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Die Bundesregierung plant eine längere Speicherung von IP-Adressen, um die Aufklärung von Internetkriminalität zu erleichtern. Ein neuer Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen und zugehörige Daten für drei Monate aufbewahren müssen, um Ermittlern bei bestimmten Verdachtsfällen den Zugang zu diesen Informationen zu ermöglichen. Bisher werden diese Daten oft bereits nach wenigen Tagen gelöscht, was die Aufklärung von schweren Straftaten erschwert.
Der Gesetzentwurf stößt auf gemischte Reaktionen in der Politik und von Datenschutz-Expert:innen. Während die Polizei eine längere Speicherung befürwortet, lehnen Vertreter:innen der Grünen und Linken die Pläne ab und warnen vor einem möglichen Eingriff in die Grundrechte. Der endgültige Beschluss über das Gesetz steht noch aus, da der Entwurf bisher nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wurde und erst nach einem Kabinettsbeschluss dem Bundestag vorgelegt werden muss.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.