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Das US-Patentamt (United States Patent and Trademark Office) hat eine in der vergangenen Woche getroffene Entscheidung offensichtlich revidiert. Einem Apple-Antrag auf die Eintragung der Wortmarke "iPad mini" wurde nach vorheriger Ablehnung nun doch zugestimmt. Allerdings unter einer Einschränkung: Apple darf die beiden Begriffe "iPad" und "mini" nur zusammen als Marke nutzen. Warum sich das Patentamt letztlich doch zu dieser Entscheidung durchringen konnte ist nicht bekannt, berichtet MacRumors.[PRBREAK][/PRBREAK]
Die Ablehnung der Wortmarke wurde zuvor damit begründet, dass es sich nicht um einen schützenswerten Markennamen handelt. Vielmehr komme dem Zusatz "mini" eine rein beschreibende Bedeutung zu. Der jetzige Sinneswandel kam sogar ohne Zutun aus Cupertino zustande. In einer Erklärung des Patentamtes heißt es lediglich , man widerrufe die zuvor geäußerten Beanstandungen, die zur Ablehnung geführt hatten. Apple ist allerdings trotzdem dazu verpflichtet, dem Patentantrag eine Erklärung beizufügen, in der erklärt wird, dass der Zusatz "mini" nur in direktem Zusammenhang mit dem Wort "iPad" geschützt ist. Das bedeutet natürlich auch, dass andere Unternehmen weiterhin den Namenszusatz "mini" benutzen dürfen, ohne dadurch Apples Rechte zu verletzen.

Die Ablehnung der Wortmarke wurde zuvor damit begründet, dass es sich nicht um einen schützenswerten Markennamen handelt. Vielmehr komme dem Zusatz "mini" eine rein beschreibende Bedeutung zu. Der jetzige Sinneswandel kam sogar ohne Zutun aus Cupertino zustande. In einer Erklärung des Patentamtes heißt es lediglich , man widerrufe die zuvor geäußerten Beanstandungen, die zur Ablehnung geführt hatten. Apple ist allerdings trotzdem dazu verpflichtet, dem Patentantrag eine Erklärung beizufügen, in der erklärt wird, dass der Zusatz "mini" nur in direktem Zusammenhang mit dem Wort "iPad" geschützt ist. Das bedeutet natürlich auch, dass andere Unternehmen weiterhin den Namenszusatz "mini" benutzen dürfen, ohne dadurch Apples Rechte zu verletzen.

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