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Wer eine CD aus dem Plattengeschäft kauft, darf diese später ohne Probleme weiterverkaufen. Bei Käufen über Online-Plattformen wie beispielsweise iTunes galt das bisher offenbar nicht – wie ein US-amerikanisches Bezirksgericht jetzt entschied, bleibt Nutzern auch in Zukunft ein ähnliches Wiederverkaufsrecht verwehrt. Der Entscheidung war eine Klage des Plattenlabels Capitol Records gegen das Musik-Startup ReDigi vorausgegangen, das eine entsprechende Plattform betreibt.[PRBREAK][/PRBREAK]
Auf der Online-Plattform des Unternehmens können Nutzer ihre zuvor via iTunes erworbene Musiksammlung zum Wiederverkauf anbieten. Dazu wird die Bibliothek des Nutzers auf einen externen Server von ReDigi übertragen, die Dateien auf dem Computer des Verkäufers gleichzeitig gelöscht. Das Jungunternehmen hatte sich für seine Verteidigung auf die sogenannte "First-sale"-Regelung berufen, das die Urheberrechte nur bei einem Erstverkauf zwischen Anbieter und Kunden schützt. Ein anschließender Weiterverkauf der zuvor so erworbenen Musik ist dann jedoch problemlos möglich.
Das US-Bezirksgericht in New York unter Leitung von Richter Sullivan gab jetzt allerdings der Klage des Plattenlabels statt und stellt fest: Bei der Übertragung der Musiksammlung werde ungeachtet der simultanen Löschung dieser auf dem Computer des Nutzers lediglich eine weitere Kopie erstellt. ReDigi verletze mit seinem Geschäftsmodell so die Urheberrechte von Capitol Records.
Vorerst gilt das Urteil nur für den Bundesstaat New York, dürfte allerdings in Zukunft auch als Präzedenzfall für andere Gerichte des Landes gelten. Das Gericht bestellte beide Streitparteien zur Klärung weiterer Schritte für den 12. April ein. Unter anderem soll dann auch über die Höhe des Schadenersatzes entschieden werden. Capitol Records fordert etwa 150.000 US-Dollar pro wiederverkauftem Song. ReDigi selbst will das Urteil anfechten und weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass der Urteilsspruch nur für Version 1.0 der Software des Unternehmens gelte. Version 2.0 sei hingegen vorerst nicht betroffen – so geht der Wiederverkauf digitaler Musikinhalte zunächst weiter.
Im Zuge dieser Entscheidung kommt auch ein im letzten Jahr Apple zugesprochenes Patent wieder ins Gespräch, das den Wiederverkauf digitaler und legal erworbener Inhalte regeln soll.

via WinFuture.de, MacRumors
Auf der Online-Plattform des Unternehmens können Nutzer ihre zuvor via iTunes erworbene Musiksammlung zum Wiederverkauf anbieten. Dazu wird die Bibliothek des Nutzers auf einen externen Server von ReDigi übertragen, die Dateien auf dem Computer des Verkäufers gleichzeitig gelöscht. Das Jungunternehmen hatte sich für seine Verteidigung auf die sogenannte "First-sale"-Regelung berufen, das die Urheberrechte nur bei einem Erstverkauf zwischen Anbieter und Kunden schützt. Ein anschließender Weiterverkauf der zuvor so erworbenen Musik ist dann jedoch problemlos möglich.
Das US-Bezirksgericht in New York unter Leitung von Richter Sullivan gab jetzt allerdings der Klage des Plattenlabels statt und stellt fest: Bei der Übertragung der Musiksammlung werde ungeachtet der simultanen Löschung dieser auf dem Computer des Nutzers lediglich eine weitere Kopie erstellt. ReDigi verletze mit seinem Geschäftsmodell so die Urheberrechte von Capitol Records.
Vorerst gilt das Urteil nur für den Bundesstaat New York, dürfte allerdings in Zukunft auch als Präzedenzfall für andere Gerichte des Landes gelten. Das Gericht bestellte beide Streitparteien zur Klärung weiterer Schritte für den 12. April ein. Unter anderem soll dann auch über die Höhe des Schadenersatzes entschieden werden. Capitol Records fordert etwa 150.000 US-Dollar pro wiederverkauftem Song. ReDigi selbst will das Urteil anfechten und weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass der Urteilsspruch nur für Version 1.0 der Software des Unternehmens gelte. Version 2.0 sei hingegen vorerst nicht betroffen – so geht der Wiederverkauf digitaler Musikinhalte zunächst weiter.
Im Zuge dieser Entscheidung kommt auch ein im letzten Jahr Apple zugesprochenes Patent wieder ins Gespräch, das den Wiederverkauf digitaler und legal erworbener Inhalte regeln soll.

via WinFuture.de, MacRumors
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich erinnere mich an einen Thread hier im Forum genau dazu, und da gab es auch keine abschließende Meinung...
