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US Firmenlaptop und der Zoll

rb2k

Braeburn
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Es gibt zwar schon ähnliche Threads, jedoch keinen der meine Situation 100% abdeckt.
Ich werde nächste Woche in die USA fliegen und ca 1 Woche mit einem Auftraggeber Projektbesprechungen haben.
Ich werde in dieser Zeit vom Auftraggeber auch ein Macbook Pro erhalten welches ich wieder mit nach Deutschland nehmen werde da das Projekt darf nur auf eigener Hardware durchgeführt werden darf.


Weiss jemand wie man dieses Macbook korrekt beim Zoll anmeldet?
Das MBP ist nicht mein Eigentum und wird auch nach Projektende (Ich nehme mal an 12-24 Monate) wieder in die USA zum Auftraggeber zurückgehen.

Ich werde morgen mal versuchen den Zoll zu erreichen, letzten Freitag war dies leider nicht von Erfolg gekrönt...
 

Mitglied 105235

Gast
kurz mal so, du hast das MBP ja nur in der Laptop Tasche und hast auch keine Rechnung. Wie sollte der Zoll mitbekommen das du es in den USA "erworben" hast bzw. du hast es ja nicht mal erworben. Denn es gehört dir ja nicht, du arbeitest nur darauf.

PS.
ich verstehe generell nicht wieso die Leute bei neu gekaufter Ware in den USA, die komplette Schachtel samt Rechnung mit sich rumschleppen... Die Rechnung packe ich irgendwo rein oder schicke sie mir via Biref zu und den Karton wenn ich brauche schicke ich schnell in einen extra Parket. Der Brief wird von Zoll sicherlich nicht angeschaut, da es nur ein Brief ist und man da ja eine "Ware" versenden kann und das Parkett wird durch das Gewicht sicherlich auch durch rutschen. Sollte es trotzdem beim Zoll auf gemacht werden, stellen sie fest das nichts drinnen ist und somit können sie keinen Wert feststellen.

Das ganze gilt übringes auch für Kleidung, wenn ich dorten bin. Kaufe ich auch Kleidung ein, diese trage ich einmal und packe die normal zu meiner Kleidung dazu. Rechnungen etc hebt man von Kleidung ja eh nicht auf und nun sollen sie erstmal beweisen das ich es nicht hier in Deutschland gekauft habe und mit in die USA schon genommen habe.
 

rb2k

Braeburn
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Im Zweifelsfall zahlt die Firma die Einfuhr, ich bin mir nur noch nicht wirklich im Klaren wie ich überhaupt tätig werden muss.
Ich will am Ende mich nur nicht mit einem Bußgeldverfahren rumschlagen müssen :)
 

JvW

Kaiser Alexander
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was ist denn das für ein Geschmarre?
Der "Importeur" muss nachweisen, dass er das Zeug NICHT in den USA gekauft hat - und der Beweis, wo ein Macbook gekauft wurde, ist recht einfach, auch ohne Rechnung. Echt mal ...

rb2k,
Du wirst auf jeden Fall beim Zoll nachfragen müssen - um nachzuweisen, dass du nicht vorhast, zu schmuggeln. Im Prinzip ist das etwa so, als würde man sein Arbeitsgerät mit in den Urlaub nehmen (OK - langer Urlaub) - da meldet man das vorher beim Heimatzoll an. Nun, es ist nicht dein Gerät, also müsste wohl der Besitzer das in USA anmelden - aber frage besser nach, was "logisch" ist, ist nicht immer (eher selten ...) auch richtig
 

Yanwes

Wohlschmecker aus Vierlanden
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Ich gehe mal davon aus, dass du mit dem Macbook Zollfrei über die Grenze kommst, da es ja nicht hier bleiben wird und es gar nicht dir, sondern einer in der USA ansässigen Firma gehört. Aber besser noch mal beim Zoll anrufen und die Sache abklären.
Du hast schon recht, ich würde mir auch nicht den Stress antun wollen und mich mit den Beamten rumschlagen wollen. Außerdem musst es es im Zweifelsfall ja nicht einmal bezahlen.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ich sehe das Problem nicht, einfach den roten Ausgang nehmen, und freundlich fragen, dann erklären dir die Zollbeamten schon wie da korrekt vorgegangen werden muss.
 

Mitglied 105235

Gast
was ist denn das für ein Geschmarre?
Der "Importeur" muss nachweisen, dass er das Zeug NICHT in den USA gekauft hat - und der Beweis, wo ein Macbook gekauft wurde, ist recht einfach, auch ohne Rechnung. Echt mal ...
Du hebst also jede Rechnung von einer Jeans auf und hast diese in Geldbeutel damit du beweisen kannst das sie in De gekauft wurde? Es zu überprüfen wo es gekauft wurde, ist viel zu Kostspielig für den Zoll. Sie haben auf Blöd 200€ Ausgaben und nehmen über den Zoll nur 100€ ein, wenn es nicht also wirklich ein Modell ist was so neu ist das es nur in denn USA gibt. Werden sie es nicht überprüfen das ist zu 100% sicher.
 

JvW

Kaiser Alexander
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ein Macbook schon, da kannst du sicher sein - weil man das einfach online abfragen kann, kostet nichts ...

Und wenn du hochwertige neue Kleidung mitbringst in großen Mengen, dann geht das los, versprochen.
 

rb2k

Braeburn
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Ich sehe das Problem nicht, einfach den roten Ausgang nehmen, und freundlich fragen, dann erklären dir die Zollbeamten schon wie da korrekt vorgegangen werden muss.

Im Zweifelsfall sagen die dann dass ich irgend ne Bestätigung/Rechnung/Formular brauche und wenn ich das net hab darf ich die Einfuhr-Ust erstmal selber vorstrecken... das will ich genau vermeiden :)


@m4d-maNu für so Kleinkram gibt es ja einen Freibetrag...
 

JvW

Kaiser Alexander
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eben - deshalb halt fragen ...
 

Dinofelis

Gast
Im Zweifelsfall sagen die dann dass ich irgend ne Bestätigung/Rechnung/Formular brauche und wenn ich das net hab darf ich die Einfuhr-Ust erstmal selber vorstrecken... das will ich genau vermeiden

Ääh, wieso lässt du dich auf so ein völlig schrägen Kuhhandel mit deinem "Auftraggeber" überhaupt ein?

Wenn ein Unternehmen Hardware ins Ausland verschicken muss (nichts anderes ist das - egal ob gebraucht oder nicht), dann ist neben einem ordentlichen Kaufbeleg noch einiges mehr nötig an Begleitpapieren für das Gerät als bei einer privaten (und beim Zoll selbstverständlich deklarierten) Einfuhr. D.h. wenn du den für dich besten Weg beim Zoll gehst, nämlich die "rote" Markierung entlang, dann könnte das dennoch sehr, sehr umständlich werden, und vielleicht wird der Zoll sogar zusätzlich zu den Steuern noch den gesamten Kaufpreis als "Kaution" für die Wiederausfuhr des Geräts von dir entgegennehmen wollen.

Da sich dieser Auftraggeber von dir anscheinend um die (stets nötigen) Formalitäten für den Zoll drücken will, würde ich mich an deiner Stelle auf keinen Fall darauf einlassen, das Gerät "selbstständig" entgegenzunehmen.
 

svierer

Cripps Pink
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Google mal nach "Carnet ATA".
Das macht man üblicherweise, wenn man Güter vorübergehend im Ausland benutzen muss und anschließend wieder reimportiert.
Geht aber nur 1 Jahr, d.H. du muss es einmal löschen und neu ausstellen, falls dein Projekt länger dauert.
 

rb2k

Braeburn
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Google mal nach "Carnet ATA".
Das macht man üblicherweise, wenn man Güter vorübergehend im Ausland benutzen muss und anschließend wieder reimportiert.
Geht aber nur 1 Jahr, d.H. du muss es einmal löschen und neu ausstellen, falls dein Projekt länger dauert.

Naja, von der Zoll Seite zum Thema sieht das ganze zwar so grob passend aus, aber evtl unnötig kompliziert. Da wäre evtl die Ust einfacher :)
Aber vielen Dank für die Info!

Kosten
Über Vordruckkosten und Carnetgebühren informieren die Industrie- und Handelskammern.

Zusätzlich fällt ein Versicherungsentgelt an, das prozentual vom Gesamtwarenwert des Carnets berechnet wird. Dieses Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen von Bedeutung.
 

paul.mbp

Sternapfel
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@svierer: Gratulation, die erste fundierte Antwort hier im Thread und genau die richtige Antwort!
@m4d: bitte lass die Verbreitung von gefährlichem Halbwissen. Am Zoll gilt die Beweislastumkehr, Du bist nachweispflichtig zur Herkunft der mitgeführten Waren!
 

Dinofelis

Gast
@svierer: Gratulation, die erste fundierte Antwort hier im Thread und genau die richtige Antwort!

Ja Danke @svierer

"Carnet" ist das Stichwort, das mir nicht mehr einfiel. Es geht je nach Land auch ohne Carnet, wird dann aber - wie gesagt - sehr umständlich. Ich weiß das nicht als Export-Spezialist, sondern als "Anwender", der gelegentlich mal sehr teure Spezialgeräte in fremde Länder mitnehmen muss. Daher kam von mir auch so eine unfundierte Antwort.
 

dusty1000

Weißer Trierer Weinapfel
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@svierer: Gratulation, die erste fundierte Antwort hier im Thread und genau die richtige Antwort!
@m4d: bitte lass die Verbreitung von gefährlichem Halbwissen. Am Zoll gilt die Beweislastumkehr, Du bist nachweispflichtig zur Herkunft der mitgeführten Waren!

Danke! Ich hätte mich fast schon wieder aufgeregt!
 

paul.mbp

Sternapfel
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@dino, jetzt wo klar ist was Du meintest versteh ich sogar das was Du schriebst ;)
 

rb2k

Braeburn
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Nach einer "Zoll-Rundreise" sieht es nun so aus:
- "Carnet ATA" ist nervig weil es Gebühren kostet, nur 1 Jahr gut ist und man permanent den Zoll im Rücken hat. Mit den USA kann man es wohl auch nicht verlängern.
- Eine "Vorübergehende Verwendung" wäre evtl auch möglich, aber da muss man am Zoll eine Sicherheit hinterlegen die im ermessen des Zöllners liegt (von 19% bis oben offen... je nach Wetter und Laune)
- Am einfachsten ist es wahrscheinlich das ganze "normal" zu verzollen und dann die Einfuhrt-USt über den Vorsteuerabzug sich wieder zu holen. (Als Selbstständiger ja möglich)
 

Expedia

Stina Lohmann
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Wollte gerade sagen ... die einzig wahre "fundierte" Antwort wäre wohl gewesen ... sprich Deinen StB mal auf das Stichwort Vorsteuerabzug an :D
 

Bananenbieger

Golden Noble
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- Am einfachsten ist es wahrscheinlich das ganze "normal" zu verzollen und dann die Einfuhrt-USt über den Vorsteuerabzug sich wieder zu holen. (Als Selbstständiger ja möglich)
Wird bei mir im Unternehmen auch so gemacht.

ich verstehe generell nicht wieso die Leute bei neu gekaufter Ware in den USA, die komplette Schachtel samt Rechnung mit sich rumschleppen...
Vielleicht, weil sie so sozial sind, und ganz brav Steuern zahlen?