• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Die Bildungsoffensive hier im Forum geht weiter! Jetzt sollen Kreativität und technische Möglichkeiten einen neue Dimension erreichen. Das Thema in diesem Monat lautet - Verkehrte Welt - Hier geht es lang --> Klick

Vertragschaos - Vertrag abgelehnt

s0x1cK

Gala
Registriert
17.08.09
Beiträge
52
Liebe Gemeinde,

ich habe bei Sparhandy am 9. Dezember einen Vetrag abgeschlossen (Sicherungskopie vom 9.12. auf RS). Der vertrag beinhaltet einen Kaufpreis für das iPhone 4 für 69 euro und montl. kosten von 20 Euro für den Superflat Internet WE paket.
Ich hab das bestellt und außer einer Bestellbestätigung hab ich nichts, weder von Sparhandy oder Vodafon, gehört. Jediglich Online kann man einen "bestellverlauf" angucken und sehen das was grob gerade los ist. Ich hab noch keine SIM oder sonstiges geschickt bekommen.
Bis gestern stand da fast 4 Wochen lang "Daten werden vom Provider bearbeitet" nun steht da, Vetrag vom provider abgelehnt ...

Was nun? Wie kann das sein das VF bei iPhone mangel billige Sonderaktion einfach mal so ablehnt? Wie ist meine Rechtslage?

Schufa ist als Ordentlicher deutscher Staatsbürger natürlich sauber.

Lg, florian
 

Nathea

Admin
AT Administration
Registriert
29.08.04
Beiträge
15.231
Das Erhalten offizieller Rechtsauskünfte sind hier im Forum leider nicht möglich, insofern kann der Rat hier eigentlich nur lauten: Rechtsbeistand (Anwalt) suchen, Rechtslage dort klären.
 
  • Like
Reaktionen: JGmerek

smoe

Roter Winterkalvill
Registriert
13.04.09
Beiträge
11.575
Die Kriterien nach denen ein Vertrag abgelehnt wird sind leider meistens kaum bekannt/nachvollziehbar. Aber es kommt auf mehr als nur die Schufa an, auch dein Alter, Wohnort, wie viele Verträge du schon hast, wie gut dort als Kunde warst ect, spielt da alles mit rein.
 

paul.mbp

Ralls Genet
Registriert
20.06.09
Beiträge
5.057
zum Thema sparhandy gibts doch im telefon-treff einen Thread mit >120.000 Aufrufen und 850 Beiträgen

http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=468440

Wenn man das so überfliegt dann würde ich sagen, sei froh das der Vertrag abgelehnt wurde. Besser als einen Vertrag an der Backe und kein iPhone in der Tasche. Irgendwas läuft da mächtig schief...
 

s0x1cK

Gala
Registriert
17.08.09
Beiträge
52
Ohjee, was man dort so liest war das wirklich besser. Mist, hätte ich nur den Telekombonus genutzt (Gerätpreis 50% reduziert)

Naja, was solls jetz ist es so spät.... Hoffe das iPhoen brennt sich jetz wieder shcnell aus meinem Kopf ;)


danke für eure hilfe!
 

voki

Tydemans Early Worcester
Registriert
26.08.07
Beiträge
396
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Mobilfunkvertrages. So kann jeder Provider sich aussuchen, mit wem er kontrahieren möchte und mit wem eben nicht.

Tatsächlich entzieht sich manchmal die Antwort einer konkreten Nachvollziehbarkeit. Das schmerzt und ist kaum verständlich. Die einzige mögliche Antwort kann dann lauten: woanders versuchen und einen anderen Provider auswählen.
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Ganz so einfach ist es nicht. Es kommt natürlich darauf an, ob m lediglich einen Antrag ausgefüllt hat, oder wie geschrieben einen Vertrag abgeschlossen. Im zweiten Fall kannst der Kunde natürlich auf Vertragserfüllung bestehen. Mehr kann und darf ich jetzt an dieser Stelle nicht schreiben, insoweit schließe ich mich dem Rat von Nathea an.

Liebe Grüße
Jens
 

stoney1981

Lambertine
Registriert
01.02.09
Beiträge
693
Das ist doch lediglich eine Auslobung, der Verkäufer kann sich mM. immer noch entscheiden ob er dein Angebot annimmt. Zu klären wird sein ob man in der Bestellbestätigung eine Annahme sieht, oder nicht.

Amazon hat hier ja auch mal rumgetrickst, mein ich mich noch zu erinnern. Da war doch was mit diesen Laptops um 1 Euro. Die Leute haben wie wahnsinnig ihre Bestellungen aufgegeben in der Hoffnung darauf einen Anspruch auf Erfüllung abzuleiten.
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
... Zu klären wird sein ob man in der Bestellbestätigung eine Annahme sieht, oder nicht.

Im Allgemeinen liegt in der so genannten Auftragsbestätigung die klassische Annahmeerklärung. Diese Praxis hat sich etabliert in den ersten Ausführungen des Unternehmers liegt eine so genannte "Aufforderung zur Angebotsabgabe", die Bestellung oder der Auftrag des Verbrauchers ist dann der "Antrag zu Vertragsabschluss", die Auftragsbestätigung oder die Versendung der Ware ist dann die Vertragsannahme, die zum Vertragsschluss mit allen Konsequenzen führt. Wichtig ist: Genau lesen! Einige Versandhändler versenden keine Auftragsbestätigung, sondern lediglich die "Bestätigung des Eingangs der Bestellung oder des Angebotes. Darin ist natürlich noch keine Annahme zu sehen.

Liebe Grüße
Jens
 

svaeni

Reinette Coulon
Registriert
09.06.10
Beiträge
949
Das ist doch lediglich eine Auslobung, der Verkäufer kann sich mM. immer noch entscheiden ob er dein Angebot annimmt. Zu klären wird sein ob man in der Bestellbestätigung eine Annahme sieht, oder nicht.
Eine Auslobung ist es sicherlich nicht.
Es handelt sich i.d.R. bei Angeboten in Geschäften und Onlineshops um eine invitatio ad offeremdum, damit dem Verkäufer die Möglichkeit der "Gesichtskontrolle" erhalten bleibt. Das ist aber in der Lehre umstritten. Insofern Rechtsrat suchen.
 
  • Like
Reaktionen: JGmerek

stoney1981

Lambertine
Registriert
01.02.09
Beiträge
693
Eine Auslobung ist es sicherlich nicht.
Es handelt sich i.d.R. bei Angeboten in Geschäften und Onlineshops um eine invitatio ad offeremdum, damit dem Verkäufer die Möglichkeit der "Gesichtskontrolle" erhalten bleibt. Das ist aber in der Lehre umstritten. Insofern Rechtsrat suchen.

Hast natürlich recht, das hab ich nun durcheinander gebracht, die invitatio ad offerendum war gemeint. Danke für die Korrektur.
 
  • Like
Reaktionen: svaeni

g00rke

Empire
Registriert
18.09.10
Beiträge
87
Hallo,

Schufa ist als Ordentlicher deutscher Staatsbürger natürlich sauber.

allein für diese Aussage hätte ich deinen Antrag abgelehnt. Ansonsten hat ein Provider jeder Zeit das Recht ein Vertragsverhältnis mit dir abzulehnen. Die Gründe sind dabei meist Schufa oder interne Datenbanken bei denen du gelistet bist, oder einfach ein Systemfehler. Der einfachste Weg ist beim Provider anzurufen und nachzufragen.

Wie auch schon von Nathea bereits erwähnt kannst du dir auch Rechtsbeistand suchen, dieser wird dir aber vermutlich die gleiche Auskunft für viel Geld geben.

Gruß
 

svaeni

Reinette Coulon
Registriert
09.06.10
Beiträge
949
Was ist daran denn falsch? Ist es nicht eine der deutschen Tugenden sich nicht zu verschulden? (Gut das hat sich letzthin etwas geändert, aber ganz weit hergeholt ist es wohl nicht.