Urteil vom BGH zu Onlinedurchsuchungen

Moin,

hab gerade einen Artikel für die Startseite geschrieben. Für mich ist die Nummer damit leider noch nicht vorbei! Im Gegenteil, wenn Innenpolitiker von Gerichten, Datenschützern oder Parlamentsmehrheiten eine auf den Deckel kriegen fangen sie meistens erst richtig das Rotieren an, um uns "zu beschützen".

Gruß Stefan
 
Immerhin ist es (zunächst) nicht erlaubt, was wenigstens (bislang) die Betriebssystemhersteller nicht zwingt, Hintertüren wie bei den aktuellen Mobiltelefonen einzubauen, um es »Ermittlern« zu erlauben, das Handy als Wanze zu benutzen.