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Jan Gruber

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Jan Gruber
Das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland hat sich erneut mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Sie bleibt weiterhin rechtswidrig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig eingestuft. Damit bestätigt es frühere Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Im Mittelpunkt der Klage standen die Deutsche Telekom und Spacenet. Sie hatten gegen ein Gesetz geklagt, das die Speicherung von Metadaten wie Telefonnummern und IP-Adressen für bis zu zehn Wochen vorschreibt.

Die Begründung des Gerichts: EU-Recht hat Vorrang​


Das Gericht argumentierte, dass die massenhafte und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten gegen EU-Recht verstößt. Obwohl die nationale Sicherheit als Grund für das Gesetz angeführt wurde, sah das Gericht die Speicherung als zu weitreichend und unspezifisch an. Es forderte klarere Regeln für den Zweck und den Umfang der Datenspeicherung, da das europäische Unionsrecht Vorrang hat.

Politische Reaktionen: Widerstand gegen den Koalitionsvertrag​


Trotz des Urteils und eines alternativen Gesetzentwurfs namens "Quick Freeze" besteht Innenministerin Nancy Faeser auf der Vorratsdatenspeicherung. Das steht im Widerspruch zum aktuellen Koalitionsvertrag. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese politische Diskrepanz auf die zukünftige Gesetzgebung auswirken wird.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein klares Signal für die Notwendigkeit, die Datensicherheit und die Grundrechte der Bürger:innen zu schützen. Es stellt auch die Frage, wie die Politik auf diese Entscheidung reagieren wird, insbesondere im Hinblick auf den Koalitionsvertrag.

Via BVERWG

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