[3GS] verlängerung der garantie bei austausch?

papierschiff

Klarapfel
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hallo,
bei mir sind nun zum 3.mal die kopfhörer des iphones kaputt gegangen (ok, diesmal gehen die kopfhörer noch, aber die fernbedienung nicht mehr vollständig). auf zubehör ist ja nur ein halbes jahr garantie, ich hatte sie nach 5 monaten das letzte mal ausgetauscht, fangen die 6 monate dann nochmal an oder gibt es jetzt im 8 monat nach dem kauf des iphones keine möglichkeit mehr die kopfhörer auszutauschen.

vielen lieben dank schonmal, in der suche hab ich leider nichts dazu gefunden.
das papierschiff
 

avalon2

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Darüber streiten sich die Juristen noch - es gibt noch keine Rechtsprechungspraxis dazu.
 

querys

Boskoop
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garantie ist ja eh nur freiwillig.
Du kannst aber Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler gelten machen.
 

papierschiff

Klarapfel
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danke für eure antworten. wie das juristisch betrachtet wird ist mir eigentlich "egal", denn einen rechtsstreit kann ich mir sowieso nicht leisten. wichtiger wäre für mich die praktische handhabung :)
sprich kann ich bei t-mobile auf ein ersatz-headset hoffen? gibt es niemanden jemanden praktischen erfahrungen?

lg
das papierschiff
 

BlödBär

Idared
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Meiner meinung nach, verlängert sich durch den Tausch keine Garantie/Gewährleistung.
Du kaufst das Austauschgerät ja nicht, somit sollte der Hersteller nicht zur Garantie/Gewährleistung verpflichtet sein.
 

aqueous

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Meiner meinung nach, verlängert sich durch den Tausch keine Garantie/Gewährleistung.
Du kaufst das Austauschgerät ja nicht, somit sollte der Hersteller nicht zur Garantie/Gewährleistung verpflichtet sein.

meiens wissens nach erweitert sich die gewährleistung um 6 monate vom tausch-/reparaturdatum, da die ja auf diese reparatur bzw den tausch auch eine gewährleistung geben müssen.

bei meinem objektiv (tamron) war dies jedenfalls der fall.
 

querys

Boskoop
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so wie aqueous das sieht, ist das richtig.
Ich glaube sie verlängert sich aber nicht in vollem Maße wieder auf 2 Jahre.
 

padabing

Gala
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so wie aqueous das sieht, ist das richtig.
Ich glaube sie verlängert sich aber nicht in vollem Maße wieder auf 2 Jahre.

mich würd mal interessieren, woher ihr das wissen habt ;)

Tatsächlich ist es nämlich so, wie avalon2 schon geschrieben hat, und zwar, dass diese Frage noch umstritten ist. Es kommt erst einmal auf den Einzelfall an, um klären zu können, ob die Gewährleistung verlängert wird oder nicht. 1. ist es eben die Gewährleistung und schon mal gar nicht die Garantie und 2. wäre es, wenn es denn so gesehen wird, erneut für 2 Jahre, weil eine Gewährleistung von 2 Jahren bei einer neuen Sache gesetzlich vorgegeben ist.

Es kommt wohl auch erstmal darauf an, ob die Sache repariert wird (Nachbesserung) oder ob man ein Neuteil geliefert kriegt (Neulieferung). Je nachdem wird dann entweder die eine oder die andere Position vertreten, was aber im Endeffekt nicht bindend ist... Die gängige Praxis sieht momentan nämlich so aus, dass sich die Gewährleistung durch einen Tausch (wegen eines Mangels an der Sache) nicht verlängert, sondern die 2 Jahre ab ursprünglichem Kaufdatum zählen.

Aber um mal konkret auf dein Problem einzugehen, papierschiff, wenn das Teil noch einmal kaputt gehen sollte, dann würde ich an deiner Stelle vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern, weil § 440 Abs.2 diese Möglichkeit bereits ab dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch vorsieht. Apple könnte u.U. den Rückzahlungsbetrag mindern, als Wertersatz für die Nutzung in den 8 Monaten. Aber das wird meisstens "aus Kulanz" nicht gemacht. Eine andere Möglichkeit wäre noch, den Kaufpreis zu mindern.

Ich selbst habe so einen RÜcktritt vom Kaufvertrag bereits 5-6 mal durchgezogen (für mich und Freunde) und bin jedes Mal auf Gegenwind gestoßen ;) Aber nach etwas längeren Telefonaten mit zuständigen Supportmitarbeitern und einer kleinen Belehrung flutschte bisher alles wie gewollt ;)
 

knikka

Carmeliter-Renette
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Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, verlängert sich also nur, wenn der Anbieter der Garantie, also meist der Hersteller, das in seinen Garantiebedingungen so vorsieht. Er gibt, da es eine freiwillige Leistung ist, die Bedingungen vor.

Anders bei der Gewährleistung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben! Dort gilt, für gekaufte, sowie auch "Gratis", z.B. im Falle von Prämien für Abos etc. abgegebene Dinge, dass 2 Jahre Gewährleistung auf technische Geräte besteht. Allerdings nur für bereits bei Kauf / Auslieferung bestehende Mängel! In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweislast, dass der Artikel wirklich bei Übergabe einwandfrei war. Das wird ihm in der Regel nicht gelingen. Danach kehrt sich die Beweislast um, d.H. Du musst beweisen, dass der Artikel beim Zeitpunkt der Übergabe schon nicht OK war. Im Falle eines bekannten Serienfehlers ist das nicht besonders aufwändig, ansonsten ziemlich schwierig... Da bist Du auf Kulanz angewiesen!

Im Falle einer Reparatur / Nachbesserung fängt die Gewährleistung erneut an, allerdings nur für die ausgetauschten Komponenten. Will heißen: Ein CD-Laufwerk im Rechner wird innerhalb der gesetzlichen Frist auf Gewährleistung ausgetauscht. Für genau diese Komponente, also das CD-Laufwerk, gilt ab dem Zeitpunkt des Austausches wieder die vorgeschriebene gesetzliche Gewährleistung. Der Rest des Rechners ist davon nicht betroffen! Wenn etwas anderes kaputt geht ist das, solange die 2 Jahre ab Kauf vorbei sind nicht relevant!

Siehe auch Gewährleistung in der Wikipedia
Und Garantie in der Wikipedia

Angaben natürlich ohne Gewähr!
 

Utility

Meraner
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Diese ganze Diskussion ist zumidnest für diesen einen Fall und TE vollkommen sinnlos. Ein einfacher Anruf bei der Apple Hotline hätte ihm schon längst geholfen und es gäbe keinen Grund Gemüter zu erhitzen.

Ich frage mich sowieso immer warum immer erst in einem öffentlichen Forum eine Sache tot geredet werden muss, bevor man die entscheidende und wichtige Quelle (in dem Falle Apple selber) kontaktiert hat.

Das iPhone Zubehör ist während der gesamten Garantiezeit des iPhones mitgedeckt. Das sind im Normalfall also für 12 Monate und mit ACPP dann eben 24 Monate. In dieser Zeit kann man sein Zubehör tauschen so oft man mag, es sei denn man hat die Schäden selber verursacht.

Also 0800/2000136 kontaktieren und einfach um neue bitten. Den weiteren Werdegang werden die dir dann schon schildern.
 

padabing

Gala
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@knicka: Auch dich frage ich, wie du auf die Aussage kommst, dass die Gewährleistung für das getauschte Teil erneut beginnt. Wie bereits geschrieben, ist es nämlich 1. umstritten und 2. nicht die gängige Praxis. Also dass es "so ist", kann man schon mal gar nicht behaupten.

@Utility: Von totreden oder Gemüter erhitzen kann hier nicht die Rede sein, weil 1. wenn du dich auf die Aussagen des Händlers verlässt (nicht nur in dem Fall, sondern generell)... dann wirst du immer wieder was anderes hören und meisst auf deinem Schaden sitzen bleiben. Auch nach der 1-jährigen Garantie hat man die von mir oben genannten Rechte. Die entscheidende und wichtige Quelle ist hier bei der Frage, ob sich die Garantie oder Gewährleistung bei einem Tausch verlängert definitiv nicht Apple selbst, sondern das BGB und die Rechtsprechung!

Und was hast du eigentlich dagegen, dass hier über ne Fragestellung diskutiert und aufgeklärt wird?
 

knikka

Carmeliter-Renette
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Auch wenn mir Dein "Ton" nicht gefällt, und Du das auch selbst hättest googeln können, bzw. einfach mal die von mir verlinkten Wikipediaseiten hättest lesen können, bin ich mal so nett, Dir noch eine andere Quelle anzubieten, in der gerade die Gewährleistung bei Reparaturen angesprochen wird.

Das es sich hier um Autos handelt ist nicht relevant, da sie genauso wie Computer, elektrische Zahnbürsten oder Vibratoren Gebrauchsgegenstände sind, und das Gewährleistungsrecht für Gebrauchsgegenstände im Allgemeinen gilt. Egal für was und an welchen Stellen diese zum Gebrauch vorgesehen sind.

Also, schau mal hier. Und wenn Du keine Lust zum Lesen hast: Das Wichtige steht ganz unten auf der Seite. In dieser Quelle sind auch die entsprechenden Paragraphen zum nachlesen verlinkt, falls es hier jemand immer noch nicht glaubt :)

Kurzum: Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Reparatur für ausgetauschte / neu eingebaute Teile ab dem Zeitpunkt der Übergabe des nachgebesserten Gegenstandes neu.

Liebe Grüße aus Hamburg, MARTIN!
 

padabing

Gala
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Hallo Martin, ich wüsste nicht, was an meinem Ton unangemessen sein sollte!? Falls du dich jedoch in irgendeiner Form angegriffen fühlst, dann tut es mir Leid, ist jedenfalls nicht beabsichtigt.

Zu deinem Link muss ich sagen, dass du dir da leider selbst ins Knie geschossen hast ;) Es geht dort um KFZ-Reparaturen, dass ist doch etwas anderes als ein Iphone... ;) Iphone=Kaufrecht, PKW-Reparatur=Werkrecht ;)

> Googlen muss ich das nicht ich habe die Paragraphen (und deren Bedeutung/Auslegung) im Kopf... und meine Frage richtete sich auch nicht danach, wo du das gelesen hast, sondern ob es wirklich WISSEN ist oder NACHLESEN oder eben googlen/Wikipedia ;)
 

knikka

Carmeliter-Renette
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Hmmm, bei meinem Link steht oben drüber, ganz Groß,

Betreff: Gewährleistung nach Reparaturen

Rechtsgebiet: Vertragsrecht

Nichts von Werkrecht oder Kaufrecht...

Und selbst wenn: Fallen nicht Reparaturwerkstätten generell unter Werkrecht? Egal ob Auto oder Computer oder Kaffeemaschine oder Roller? Was ist denn da der Unterschied?

Und (Zitat, von oben genannter Quelle):

"Die Gewährleistung des Werkunternehmers (PKW-Werkstatt) richtet sich nach der Schuldrechtsreform 2002 neuerdings auch nach den neu eingeführten allgemeinen Bestimmungen über die schuldrechtliche Gewährleistung, §§ 280 ff. BGB."

Ich lese das so: Das Gewährleistungsrecht gilt also genauso für die Werkstatt wie auch für alle andere vom Gewährleistungsrecht betroffene Fälle...
 

padabing

Gala
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Bei einer Autoreparatur schuldet der Händler einen Leistungserfolg.. Das fällt unter das Werkrecht. Leistungserfolg = Reparaturerfolg.
Wenn du ein Iphone hast (Kaufrecht) und dieses im Zuge des Nacherfüllungsanspruchs (Garantie, Gewährleistung) repariert wird, so ist die Reparatur keine eigenständige Leistung mit geschuldetem Leistungserfolg, sondern eben ein Akt der Garantie-/Gewährleistung...

Vertragsrecht ist hier der Oberbegriff, nur im Kaufrecht und Werkrecht sinds eben unterschiedliche Verträge.
 

knikka

Carmeliter-Renette
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Ach, wenn ich ein Auto kaufe, dann habe ich keine Gewährleistung?

Ausserdem gilt, laut dem Artikel, dafür (Autoreparatur) auch das Gewährleistungsrecht. Steht wortwörtlich so im Link!
 

padabing

Gala
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Wer hat denn gesagt, dass du keine Gewährleistung hast?
Also tut mir Leid, aber offensichtlich hast du keine Ahnung von den Begriffen, mit denen du im dich wirfst ;)

So ein "Frag einen Net-Anwalt"-Google-Ergebnis ist nicht immer von Vorteil, zumal man nicht in der Materie steckt ;)
 

padabing

Gala
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Also, ich bin zwar kein Fan von Wikipedia etc. aber um dir mal einen gaaanz groben Überblick zu verschaffen kannst du dir ja mal folgenden Link angucken:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Übrigens könnten wir uns hier noch stundenlang darüber unterhalten, ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Fragestellung des Threaderstellers NICHT eindeutig geklärt werden kann, weil es einfach keine "so ist es"-Lösung dafür gibt, mangels gesetzlicher Regelung und unterschiedlicher Rechtsprechung und Rechtsliteratur...;)

PS: Ich habe mir mal deinen Link nochmal angeguckt :D

Zitat: "Die Gewährleistung entsteht übrigens für jede Reparatur erneut. Die Anspruche verjähren jeweils innerhalb von 2 Jahren."

Ok, und wo ist die gesetzliche Regelung dafür? Wieso gibt er sie nicht mit an, obwohl er weiter oben seine Aussagen mit Paragraphen untermauert? ;)