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Wann verjaehrt eine Einzugserlaubniss

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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10.04.07
Beiträge
2.728
Hallo
Angenommen ich habe vor einem halben Jahr in einem Onlineshop 3 Produkte bestellt und erhalten. Zahlungsmethode war Visa. Produkt 1 und 2 wurden beide auch normal abgezogen (beide als einzelner Posten). Produkt 3 wurde bis heute noch nicht abgebucht. Bis wann kann der Shop Betreiber noch auf meine Visakarte zugreifen und den Betrag abbuchen?



EDIT: sry heisst natuerlich Erlaubnis :-p
 
Kommt darauf an, ob Du die Erlaubnis für die getätigten Bestellungen gegeben hast, oder für anfallende Kosten. Letztere ist unbegrenzt bzw. bis auf Widerruf gültig.
Um sicher zu gehen, würde ich die Erlaubnis einfach schriftlich zurückziehen...
 
naja aber dann merkense ja sicherlich des sie vergessen haben den einen Artikel abzubuchen...... Ich mein klar wenn sies jetzt noch abbuchen bitte ich hab den Artikel ja bekommen. Nur will ich den Betreiber nicht unbedingt darauf aufmerksam machen, dass er vergessen hat Geld von mir abzubuchen..... Ist kein kleiner Betrag.
 
Kurz: du willst den Anbieter bescheißen, in dem du ihm die Erlaubnis entziehst. Richtig?

Abwarten mag noch okay sein. Mehr aber auch nicht.
 
Kurz: du willst den Anbieter bescheißen, in dem du ihm die Erlaubnis entziehst. Richtig?

Abwarten mag noch okay sein. Mehr aber auch nicht.

Nein ich will ihm die Erlaubnis nicht entziehen ich will bloss wissen wie lange im Nachhinein er das Geld noch abziehen kann. Bzw. Wie lange im Nachhinein Visa selber das Geld noch rausgibt an den Betreiber. Nichts liegt mir ferner als den Anbieter um sein Geld zu prellen. Er hat ja den Anspruch drauf nur muss er den auch geltend machen.....das is nicht mein Job.
 
Okay. Schau doch mal in seinen AGBs nach, was er dazu angibt, und in den AGBs deiner Kreditkarte, eventuell steht dazu was drin.
 
Ist das denn bei Visa-Karten nicht anders als bei einer normalen Einzugserlaubnis für ein Giro-Konto?

Ja richtig, denn: Bei einer Kreditkarte haben der Verkäufer und die Bank einen Rahmenvertrag geschlossen. Der Verkäufer macht also den Anspruch primär ggü. seinem Rahmenpartner geltend. Wenn der später als die drei Jahre Verjährung eingetreten ist, dann kann die Bank von dir das Geld noch einziehen, denn dieser Vorgang ist von dem Verkauf unabhängig.

Wenn der Verkäufer aber nun direkt an dich herantritt (Bspw. EC-Karte mit Unterschrift, nicht jedoch PIN!), dann gilt o.g. nicht.
 
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