• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Urlaubsanspruch bei Kündigung

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
Registriert
15.09.05
Beiträge
1.901
Hi,

angenommen ich hätte Anspruch auf 28 Tage Urlaub im Jahr, würde allerdings jetzt zum 31. August kündigen, wie viele Tage Urlaubsanspruch habe ich dann noch?

Meine Rechnung wäre folgende (Formel aus dem Internet)

Jahresurlaubsanspruch 28 / 12 = Anspruch pro Monat.

= 2,3

Anspruch pro Monat 2,3 * gearbeitete Monate 8= Anspruch für diesen Zeitraum.

= 18,6


Anspruch 19 (gerundet) - bereits genommenen Urlaub 13 = Resturlaub.

= 6

Man hätte dann im Prinzip noch Anspruch auf 6 Tage Urlaub.


Weiß jemand ob das so richtig ist bzw. ob die Formel überhaupt stimmt?

Vielen Dank für eure Antworten und Gruß


Edit: Im Arbeitsvertrag würde dann im Fall der Fälle stehen:
Der vertragliche Uraubsanspruch verringert sich um 1/12 für jeden vollen Monat im Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhätlnis ruht.

Etwas anderes wäre im Vertrag dann nicht zu finden.

wAxen
 

MadMacMike

Hibernal
Registriert
18.05.06
Beiträge
1.982
Bei Vollzeit ist das wohl korrekt. Bei Teilzeit erhöht sich der Urlaubsanspruch
mit den geleisteten Überstunden.
 

MadMacMike

Hibernal
Registriert
18.05.06
Beiträge
1.982
Anspruch auf vollen Urlaub besteht wohl nicht (siehe §5). Du bekommst halt mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr. In deinem Vertrag sind es ja 28 Tage. Da du dein Arbeitsverhältnis früher beendest steht dir der Urlaub auch nur anteilig zu.
 

domai

Königsapfel
Registriert
29.01.08
Beiträge
1.198
Ja, stimmt. Bei Vollbeschäftigten wird so gerechnet:
"Urlaubstage-Gesamt-Jahr" : 12 Monate x "Arbeitsmonate"