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Und sogleich nach Angabe des Strafmaßes kommen die verbreiteten Halbwahrheiten und Ungenauigkeiten auf den Tisch: wann könnte er (und unter welchen Bedingungen), wieder freikommen…
Die geringe Prozeßdauer kommt nur kurz an die Reihe…
Die Erläuterung der theoretischen ( jedoch sehr, sehr unwahrscheinlichen ) Haftentlassung Josef F. in meinem ersten Post stimmt und wurde von mir 1:1 vom österreichischen Justizministerium während einer Pressekonferenz übernommen.
Die Prozessdauer kam auch bereits im ersten Post zu trage, der jedoch lediglich ein Denkansatz und Diskussionsanstoß ist und noch keine wertende Stellungnahme enthalten ist.
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