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versandkosten bei gewähleistungsfall

egon

Kaiser Wilhelm
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bei meinem externen iomega festplattenlaufwerk ist eine platte hin (gottseidank liefen die beiden platten darin als raid 1, so sind keine daten futsch). nun soll ich das laufwerk versichert nach holland schicken (mußte mir extra eine erstzplatte für meine daten kaufen :angry:) und bekomme dann ein heiles zurück. versichert heißt auf gut deutsch: auf meine kosten – mit der post sind das mal eben 17 euronen!

jetzt meine frage: ist das rechtens? immerhin habe ich noch die gewähleistungspflicht des herstellers. kennt sich da jemand aus?
 
Garantie=>Hersteller
Gewährleistung=>Händler

Ich würde vorher abklären, wie Dir Deine Versandkosten erstattet werden.
 
bei meinem externen iomega festplattenlaufwerk ist eine platte hin (gottseidank liefen die beiden platten darin als raid 1, so sind keine daten futsch). nun soll ich das laufwerk versichert nach holland schicken (mußte mir extra eine erstzplatte für meine daten kaufen :angry:) und bekomme dann ein heiles zurück. versichert heißt auf gut deutsch: auf meine kosten – mit der post sind das mal eben 17 euronen!

jetzt meine frage: ist das rechtens? immerhin habe ich noch die gewähleistungspflicht des herstellers. kennt sich da jemand aus?

Um es nur kurz anzuschneiden: Rein nach deutschem Recht trägt der Verkäufer diese Kosten nach § 437 II BGB. Hast du AGBen des Unternehmens? Schau mal, ob darin eine Regelung bezüglich des anwendbaren Rechts getroffen wird. Wenn darin steht, dass holländisches Recht anwendbar ist, dann gilt 437 II natürlich nicht und du müsstest dich fragen, ob es im holländischen Recht etwas ähnliches gibt.
 
Um es nur kurz anzuschneiden: Rein nach deutschem Recht trägt der Verkäufer diese Kosten nach § 437 II BGB. Hast du AGBen des Unternehmens? Schau mal, ob darin eine Regelung bezüglich des anwendbaren Rechts getroffen wird. Wenn darin steht, dass holländisches Recht anwendbar ist, dann gilt 437 II natürlich nicht und du müsstest dich fragen, ob es im holländischen Recht etwas ähnliches gibt.

Wenn er das Gerät in Deutschland gekauft hat, dann kann deutsches Recht nicht abbedungen werden. Im Übrigen trägt der Verkäufer die Versandkosten. Auch unter 40 Euro. Die derzeitige Regelung mit den 40 Euro im Gesetz ist europarechtswidrig und wird geändert.

Wenn du die Festplatte in den Niederlanden gekauft hast, dann gilt natürlich niederländisches Recht. Was aber an sich von der Regelung dem deutschen Recht entspricht, da beide auf die europäische Richtlinie zurückgehen.
 
Wenn er das Gerät in Deutschland gekauft hat, dann kann deutsches Recht nicht abbedungen werden. Im Übrigen trägt der Verkäufer die Versandkosten. Auch unter 40 Euro. Die derzeitige Regelung mit den 40 Euro im Gesetz ist europarechtswidrig und wird geändert.

Wenn du die Festplatte in den Niederlanden gekauft hast, dann gilt natürlich niederländisches Recht. Was aber an sich von der Regelung dem deutschen Recht entspricht, da beide auf die europäische Richtlinie zurückgehen.

Jein, die Rechtswahl ist möglich, er darf nur seine Rechte aus dem Aufenthaltsort nicht verlieren.

Gilt die 40€ Regelung nicht nur für den Widerruf von Fernabsatzgeschäften? BIn mir da nicht ganz sicher.
 
danke für die antworten! die versandkosten muss also iomega tragen, habe ich das richtig verstanden?

ich habe das laufwerk übrigens in deutschland gekauft. iomegas kundendienst sitzt in holland – deswegen soll ich das defekte gerät dahinschicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
weiss das keiner genau? keine erfahrungswerte?
 
Hier kommt's drauf an, ob Du auf die Gewährleistung des Händlers oder die Garantie des Herstellers zurückgreifst. Wie alt ist die Festplatte denn?
 
Hier kommt's drauf an, ob Du auf die Gewährleistung des Händlers oder die Garantie des Herstellers zurückgreifst. Wie alt ist die Festplatte denn?

knapp über ein jahr. gekauft 10/07. befinde mich mit dem gerät also in der gewährleistung (siehe überschrift).
 
Da wird es (jedenfalls nach deutschem Recht) schon komplizierter, da DU nach 6Monaten beweisen musst, dass das Gerät schon bei der Auslieferung einen Sachmangel hatte.
Ich glaube, da ist es besser, wenn du dich direkt an den Hersteller der HDD wendest, da kann man oft über die SN der Platte einen Austausch bewerkstelligen...
 
Da wird es (jedenfalls nach deutschem Recht) schon komplizierter, da DU nach 6Monaten beweisen musst, dass das Gerät schon bei der Auslieferung einen Sachmangel hatte.
Ich glaube, da ist es besser, wenn du dich direkt an den Hersteller der HDD wendest, da kann man oft über die SN der Platte einen Austausch bewerkstelligen...

ist ja schon passiert. meine frage betrifft die versandkosten (siehe oben). muss ich die tragen oder iomega?
 
Da Du dich nicht an den Händler gewendet hast, sondern an den Hersteller, musst Du die wohl selbst tragen. Wenn Du Versandkosten sparen willst, musst Du Dich an den Händler wenden, wobei Du dann allerdings wie bereits erwähnt beweisen musst, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag.
 
Du kannst dir auch einen Servicepartner des HDD-Herstellers in deiner Nähe suchen (falls vorhanden). Im anderen Fall wären das wenigstens "nur" die Versandkosten innherhalb Deutschland von ca. 4eur...

Viel Erfolg weiterhin!
 
Ruf doch einfach an und lass dir einen Rücksendeschein schicken.(DHL-Aufkleber in meinem Fall).
Damit kannst du das Paket kostenfrei zum Hersteller senden.
Ging bei mir ohne Probleme. Soweit ich weiss müssen die Transportkosten
im Garantiefall (nicht Gewährleistung!) vom Hersteller getragen werden.
 
Im Garantiefall gelten ausschließlich die Bedingungen des Herstellers - und der wird in 99% der Fälle die Zahlung der Versandkosten verlangen.
 
Ruf doch einfach an und lass dir einen Rücksendeschein schicken.(DHL-Aufkleber in meinem Fall).
Damit kannst du das Paket kostenfrei zum Hersteller senden.
Ging bei mir ohne Probleme. Soweit ich weiss müssen die Transportkosten
im Garantiefall (nicht Gewährleistung!) vom Hersteller getragen werden.
Also ich würde an deiner Stelle mal ganz lieb bei iOmega anfragen, ob die dir nicht einen Rücksendeschein zuschicken können, manche Firmen sind da ganz kulant… Das hängt natürlich aber am Sachbearbeiter…
Je nachdem ob der gut gelaunt ist, oder nicht… Er muss dir so ein Ding nicht zuschicken, aber wenn du ihn nett bittest könnte er es sehr wohl tun…