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Verkäufer Recht ?

DoWenzl

Zuccalmaglios Renette
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Es handelt sich hier nicht um ein Apple Produkt und auch nicht um eine Kaufberatung sondern viel mehr um eine Verkäuferrecht Frage, ich hoffe Ihr könnt mir trotzdem helfen....

Also:

Ich habe mein altes Handy ein Nokia N96 auf Second-Hand.it verkauft ist eine Regionale Gratis Flohmarkt Seite.
Nachdem sich ein Interessent gemeldet hat und wir uns auf einen Preis von 155 € geeinigt haben trafen wir uns ich bin dann mit dem Zug zu ihm gefahren, als ich ihm das Handy kurz zeigen wollte sagte der Mann der Am Bahnhof stand er sei nur ein Freund und würde das Handy nur abholen also gab ich ihm das Handy er bezahlte und die Sache war für mich geritzt....

Das war alles am Dienstag.

Heute bekomme ich eine SMS der Akku vom Handy wäre wortwörtlich "sche****" außerdem wackle die Akku-Abdeckung ein bisschen.

Ich schrieb ihm dann das der Akku nicht besonders stark wäre und das Handy wie er wusste 1 1/2 Jahre alt war, und er sich vom Akku nicht besonders viel zu erwarten hätte, außerdem währe mir das wackeln der Akku-Abdeckung neu und er könne sich im Geschäft wenn es ihn so störe eine neue um 15 € kaufen oder bei eBay eine um 5 € bei eBay ich auch gemacht hatte.

Seine Meinung dazu war dann ich solle zu ihm fahren und mir dass Handy abholen...!? wer ist nun im Recht ?
 

rc4370

Wöbers Rambur
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gekauft wie beschrieben. wenn er keine zeit hat, selbst zum bahnhof zu kommen, hat er pech gehabt. du hast den schlechten akku und die allgemeinen gebrauchsspuren ja nicht verschwiegen.
 

dirtflow

Alkmene
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Bei privaten gebraucht Verkäufen gilt meines Wissens nach gekauft wie gesehen. Also wenn er nachträglich etwas zu bemängeln hat, ist er selber Schuld dass er nicht richtig geprüft hat.
Ausserdem scheinst du doch ein sehr ehrlicher Verkäufer zu sein, also würde ich mir keinen Kopf deswegen machen.

edit: da war einer schneller. Aber zweimal die gleiche Meinung, jetzt weisst du bescheid;)
 

bifi

Welscher Taubenapfel
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Was mir da spontan einfällt: Privatverkauf, gibt es da überhaupt eine Gewährleistungspflicht? Steht doch bei eBay als Disclaimer auch immer dabei. Von daher kann er rumjammern was er will. Ich hoffe ich irre mich in der Thematik nicht zu sehr. Kannst ihm ja anbieten 10 Euro Nachlass zu geben wegen dem Akkudeckel. (Kulanter Weise)
 

DoWenzl

Zuccalmaglios Renette
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gekauft wie beschrieben. wenn er keine zeit hat, selbst zum bahnhof zu kommen, hat er pech gehabt. du hast den schlechten akku und die allgemeinen gebrauchsspuren ja nicht verschwiegen.

Nein, das der akku nicht mehr 100% Leistung hat habe ich nicht direkt geschrieben das versteht sich aus meiner sicht aber bei einem 1 1/2 Jahre altem Handy von selbst oder etwa nicht ?
 

markthenerd

Cellini
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Selbstverständlich ist das so.

Lass dich nicht auf so eine Diskussion ein.

Verkauft ist verkauft.
 

Ares83

Hibernal
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Ja die gibt es. Das was bei ebay steht ist oft einfach ungültig.
 

Ash

Jamba
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Ares83 schrieb:
Ja die gibt es. Das was bei ebay steht ist oft einfach ungültig.
Das ist nicht ganz Korrekt. Sofern man sich von der Ruecknahme, Garantie oder Gewaehrleistung ausdruecklich fernhaelt (muss er mit angeben) dann tritt diese Regelung bei Privatverkaeufen nicht ein.
 

Ash

Jamba
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Das ist richtig. Aber ich meinte ja auch nur, dass man das erwaehnen muss/sollte. Das "Wie" ist natuerlich eine andere Sache... ;)
 

Bountyhunter

Linsenhofener Sämling
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wenn ich als PRIVAT-Mann etwas von Dir PRIVAT-Mann kaufe - dann gilt gekauft wie gesehen, es sei denn wir haben vorher schriftlich etwas anderes vereinbart !

Anders ist das natürlich, wenn du als Gewerbetreibender etwas verkaufst - das war aber hier wohl nicht der Fall oder ?
 

ImpCaligula

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Wenn Du ganz sicher sein willst.

1) Gehe auf www.recht.de
2) Registriere Dich im Forum
3) Schildere den Fall - dabei verwende aber NICHT Deine Angaben, sondern stelle den Fall so dar, als wäre es ein FIKTIVER Fall - schreibe also in der dritten Form und "was wäre wenn". Anders dürfen "die" das "dort" nicht - sonst wäre es a) eine Rechtsberatung und b) eine Verbindliche inzu auch noch!

"Dort" sind sehr viele Anwälte, Juristen und gar Richter unterwegs - und man bekommt recht gute Infos, wo man sich dann gut orientieren kann.
 
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iMuskelbiber

Starking
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@ImpCaligula da kann ich nur zustimmen! Bei dem was ich hier teilweise lesen muss, stellen sich mir die Nackenhaare auf....
 

ImpCaligula

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@ImpCaligula da kann ich nur zustimmen! Bei dem was ich hier teilweise lesen muss, stellen sich mir die Nackenhaare auf....

Ich habe auch mal eine zeit lang strittige Fragen in "meinen" Auto Foren oder sonstigen Hobby Foren gestellt - und bekam - wenn ich einen solchen "Fall" hatte die tollsten widersprüchlichsten Aussagen. Ich selbst würde hier keine Zeile schreiben - denn ehrlich - ich habe keinen Plan. Und ich musste selber schon (vor Gericht) fest stellen - denken Recht zu haben, denken auch moralisch Recht zu haben und am Ende auch (nicht!) Recht zu bekommen vor Gericht - liegen eng beeinander.

Daher - falls es wirklich "eng" wird in solchen Fällen - nachfragen in einem Foren wo die Experten sitzen.

Habe da selbst schon so 4-5 Fragen gehabt und war teilweise selbst überrascht, wie die Rechtslage ausschaut oftmals. Daher - wenn es dem Threadersteller wirklich unter den Fingernägeln brennt - www.recht.de - aber wie gesagt - niemals direkt den eigenen Fall schildern - immer so formulieren als wäre es eine fiktive Sache, die einen einfach so Interesse halber in den Fingern juckt. Die Leute dort müssen sich eben (gerade in einem Rechts Forum) selber absichern.
 

DoWenzl

Zuccalmaglios Renette
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Wenn Du ganz sicher sein willst.

1) Gehe auf www.recht.de
2) Registriere Dich im Forum
3) Schildere den Fall - dabei verwende aber NICHT Deine Angaben, sondern stelle den Fall so dar, als wäre es ein FIKTIVER Fall - schreibe also in der dritten Form und "was wäre wenn". Anders dürfen "die" das "dort" nicht - sonst wäre es a) eine Rechtsberatung und b) eine Verbindliche inzu auch noch!

"Dort" sind sehr viele Anwälte, Juristen und gar Richter unterwegs - und man bekommt recht gute Infos, wo man sich dann gut orientieren kann.

Ok danke für den Tipp
 

DoWenzl

Zuccalmaglios Renette
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wenn ich als PRIVAT-Mann etwas von Dir PRIVAT-Mann kaufe - dann gilt gekauft wie gesehen, es sei denn wir haben vorher schriftlich etwas anderes vereinbart !

Anders ist das natürlich, wenn du als Gewerbetreibender etwas verkaufst - das war aber hier wohl nicht der Fall oder ?

Nein bin Priwatverkäufer
 

ImpCaligula

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Nein bin Priwatverkäufer

Ja. Dummerweise ist das eben nicht so einfach. Privat an Privat denken viele - da ist man mit gekauft wie gesehen aus dem Schneider. Dachte ich bei einem KfZ Verkauf (Verkäufer war ich) bei einem Bastelauto auch (war auch von mir im Vertrag so angegeben - mit all möglichem anderem Text "gekauft wie gesehen" - "Schlachtfahrzeug" etc). Und trotzdem "erkauft" man sich bei Privat an Privat als Verkäufer nicht den absoluten Freifahrschein. habe "damals" auch etwas "schwitzen" müssen.

Aber nochmals. Wenn Du wirklich jetzt "Stress" hast - frag "dort" nach. Ich selbst kenne mich da zBsp. viel zu wenig aus, dass ich michb trauen würde irgendwelche Rechtsprognosen hier zu stellen...
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Ich kann dir nur den Tip geben in deinem fiktiven Fall den du stellen willst ein paar mehr Infos bezüglich deiner Produktbeschreibung auf Ebay einzubauen. Ich sage mal es kommt auch ein bisschen darauf an, wie viele Infos der Erwerber hatte.
Lass dir aber gesagt sein, dass du dich von dem nicht unter druck setzen lassen solltest, einen ganz schlechten Stand haste in jedem Fall net :)
 

DoWenzl

Zuccalmaglios Renette
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Ich kann dir nur den Tip geben in deinem fiktiven Fall den du stellen willst ein paar mehr Infos bezüglich deiner Produktbeschreibung auf Ebay einzubauen. Ich sage mal es kommt auch ein bisschen darauf an, wie viele Infos der Erwerber hatte.
Lass dir aber gesagt sein, dass du dich von dem nicht unter druck setzen lassen solltest, einen ganz schlechten Stand haste in jedem Fall net :)


Nein, das ganze fand nicht auf eBay stat...
sondern auf second-hand dort stellt man nur seine inserate ein seine telefonnummer und wenn jemand interesse hat dann ruft er dich an und man trift sich !
 

DoWenzl

Zuccalmaglios Renette
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Heute hat mir der Käufer wieder geschrieben: wann ich zeit hätte das Handy wieder ab zuholen !
Was soll ich nun machen ? Antworten ihm klar machen dass ich dass Handy nicht zurück nehmen werde oder gar nicht antworten ?

Ich werde dann heute noch auf dem anderem Forum fragen...