Website als Marke eintragen?

crashpixel

Süsser Pfaffenapfel
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Hallo, nach einigen Monaten der Vorbereitung scheint ein Projekt von mir ganz gut zu laufen, bei dem ich eine (kreative) Dienstleistung anbiete und damit unter einem Bestimmten Namen/Logo auftrete. Die Frage ist jetzt, ob es sich lohnt, den Namen bzw. das Logo als Marke beim Patentamt eintragen zu lassen, um so erstmal geschützt zu sein (siege google vs. gmail) und "Namenssicherheit" zu haben.

Was kostet das? Ist das kompliziert? Brauch ich das?

Grüße, André
 

pepi

Cellini
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Kompliziert ist das nicht wirklich. Die entsprechenden Leute fürs Markenrecht im Patentamt können Dir da sicherlich weiterhelfen. Die Kosten richten sich danach welche Warenklassen Du eintragen möchtest und wieviele davon. Meiner Erfahrung nach sind 3 Warenklassen in der Anmeldung inkludiert, weitere kann man gegen Aufpreis dazu eintragen lassen.

Aufwändiger dabei ist eine Ähnlichkeitsprüfung. Dabei wird geschaut ob es schon eine ähnliche Marke (Wortmarke, Bildmarke, Wortbildmarke) gibt die unter Umständen mit Deiner Anmeldung zu Konflikten führen könnte. Solch eine solltest Du unbedingt vor der Anmeldung machen lassen um Dir nachher viel potentiellen Ärger zu ersparen. Es gibt natürlich keine Garantien, daß nicht trotzdem irgendwer auf dumme Ideen kommt. (Ist mir selbst schon passiert.)

Ob Du das brauchst kann ich Dir nicht beantworten.
Gruß Pepi
 

kstyle

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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pepi, signed ;)

Sind 3 Warenklassen inkludiert.. wenn die reichen dann zahlst du 300€ und bei Onlineregistrierung 290€.

Gruß
Kevin
 

crashpixel

Süsser Pfaffenapfel
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Drei Warenklassen reichen, wie ich gerade gesehen habe. Zumindest die von mir angedachte Wortmarke gibt es nicht, weder in Deutschland, Europa noch weltweit, das ergab zumindest die Schnellrecherche auf den Seiten des dpma.

Einzig und allein eine Frage ist noch offen: wenn ich eine Wortmarke (da meine "Marke" ein Fantasiewort ist, würd' das ja gehen) registriere, bedeutet das dann, daß alle grafische Varianten des Wortes geschützt sind? Kann ich also in 5 Jahren mein Logo von rot auf violett umstellen und die Typo verändern und es bleibt trotzdem noch geschützt? Eine Bildmarke ist da ja deutlich enger gefaßt (dafür gehen da dann aber auch gestaltete Wörter wie "blau", was als Wortmarke nicht zu schützen wäre, da Sprachbegriff), weshalb ich eine Wortmarke für sinnvoller halte - wenn es denn das Wort in jeglicher "Gestaltungsform" schützt und ich nicht zusätzlich noch das Design des Schriftzuges durch eine zweite Anmeldung zusätzlich schützen muß.

Grüße

André
 

Ultrasonic

Reinette de Champagne
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Gibt's auch ne URL zur Site die die Marke Wert sein soll?
 

Nathea

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Du hast sicherlich bereits im Wikipedia alle relevanten Links gefunden und Dich tiefer eingelesen? Dort findet man neben Links zur Gesetzeslage auch die FAQ des Deutschen Patent- und Markenamts, die vielleicht Licht in das Dunkel bringen könnte.

Gruß,
Nathea
 

DaWick

Bismarckapfel
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Du hast sicherlich bereits im Wikipedia alle relevanten Links gefunden und Dich tiefer eingelesen? Dort findet man neben Links zur Gesetzeslage auch die FAQ des Deutschen Patent- und Markenamts, die vielleicht Licht in das Dunkel bringen könnte.

Gruß,
Nathea

Danke! Kann ich auch gut gebrauchen:-D
 

kstyle

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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bei einer Wortmarke (und wenns ein Fantasiewort ist, noch einfacher) wird nur das wort zb. "nokia" geschützt, egal wie das logo aussieht. nur das "wort" an sich wird geschützt und darf nicht mehr von wem anders geschädigt werden usw. dabei ist egal wie du es in einem image drin hast also welche farben usw. bei einer wort/bildmarke ist es enger.. aber davon hab ich kein plan

Gruß
Kevin
 

wescom

Rheinischer Krummstiel
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bei einer Wortmarke (und wenns ein Fantasiewort ist, noch einfacher) wird nur das wort zb. "nokia" geschützt, egal wie das logo aussieht. nur das "wort" an sich wird geschützt und darf nicht mehr von wem anders geschädigt werden usw. dabei ist egal wie du es in einem image drin hast also welche farben usw. bei einer wort/bildmarke ist es enger.. aber davon hab ich kein plan

Gruß
Kevin
richtig, soweit.
ein fantasiewort zu schützen ist relativ einfach und unkompliziert. trotz alledem lohnt es sich immer, einen patentanwalt zu suchen. diese haben meistens zugriff auf DEPATISnet und können eine tiefgreifende recherche durchführen.
es ist gut möglich, dass vielleicht deine wortmarke bereits in einer 15 monatsakte auftaucht, weil zum beispiel ein unternehmen einem verfahren gerade diesem namen gegeben hat. diese akten sind aber noch keine erteilten patente. somit zählt, wer zu erst kommt, patentiert zu erst.
dann wäre dein wort futsch. als aussenstehender hast du leider keine möglichkeit DEPATISnet zu nutzen, es sei denn, du wohnst in münchen. dort kannst du in die auslegehalle spazieren und alles genau prüfen. es kostet aber wahnsinnig viel zeit. zudem sollten die anträge für den eintrag einer wortmarke / bildmarke / geschmacksmuster (<- das kann auch eine bildmarke sein) korrekt ausgefüllt werden und entsprechende anschreiben gut formuliert sein.
bedenke:
deine akte kommt nicht gleich zum patentprüfer sondern landet am anfang beim erstprüfer. ist deine begründung nicht schlüssig, kann der die akte abweisen und dann kommt es zur anhörungen. diese sind nicht billig und ziehen sich über stunden hin. die 300 mücken bist du aber so oder so los.
warum dieses verfahren?
das DPMA entscheidet ob eine marke / name / verfahren schützenswert ist, nicht du. das liegt an vielen faktoren, auf die ich nicht näher eingehen möchte. dazu kommt, das ein prüferverdichtungsverfahren durchgedrückt wurde. das heißt, weniger prüfer für mehr patente. die selektierung ist also enorm. dadurch arbeitet das patentamt zwar im gewinnbereich, benötigt aber mehr zeit.
die angaben der 300 respektive 290 euro sind korrekt, aber verlasse dich nicht drauf. ein verfahren (auch nur für den namen) kann schon mal die 1500 übersteigen. das ist keine seltenheit.

wenn du also diesen schritt wirklich weiter gehen willst, dann nehme dir folgende punkte zu herzen:
1.recherchiere selber noch mal gründlich nach
www.dpma.de
www.uspto.gov
usw, usf
2. nimm dir auf alle fälle einen patentanwalt... oder lass dich zumindest beraten. bedenke, dass du als privatperson nicht alle fälle einsehen kannst, der anwalt schon
3. verlasse dich nicht auf die 300 euro. im wiederspruchsverfahren oder durch anhörungen könen ein paar 100 euro schnell dazu kommen
4. überlge dir, ob es zu diesem zeitpunkt schon wert ist

wenn alle zweifel beseitigt sind, dann stürz dich rein und viel glück mit deiner marke (insofern das kein klingeltonabodienst ist) :D
 
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crashpixel

Süsser Pfaffenapfel
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*grins* Nein, kein Klingelton-Abo-Dienst ;)

Ich hab' mit einem Menschen vom Patentamt telefoniert, der mir sagte, daß es für eine Wortmarke nicht wirklich einen Anwalt braucht. Ich solle durch die drei auf der dpma angegebenen Datenbanken stöber, mal bei google nachsehen und gut ist. Ich glaube bei meiner "Wortschöpfung" nicht, daß irgendeine Firma ein Verfahren oder ein Material so benennt, bei google sowie in den Datenbanken findet sich nichts (außer eine Website, die in etwas anderer Schreibweise den Namen registriert hat, aber das ist ja erstmal unwichtig, da der Betreiber der Website seine Wortschöpfung nicht als Marke hat eintragen lassen - aber ich will seine Domain ;) wegen Verwechslungsgefahr).

Mein Gedanke dahinter ist einfach, daß - wenn ich jetzt auf diesen Namen aufbaue (und das bezieht sich nicht nur auf eine Internetsite, sondern auch auf Dienstleistungen im "echten" Leben) und entsprechend investiere - ich Namenssicherheit haben möchte. Natürlich bin ich optimistisch, daß das Projekt erfolgreich wird, sonst würd' ich es ja erst gar nicht starten - und ich möchte eben nicht, daß in zwei Jahren irgendwer meint, sich den Namen registrieren lassen zu müssen und dann mit einer Abmahnung kommt und ich alles einstampfen kann. Das wäre mir für die nächsten zehn Jahre auf 300 Euro wert, also 30 Euro pro Jahr - mein Webhosting ist teurer.

Jedenfalls traue ich mir durchaus zu, den Antrag auszufüllen. Erstens ist es nicht sonderlich kompliziert und zweitens gibt's eine recht brauchbare Ausfüllhilfe auf den Seiten der dpma. Und in meiner Nähe gibt's eine Zweigstelle des Patentamtes, dort kann ich mich zur Not (sogar kostenlos) beraten lassen und auch den Antrag gegen Bestätigung abgeben.
 

wescom

Rheinischer Krummstiel
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na dann sind die bedingungen für dich günstig. schlag zu!
 

jkhkhvbjkhv

Jerseymac
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Ich kann dem nur zustimmen. Besser können die Gegebenheiten für Dich gar nicht sein. :)