Was tun?

notranked

Melrose
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Ich brauch mal einen dringenden Rat, was ich in meiner Situation tun kann.
Ich habe mir vor 2 Wochen am 14.6 zwei 1Gb Ram riegel bei unimall gekauft. Angekommen sind sie am 20.6. Der Einbau lief problemlos. Einen Tag später erhiehlt ich meinen ersten Kernel Panic in meinem Leben. Ich war sehr überrascht. Nach einem Neustart lief das MacBook eine Woche Problemlos. Doch gestern (27.6) war ein Horrortag. Zur Mittagszeit wieder ein Kernel Panic. Nach diesem hab ich den Ram aus Bank 1 mit dem Riegel aus Bank 0 vertauscht.
Angemacht und nun kam schon nach 20 min ein Kernel Panic.
Dann hab ich den Apple Hardwaretest durchlaufen lassen (war ziemlich Zeitintensiv). Jeweils mit einem Speicher. Einmal einen auf Bank 1 und einmal einen auf Bank 0. Danach nochmal beide zusammen. Doch dieser Test hat nichts ergeben. Erwartungsvoll machte ich das MacBook wieder an. 2 Std. später ... wieder.
Nun läuft das Book mit meinen beiden alten 512Mb Speichern, frei nach dem Motto "Abwarten und die Situation beobachten".
Sollte dies keine Probleme geben (es lief 3 Wochen mit den 512Mb Ram problemlos), erbitte ich euren Rat. Bei unimall hab ich schon angerufen. Die 14 Tägige Rückgabefrist gild nur für ungeöffnete Produkte. Scheint wohl anders als bei Apple zu sein, da man dort ja sein Book erstmal testen kann.
Nun was mach ich also mit den (Kernel Panic auslösenden) Speichern?
 

Nordapfel

Osnabrücker Reinette
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Die 14 Tägige Rückgabefrist gild nur für ungeöffnete Produkte.
Hm, da wär ich mir nicht so sicher, ganz ehrlich. Bei "kopiergefährdeter" Ware wie Software, CDs, DVD etc. kann ich das nachvollziehen, aber Arbeitsspeicher lässt sich schwer kopieren. Von daher könnte ich mir denken, dass das mit den ungeöffneten Waren nicht so ganz rechtens ist. Wo hast du die Information denn her, dass nur ungeöffnete Produkte zurückgegeben werden dürfen? Aus den AGB? Aus einer Supportmail?

Edit: Ach, lesen wäre gute. Du hast da angerufen. Die Frage hat sich erledigt :)
 
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Nordapfel

Osnabrücker Reinette
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Nachtrag:

§312d BGB sagt:

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei
Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten
würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen
zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen
unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb
der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer
Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft
ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen,
Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
Der fett markierte Teil ist das einzige, was ich zu "entsiegelter" Ware gefunden habe.

Edit: Ich habe mir mal die AGB durchgelesen von Unimall. Da wird kein Wort verloren über ein Widerrufsrecht. Wurdest du bei der Bestellung/Bezahlung über ein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt?
Ich würde auf jeden Fall auf mein Widerrufsrecht/Rückgaberecht nach §355 bzw. §356 BGB bestehen. Wurdest du nicht einmal über das Recht belehrt, hast du nach herrschender Rechtssprechung sogar einen Monat Frist zur Rücksendung.
Alle Angaben ohne Gewähr, dies ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Jurist.
 

notranked

Melrose
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haben die mich jetzt am telefon verarscht? sie (die dame von unimall) meinte, dass sie den arbeitsspeicher nicht annehmen könnten, da sie ja nichts mehr mit dem anfangen könnten.
aber wenn die nun immer wieder sagen, dass sie den nicht zurücknehmen können, kann ich ja wenig machen. auch wenn ich laut gesetz im recht bin. einen anwalt oÄ werd ich deswegen sicherlich nicht anfordern.
was tun? :(
 

Nordapfel

Osnabrücker Reinette
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haben die mich jetzt am telefon verarscht? sie (die dame von unimall) meinte, dass sie den arbeitsspeicher nicht annehmen könnten, da sie ja nichts mehr mit dem anfangen könnten.
aber wenn die nun immer wieder sagen, dass sie den nicht zurücknehmen können, kann ich ja wenig machen. auch wenn ich laut gesetz im recht bin. einen anwalt oÄ werd ich deswegen sicherlich nicht anfordern.
was tun? :(
Wie, die können damit nichts mehr anfangen? Das ist nunmal das Pech eines Onlinehändlers, dass er dem Verbraucher von Gesetz her einige Rechte einräumen muss. Das hat mich bisher auch davon abgehalten, einen Onlineshop einzurichten.

Wenn du allerdings den Verdacht hast, das der Speicher kaputt ist, dann sieht's sogar noch besser aus. Denn dann darfst du auf Nachbesserung (sprich Reparatur) pochen oder ein komplett neues Teil verlangen. Nach zwei misslungenen Nachbesserungen kannst du auch vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen. In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Händler dir im Zweifelsfall nachweisen, dass der Schaden von dir stammt und nicht von Haus aus schon vorhanden war.
 

notranked

Melrose
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also ist jetzt der nächste schritt für mich, dass ich da anrufe und sage, dass die speicher (ich kann ja nicht genau sagen welcher der beiden defekt ist) defekt sind und deshalb um ersatz bitte.
hab ich das richtig verstanden?
 

Nordapfel

Osnabrücker Reinette
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Ich habe zwar bisher noch nie mein Gewährleistungsrecht bei Onlinekäufen durchsetzen müssen, aber eigentlich ist das der richtige Weg. Vielleicht erzählen die dir am Telefon dann auch, wie der weitere Ablauf sein wird. Sprich, wie es mit dem Zurücksenden und dem Zusenden eines neuen Speichers aussieht etc.
 

notranked

Melrose
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nach einem anruf bei unimall wurde ich erstmal auf die apple hotline verwiesen. dort gab es (wie zu erwarten) keine neuen erkenntnisse. die frau von apple meinte noch, dass ich zu einem authorisierten händler gehen könnte und dort die speicher testen könnte (in einem anderen gerät). dies ist aber total sinnlos, da der kernel panic sporadisch auftritt und nicht durch etwas bestimmtes ausgelöst wird.
nach diesem anruf hab ich wieder bei unimall angerufen und tatsächlich wurde ein reklamationsschreiben erstellt. nun warte ich auf die mail in der weitere informationen drinstehen und den anruf von ups.
so long ......