• Es ist bereits Apfeltalk-Tradition und wir möchten sie auch in diesem Jahr fortsetzen: Unser Apfeltalk-Weihnachtslogo-Wettbewerb hat begonnen! Gestaltet für uns das Weihnachtsbanner, das im Monat Dezember bis zum Weihnachtsfest unsere Webseite schmücken soll. Lasst Eurer Kreativität freien Lauf! Hier geht es zum Wettbewerb --> Klick
  • November - das bedeutet oftmals Herbstblues, grauer Himmel, Tristesse und Wetter, bei dem man gern im Warmen bleibt. Aber nur oftmals! Wir fordern Euch gern auf, gegen den Herbstblues anzukämpfen und hoffen, dabei hilft Euch unser aktuelles Monatsthema. Neugierig geworden? --> Zum Mitmachen bitte hier klicken

US-Geldautomaten: Bald sollen Bargeldbehebungen mit Apple Pay möglich sein

Die erste Frage wäre, wie man einen Fingerabdruck "stehlen" kann?
Da habe ich mich vermutlich etwas ungünstig ausgedrückt. Sorry. Der Fingerabdruck ansich ist natürlich nichts Gegenständliches, was man im klassischen Sinn stehlen könnte. Der Diebstahl bezieht sich natürlich immer auf das gestohlene Geld, die gestohle Girocard oder das gestohlene iPhone. Fingerabdruck und PIN dienen als persönliche Autentifizierungsmittel. Der Unterschied zwischen Fingerabdruck und PIN ist, dass die PIN geheim ist, während es der Fingerabdruck nicht ist. Der Fingerabdruck gilt aber trotzdem als Autentifierungsmittel, weil bisher in der Theorie angenommen wird, dass dieser einmalig ist und nur von dem Besitzer verwendet werden kann. Dem ist jedoch in der Praxis nicht so. Er kann sowohl dupliziert werden als auch gegen den Willen des Besitzers verwendet werden.

Wie kommst Du bei dieser Konstellation auf den minder schweren Fall des Raubes?
Dazu folgendes Beispiel: Zwei Täter lauern einem Opfer bei Dunkelheit an einem Geldautomaten auf.
Die Täter kommen auf das Opfer zu und zwingen es dazu mit seinem iPhone den Maximalbetrag von seinem Girokonto abzuheben. Das Opfer ist empört und weigert sich das iPhone herauszugeben und die Abhebung mit dem Fingerabdruck zu autorisieren.
Die Täter werden handgreiflich: Während der eine Täter das Opfer festhält, schnappt sich der andere sein iPhone und gibt am Automat die Abhebung des Maximalbetrags ein. Zur Autorisierung legen die Täter den Finger des Opfers gegen seinen Willen auf den Touch-ID-Sensor des iPhones. Nachdem das Geld abgehoben wurde, flüchten die Täter und lassen das überrumpelte Opfer aufgebracht aber unverletzt zurück.
Da die angewendete Gewalt als gering anzusehen ist (Festhalten) und hauptsächlich der Tatbestand des Diebstahls erfüllt wird (Geldstehlen), handelt es sich meiner Ansicht nach eher um einen minder schweren Fall des Raubes.

Zum Vergleich ein zweites Beispiel: Zwei Täter lauern einem Opfer bei Dunkelheit an einem Geldautomaten auf.
Die Täter kommen auf das Opfer zu und zwingen es dazu mit seiner Girocard den Maximalbetrag von seinem Girokonto abzuheben. Das Opfer ist empört und weigert sich die Girocard herauszugeben und die Abhebung mit der PIN zu autorisieren.
Die Täter werden handgreiflich: Während der eine Täter das Opfer festhält, schnappt sich der andere seine Girocard und gibt am Automat die Abhebung des Maximalbetrags ein. Zur Autorisierung zwingen die Täter das Opfer nochmals unter massiver Gewaltandrohung seine PIN preiszugeben, doch das Opfer wehrt und weigert sich noch immer. Die Täter schlagen brutal auf das Opfer ein, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Das Opfer gibt nach und nennt seine PIN. Nachdem das Geld abgehoben wurde, flüchten die Täter und lassen das überrumpelte Opfer mit schweren inneren Verletzungen zurück.
Da die angewendete Gewalt als eine Gefahr für Leib und Leben anzusehen ist, handelt es sich in Kombination mit dem Diebstahl des Geldes meiner Ansicht nach eher um einen schweren Raub.

Fazit: Ohne massive Gewaltanwendung oder deren Androhung wären die Täter im zweiten geschilderten Fall nicht an die PIN gekommen, sondern nur an die Girocard.
Im ersten Fall konnten die Täter hingegen sowohl an das iPhone als auch an den Fingerabdruck ohne massive Gewaltanwendung gelangen.

Hinweis: Ich bin kein Jurist, sondern habe versucht das Problem an den beiden Beispielen irgendwie einigermaßen nachvollziehbar zu konstruieren und zu bewerten. Natürlich kann das auch in die Hose gegangen sein und nur noch mehr verwirren. ;)
Ich wollte wie gesagt von Anfang an nur deutlich machen, dass die Autorisierung mit Fingerabdruck weniger sicher ist als mit PIN, da man den Fingerabdruck offen mit sich herumträgt, die PIN aber nur im Kopf hat.

Provokant gesagt: Wenn ein Opfer seine PIN unter keinen Umständen verraten will, dann bekommt ein Krimineller sie auch nicht. Nicht mal, wenn er das Opfer tötet.
Das ist beim Fingerabdruck nicht so.
 
@muffy
Ich bin auch kein Jurist und wahrscheinlich würden sich jene gegen die Stirn schlagen, wenn sie unser Geschreibsel hier lesen...;)

Ich bin dennoch nicht ganz bei Dir, was die Beurteilung der Tatbestandsmerkmale betrifft.

Ich denke, das Festhalten einer Person ist eine andauernde körperliche Einwirkung, sodass ich da sehr skeptisch bin, ob hier noch ein minderschwerer Fall vorliegen würde. Aber gut, das hängt natürlich eindeutig vom Einzelfall ab und ist ein klein wenig Erbsenzählerei.
Von daher würde ich meinen Einspruch zu diesem Teil Deiner Aussage als minderschweren solchen bezeichnen wollen...:)

Dein "provokantes" Fazit mag ich aber gar nicht teilen, weil ich der Ansicht bin, dass man sich ähnlich heftig weigern kann, den Finger "herauszurücken", was dann durch die oder den Täter in jedem Falle eine erhöhte Gewalteinwirkung nötig macht, um zum Ziel zu kommen. Das schließt dann natürlich den minderschweren Fall aus.

Du kannst Dir mal mit einem Freund den Spaß machen, seinen Finger zu erlangen, um dann zu versuchen, diesen auf das iPhone zu drücken. Er hält dagegen. Du wirst erstaunt sein, wie schwierig das ist. Das funktioniert nicht ohne "Gewalt". Es reicht schon zu versuchen, eine geballte Faust auseinander zu bekommen. Das geht nur mit Schmerzen, wenn der "Faustträger" das nicht will.

Ein Opfer, welches unter Angsteinwirkung und mit wenig oder gar keiner Gewalt seinen Finger zur Verfügung stellt, gibt mit Sicherheit auch genauso leicht im anderen Falle die im Kopf gespeicherte PIN preis.

Insofern sehe ich da keinen Unterschied. Aber wie gesagt, ich bin auch kein Jurist und wer weiß, in wessen Richtung Justitia ihre Waage schwenken würde. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: muffy