• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

Was tun bei Zahlungsausfall als Selbstständiger? Inkasso?

img

Celler Dickstiel
Registriert
05.06.06
Beiträge
807
Hallo zusammen,

ich habe ein eher unangenehmes Thema, aber vielleicht hat der Eine oder Andere ja damit Erfahrung und kann mir weiterhelfen.
Wir (4 Kommilitonen) haben eine GbR gegründet und entwickeltn für Unternehmen digitale Medien (Logodesign, Webdesign, Webentwicklung, Printdesign etc.). Alles läuft gut und wir sind auch schon gute 3 Jahre "erfolgreich am Markt".

Jetzt haben wir einen Kunden der leider keine Rechnungen mehr bezahlt/bezahlen kann. Zu Beginn lief alles gut, mittlerweile sind noch immer 3 Rechnungen offen. Trotz mehrmaliger mündlicher Versprechungen und "Aufschub" der Zahlungen hat es nicht geklappt. Die 1. Mahnung war die logische Folge (noch 0€ Mahngebühr), leider keine Reaktion. Gestern wurde die 2. Mahnung ausgestellt mit einer geringen Mahngebühr.

Nun zum eigentlichen Problem: Wir haben keine Betriebsrechtsschutzversicherung, können uns also nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. Welche Erfahrungen habt ihr mit der 3. Mahnstufe?

Welche Möglichkeiten haben wir jetzt?
- Verkauf der offenen Rechnungen an ein Inkassounternehmen?
- Eine 3. Mahnung mit mehr Mehrgebühr?

Wir haben mehrfach nachgefragt, die letzte Antwort war "wir haben einfach kein Geld, tut uns leid". Tja, das hilft uns leider nicht weiter...

Vertrag wurde keiner geschlossen, lediglich eine unterschriebene Auftragsbestätigung. Der Vertrag wurde von unserer Seite erfüllt...

Wäre für jeden Tipp sehr sehr dankbar, da wir damit unser Studium finanzieren, sind wir auf jeden Cent angewiesen :mad:

Viele Grüße,
img
 

Slashwalker

Winterbanana
Registriert
15.05.06
Beiträge
2.213
Naja, der nächste Schriit wäre nun ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Der kostet zwar ein paar Euro (glaub so um die 50), dafür ist aber eure Forderung dann für 30 Jahre festgeschrieben. Ist natürlich auch eine Frage der Relation. Lohnt es sich, einen Titel zu holen und dann ggf. mit dem Gerichtsvollzieher eine Pfändung vor Ort oder eine Kontopfändung durchzuführen. Kommt halt darauf an, wieviel die Firma euch schuldet.
 

JvW

Kaiser Alexander
Registriert
11.01.11
Beiträge
3.924
das einzige was hilft ist ein gerichtliches Mahnverfahren - die selbstgeschriebene Mahnung ist wertlos
Verkauf der Forderung ist halt immer ein Verlustgeschäft
 

img

Celler Dickstiel
Registriert
05.06.06
Beiträge
807
Danke für eure Antworten. Einen gewissen Verlust der Forderung (durch den verkauf an ein Inkassounternehmen) würden wir akzeptieren. Dafür müssen wir uns nicht täglich damit rumärgern und haben immerhin einen Großteil von unserem Geld. Stellt sich nur die Frage ein "seriöses" Inkasso zu finden...
 

Mitglied 25554

Gast
Müsste Dein Kunde dann nicht eh Insolvenz anmelden? *grübel*

Ich war vor ca. 3 Jahren auch in einer solchen Situation. Seit dem liegen zwei meiner Rechnungen beim zuständigen Insolvenzverwalter und ich hoffe auf eine minimale Quote (wurde bereits in Aussicht gestellt). Kurz darauf habe ich mich jedoch zum Abschluss einer RSV bei der ARAG durchgerungen. Die bieten auch ein Forderungsmanagement an, welches man bequem online in Anspruch nehmen kann.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
Registriert
26.10.10
Beiträge
5.133
mmmh ich nehm an das meintest Du jetzt nicht ernst?


Natürlich nicht.

Ruft doch einfach ein paar Inkassounternehmen an und fragt die mal um deren Einschätzung / Kosten / was auch immer.
paar Angebote einholen.
 

Mitglied 25554

Gast
Im aktuellen Fall wohl nicht, aber für die Zukunft vielleicht :) So teuer ist die RSV auch gar nicht, da sie modular aufgebaut ist und "unnötige" Bausteine nicht inbegriffen sein müssen.

Aber die "Lösung" für den aktuellen Fall kam ja schon auf ... ich würde auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Alles Andere ist "nur nett gemeint" (selbst Mahnungen schreiben etc.)
 

Reservist

Stahls Winterprinz
Registriert
26.10.10
Beiträge
5.133
Würde ggf. auch mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen.
Die Aussage "haben kein Geld" sieht nämlich nach Insolvenzverschleppung aus, was strafbar ist.
 

Beowolf

Jonagold
Registriert
24.07.11
Beiträge
22
Moin

ich nehme mal an hier ist niemand der Vorposter wirklich Selbständig und kennt sich mit der Materie aus.

Zuerst einmal ein alter Kunde ist fast immer auch ein neuer Kunde.

Es ist für beide Seiten unangenehm.

Wenn der Vertragspartner bereits gesagt hat "er hat kein Geld" sollte man noch einmal mit ihm reden.
Evtl einen Ratenplan ausarbeiten, Rechnung vertraglich evtl 1-3 Monate stunden. Ihm die Möglichkei geben die
Rechnung bezahlen zu können. Um ihm das auch so dar legen.
Sollte er abwinken ihm sagen das es an ihm liegt bevor die Sache an das Amtsgericht abgegeben wird..

Sollte er darauf eingehen und hält sich daran hab ihr ihn noch als Kunden. Wenn sein Geschäft wieder besser läuft
gibt es bestimmt wieder einen Auftrag.
Wenn nicht dann an das Amtsgericht einreichen und einen Kunden weniger haben.

Ich habe auch solche Kunden. Und die sind, gerade in der heutigen Zeit, sehr froh das ich nicht sofort
zum Gericht laufe.
Und unterm Strich ist mir eine Ratenzahlung lieber als Amtsgericht wo der jenige seine 3 Finger hebt und ich
nichts bekomme.

Da ich weder genau weiss wer genau der Vertragspartner ist (kleine Firma, Große Firma...) noch wie hoch die Rechnung war
vermute ich mal das Ihr das Geld nicht bekommt wenn er sich auf keinen Deal einlässt.
Zahlungsunfähig heisst nicht Zahlungsunwillig. Das sollte man immer beachten.
 
  • Like
Reaktionen: Iriespect

proteus

Langelandapfel
Registriert
23.10.05
Beiträge
2.671
Die Wahrscheinlichkeit, als GbR Aussenstände "verkaufen" zu können, ist zunächst mal gering. Beowulf hat völlig recht, zumal ich mir nicht vorstellen kann, das ein säumiger Zahler das Unternehmen direkt in den Abgrund reisst.

Einen Mahnbescheid zu beantragen geht am schnellsten und ist am günstigsten, in der Regel dauert es aber 6-12 Monate, bis es zur Verhandlung kommt. Wenn der Gegner Einspruch einlegt, dauert es noch länger und wird, je nach Höhe der Forderung, erheblich teuer, weil man am Landgericht ( ab 5.000 Euro Forderungshöhe ) zwingend einen Anwalt braucht. Kostet nur Zeit und ersteinmal euer Geld.

Da es sich offenkundig um einen Dienstleistungsvertrag handelt, ist dieser mit Erbringen der Leistung erfüllt, wenn der Auftraggeber keinen Mangel geltend macht. Wenn Ihr noch nicht einmal sicher seid, ob eine Auftragsbestätigung reicht. würde ich vielleicht ein paar Hundert Euro für einen Anwalt investieren, der euch Dienstverträge und AGB bastelt.

Für das nächste Mal überlegt bei Neukunden angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen.

Ich würde, wie Beowulf schon vorschlug, das Gespräch mit dem Kunden suchen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Was Reservist schrieb ist natürlich totaler Blödsinn. Zum einen wissen wir nicht, ob es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt, ansonsten kann keine Insolvenz verschleppt werden. Zum anderen hat eine mündliche Aussage in dem Zusammenhang weder strafrechtliche noch insolvenzrechtliche Konsequenzen. Das läge nur vor, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung schon wusste, das er zahlungsunfähig sein wird. Und das nachzuweisen wird sehr schwierig.
 

implied

Rheinischer Bohnapfel
Registriert
06.07.08
Beiträge
2.454
Beowulf und proteus sagen es.

Meine Erfahrung ist bei "kleinen" Kunden: Es wird bei einem gerichtlichen Mahnverfahren häufig nicht mal ein Widerspruch eingelegt.

Auch bei kleinen Kunden ist dann über Vollzug häufig etwas zu holen - wobei es dann im Normalfall kein Kunde mehr sein wird. Aber ok, auf solche Kunden verzichte ich gerne - wenns denn nicht ein eher großer ist, der vielleicht mehr als 15-20% meines Umsatzes ausmacht bekomme ich das an anderer Stelle bestimmt wieder rein.
Ist jedoch nichts zu holen, ist der Kunde zahlungsunfähig und muss dann auch die rechtlichen Konsequenzen ziehen.

Aussenstände an Inkassounternehmen zu verkaufen bedeutet aber, dass von der Rechnung nur noch ein sehr kleiner Teil übrig bleibt. Ich kenne mich da (glücklicherweise) nicht aus, denke aber das liegt bei 10-20% der Forderungssumme.

Ich hoffe mal, es wird sich mit guten Gesprächen dann am Ende doch noch klären.
Good luck
 

Zenturio

Ingol
Registriert
29.04.10
Beiträge
2.090
Ich hab mit Mahnbescheiden (im privaten Bereich) gute Erfahrungen gemacht. Bei den meisten Patienten reicht allein schon das offizielle Schreiben des Amtsgerichtes mit der Androhung gerichtlicher Maßnahmen aus, um die Sache in Bewegung zu bringen. Ich würde nämlich vermuten, dass die euch als Studenten einfach nicht für voll nehmen und euch in der Prioritätenliste ganz nach hinten geschoben haben.
 

proteus

Langelandapfel
Registriert
23.10.05
Beiträge
2.671
Ja, und bei einer Forderung von 10.000 Euro bist du im Vorfeld schon mal mit 1.200 Euro dabei. Ob das immer so sinnvoll ist?