Unitymedia Vermarktungsverbot

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Deleted member 96132

Gast
Ich ziehe Ende Februar nach Köln und wollte ursprünglich meinen Internet-/Telefonanschluss (über TV-Kabel) von Unitymedia mitnehmen. Die Verfügbarkeitsabfrage auf der Website verlief negativ, jedoch sind Produkte von Unitymedia in der Straße in allen anderen Gebäuden verfügbar.

Daraufhin habe ich beim Kundenservice nachgefragt. Es stellte sich heraus, dass von der Hausverwaltung ein Vermarktungsverbot für Unitymedia-Produkte ausgesprochen wurde. Der Grund dafür war ihm nicht bekannt. Er teilte mir außerdem mit, dass Unitymedia bereits Kunden mit meiner neuen Anschrift hätte.

Hat schon mal jemand von einem Vermarktungsverbot dieser Art gehört?

Ich habe mit Google nur Ergebnisse zu einem generellen Vermarktungsverbot gefunden, also so dass auch kein Kabel-TV verfügbar ist. In meiner neuen Wohnung ist jedoch bereits ein Kabelanschluss von Unitymedia vorhanden und die Gebühren dafür sind in den Mietnebenkosten enthalten. Außerdem ist Internet/Telefon technisch verfügbar, es müssten also nicht einmal neue Leitungen gelegt werden.
 

Ragnir

Adams Parmäne
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Vielleicht möchte die Hausverwaltung für alle entscheiden, was gut ist? Ich würde mal mit denen sprechen, wenn der Anschluss doch schon in Deinen NK enthalten ist.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Wenn der Anschluss von Unitymedia bereits vorhanden ist, solltest du auch einen Vertrag abschließen, bzw. einen bestehenden mitnehmen können. Das betrifft nicht das Mietverhältnis, zumal die Kosten für den Anschluss in den Betriebskosten berücksichtigt werden. Möglicherweise gab es einen Eigentümerwechsel und/oder es wurde früher ein Vermarktungsverbot ausgesprochen. Ich würde die Sache einfach in ordentlicher Form auf den Weg bringen und abwarten, was dabei herauskommt. Vermutlich gibt es kein Problem. Sollte, was völlig widersinnig wäre, tatsächlich ein aktuelles Vermarktungsverbot seitens des Eigentümers bestehen, müsstest du wohl auch keine Grundgebühren für die Bereitstellung des Anschlusses zahlen.
 

88Bit

Jerseymac
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Ein Vermieter kann Dir bei Verfügbarkeit nicht verbieten einen Anschluss bei XYZ zu haben. Ich könnte mir eher schon vorstellen, dass UM in dem Haus nicht verfügbar ist und das was der MA Dir da gesagt hat eine Sprachregelung ist. Wenn Du Dich beeilst schick mir ne PM mit Straße und Hausnr. und ich check das für Dich ab.
 

Deleted member 96132

Gast
Kabelanschluss von Unitymedia: Verfügbar, vorhanden, nutzbar und in Mietnebenkosten enthalten

Telefon/Internet von Unitymedia: Technisch verfügbar, bei Nachbarn im selben Haus vorhanden, Vermarktungsverbot durch Hausverwaltung ausgesprochen

Das Vermarktungsverbot bezieht sich nicht auf Kabelfernsehen, sondern nur auf Telefon und Internet. Unitymedia hat in NRW ein Gebietsmonopol für Kabel-TV.

Wenn ich andere Gebäude in der Straße prüfe, die nicht von dieser Vermietungsgesellschaft sind, wird mir angezeigt, dass Internet mit bis 100 mbit/s verfügbar ist. Also scheint an dem Vermarktungsverbot was dran zu sein. Zumal andere Bewohner desselben Gebäudes auch Internet von Unitymedia haben.

Ich habe vorhin bei der Hausverwaltung angerufen. Die Mitarbeiterin ("Objektbetreuerin") wusste gar nichts davon und konnte mit dem Begriff "Vermarktungsverbot" auch gar nichts anfangen. Sie sagte, sie werde ihren Vorgesetzten fragen und sich anschließend in der nächsten Woche bei mir melden.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Wäre mir neu, dass eine Hausverwaltung (bzw. eigentlich der Eigentümer/die Eigentümergemeinschaft) ein solches Verbot aussprechen könnte, es sei denn, es wäre mit Umfangreichen baulichen Veränderungen (Neuverkabelung, Austausch von Verstärkermodulen etc.) verbunden.

UM tauscht aber normalerweise maximal die Anschlussbuchse in der Wohnung aus.



Wie immer gilt: Das ist nur meine bescheidene Meinung und keine Rechtsberatung.
 

Rastafari

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Wäre mir neu, dass eine Hausverwaltung (bzw. eigentlich der Eigentümer/die Eigentümergemeinschaft) ein solches Verbot aussprechen könnte
Können sie durchaus. Aber: Entweder gilt es ausnahmslos für das gesamte Anwesen und alle Anwohner, oder gar nicht.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ich bezog mich ja auch auf den hier beschriebenen Zustand mit bestehenden Kabelanschluss.

Dass die Eigentümer nicht einfach so dulden müssen, dass der Vorgarten zwecks Verlegung eines Kabels umgegraben wird, liegt auf der Hand.
 

88Bit

Jerseymac
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Mir fällt gerade ein: Vielleicht ist das Netz im Haus noch nicht up to date, der Vermieter will sich nicht an den Kosten beteiligen, oder hat den Einbau von Verstärkern verweigert und deshalb der Vermerk im System von UM.

Ich würd das auf die kölsche Art machen: Frag mal nen Nachbarn ;)
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass

1. ein Anschluss von UM vorhanden ist

2. dieser auch über die Betriebskosten abgerechnet wird

3. die Nachbarn dies auch nutzen

Ein Verbot seitens des Eigentümers wäre doch völlig widersinnig.

Ich muss hier auch für UM blechen, das im Eigentümerauftrag installiert wurde, ohne es zu nutzen. Warum sollte es dann verboten sein, wenn ich es nutzen würde?

Auch das nur meine bescheidene Meinung.

Nachtrag: Nach den Angaben des TE handelt es sich um eine Wohnungsbaugesellschaft. Die vergibt nach meiner Erfahrung hier z.B., und so war das auch in anderen Mietverhältnissen, den Auftrag für die Einrichtung oder Veränderung der technischen Infrastruktur. So. Und was der Mieter damit macht, ist egal, solange er z.B. keine Schüssel auf das Dach oder sonstwohin setzt. Hauptsache er zahlt die umlagefähigen Kosten.

Das Ganze ist vermutlich nur eine Luftblase, die sich in der nächsten Woche von selbst auflösen wird.

... der Vermieter will sich nicht an den Kosten beteiligen...

Unwahrscheinlich, denn nur er kann es in Auftrag geben haben, in diesem Fall. Und Kosten hat er keine, da sie wie gesagt umlagefähig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

88Bit

Jerseymac
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Wenn technisch alles ok ist, kann er nichts verbieten. Das wäre ja Wettbewerbsverzerrung oder sowas in der Art. Was will er auch dagegen machen? Die andere Komponente ist UM. Denn was in deren System steht halte ich für maßgeblich.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Und noch etwas, aber das ist meine ganz persönliche Vermutung: Wenn die Hausverwaltung nichts davon weiß, man sich aber einmal die Vorgeschichte von UM vor Augen führt, lange bevor der jetzige Firmenname erfunden wurde, dann spricht zumindest indiziell Einiges dafür, dass im System von UM etwas falsch hinterlegt ist und die Sache deshalb so schräg ist.

Aber wie gesagt: nur eine Vermutung.
 

knikka

Carmeliter-Renette
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Und im Notfall, wenn sich der Vorgesetzte meldet und sich bestätigt, dass es so ist, dann wende Dich doch mal an den örtlichen Mieterschutzbund/Mieterverein und lass mal die rechtliche Lage klären. Erkläre dort alles, auch dass andere Nachbarn das Angebot von UM bereits nutzen. Die haben da in der Regel sehr gut informierte Leute sitzen, die Dir im Notfall auch weiterhelfen! Oder die Dir - im schlimmsten Fall - zumindest die rechtlichen Grundlangen erklären können, warum das wirklich nicht geht...
 

fufu23herdecke

Welscher Taubenapfel
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Vielleicht ist es auch was ganz Lapidares. Irgendein Typ von Unity hat Kundenaquise betrieben. Die ehemaligen Mieter fühlten sich davon gestört, weil die öfter vor der Tür standen als die Zeugen Jehovas und deshalb sind die ausgeflippt und haben mit Anwälten, Hausverwaltung etc. gedroht. Der Unity-Typ hat das in seinen Unterlagen vermerkt und dann weiter gegeben an Unity. Und so kam dieses Vermarktungsverbot zu Stande.

Ich weiß. Ist weit hergeholt, aber durchaus möglich. In Deutschland wird viel heißer gekocht als gegessen.
 

Deleted member 96132

Gast
Ich könnte mir vorstellen, dass es etwa in Richtung deiner Idee geht, fufu23herdecke. UM steht häufig in der Kritik, da Vertriebspartner, oder andere Menschen, die sich dafür halten, Wohnungen ablaufen und versuchen sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Ich habe deshalb selber schon einmal die Polizei rufen müssen, nachdem ein angeblich von Unitymedia Beauftragter nicht von meiner Wohnungstür verschwinden wollte. Eine Rückfrage bei UM ergab, dass diese keinen eigenen Außendienst hätten und es sich daher wohl um einen Vertriebspartner handeln müsse. Wie auch immer...

Back to topic: Kabelfernsehen von UM ist für alle Mieter vorhanden und wird über die NK bezahlt. Es handelt sich um eine Hausverwaltung, die die Gebäude und Wohnungen betreut. Eigentümer/Vermieter sind jeweils einzelne Personen (Kapitalanleger), die durch die Hausverwaltung vertreten werden. Ich schätze mal, dass es insgesamt 100 Wohnungen sind, verteilt auf ca. 20 Hausnummern bzw. Hauseingänge (ist eine kleine Wohnanlage).

Da also die Dosen für Kabelfernsehen liegen und die Infrastruktur im Keller nicht so alt sein kann (Gebäude wurden Ende der 90er gebaut), wird es wohl kaum daran liegen, dass UM noch umfangreiche Arbeiten durchführen müsste. In der Regel wird, wie schon weiter oben erwähnt, lediglich die Dose im Wohnzimmer gegen eine mit drei Buchsen getauscht.

Der Mitarbeiter von UM hat klar gesagt, dass das Vermarktungsverbot von der Hausverwaltung gegenüber UM ausgesprochen wurde, UM jedoch trotzdem Kunden in dem Objekt habe und diese eine sog. "Vermarktungsfreigabe" von der Hausverwaltung zusammen mit dem Auftrag eingereicht hätten. Technisch möglich sei ein Internetzugang mit 100 mbit/s.

Da die Mitarbeiterin der Hausverwaltung (lustigerweise) nichts von dem Vermarktungsverbot wusste, bin ich jetzt sehr gespannt, wie die Reaktion ausfällt. Wahrscheinlich wird sie mir die Freigabe einfach übersenden und schon kann ich meinen Anschluss mitnehmen.

Mir ging es ursprünglich vor allem darum, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Scheint jedoch selten zu sein.
 

Deleted member 96132

Gast
Nach unzähligen Telefonaten hat sich heraus gestellt, dass es sich nicht um eine Vermarktungssperre handelt, die die Hausverwaltung oder der Vermieter ausgesprochen hat, sondern um technische Probleme.

Die Wohnanlage wurde Ende der 1990er gebaut. Auf der Netzebene 4 (ab Übergabepunkt bis in die einzelnen Wohnungen) wurde für 255 Wohnungen in ca. 40 Hauseingängen eine Verkabelung für Kabel-TV durchgeführt. Diese Verkabelung gehört der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), nicht dem Kabelnetzbetreiber. Die WEG hat damals sehr kostengünstig gearbeitet und in den letzten 10 Jahren auch keine Modernisierungen durchgeführt.

In meinem Hauseingang gibt es bereits zwei Kunden, die einen Internetzugang von Unitymedia haben, der letzte wurde allerdings 2007 angenommen. Seit dem werden keine Anschlüsse mehr gelegt, da es zu Störungen kommen kann und ein Neukunde dann vom Netz genommen werden müsste. Aus diesem Grund hat Unitymedia für sich entschieden, die Produkte Telefon und Internet für die gesamte Wohnanlage nicht mehr anzubieten. Eine Vermarktungsfreigabe vom Vermieter würde also nicht helfen, da eine Modernisierung des Netzes auf der Ebene 4 notwendig ist, die die WEG zahlen müsste.

Für mich heißt das jetzt, dass ich auf DSL von der Telekom oder einem anderen DSL-Anbieter umsteigen muss. Also keine 32 mbit/s (die auch tatsächlich ankommen) für 20 EUR inkl. Telefon-Flatrate. Schade! :(
 

mordili

Granny Smith
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Wie ärgerlich!
Ich bin immer noch dabei, Telekom wieder loszuwerden (konnten kein VDSL und kein HD-Fernsehen liefern) und super zufrieden als UM-Neukunde mit der 64er-Leitung. Ich drück Dir mal die Daumen, dass es bei der DTAG einigermaßen gut geht. Oder versuchs mit Arcor (jetzt Vodafone), bei denen hatte ich viele Jahre meinen Festnetzanschluss und war sehr zufrieden, vor allem mit der technischen Hotline, wenn mal etwas nicht funktioniert hat (kam selten vor). Die konnten auch direkt ein Leitung durchmessen, Port resettten usw, ohne dass das an eine technische Abteilung weitergegeben werden musste, die sich Tage lang nicht rührt (Telekom).
 

Deleted member 96132

Gast
NetCologne wird es wohl werden. Ist ein lokaler Anbieter in Köln und Umgebung. In meinem Bekanntenkreis sind einige Leute sehr zufrieden mit denen. Ist halt nur leider teurer und weniger schnell als UM.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Wobei Netcologne doch auch mittlerweile FTTH in einigen Gegenden hat, was in der Zukunft nochmals zu deutlichen Geschwindigkeitssteigerungen führen dürfte.
 

Deleted member 96132

Gast
Aber leider nicht in meinem Stadtteil, zumindest noch nicht. Ich warte auch sehnsüchtig drauf. :)