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Umsatzsteuervoranmeldung "Rausgeld"

Juuro

Schafnase
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Hallo!

Das Thema passt zwar nicht so ganz bei Apfeltalk rein, aber wie ich mitbekommen habe gibts hier doch auch einige selbständige. Darum denke ich dass ich hier eine Antwort auf meine Frage fidnen werde.

Ich habe seit Januar 2006 eine GbR. Vor einigen Tagen habe ich die Umsatzsteuervoranmeldung der Monate Januar bis Juni endlich per ELSTER ans Finanzamt geschickt. Per Post habe ich die Rechnungen über diesen zeitraum hinterhergeschickt. Das ist auch alles bei denen angekommen und wurde bearbeitet. Da ich Betriebs- und Geschäftsaustattung gekauft habe bekomme ich noch etwas Geld raus.
Meine Frage ist jetzt wann ich damit rechnen kann!? Überweist das Finanzamt direkt nachdem sie den fall bearbeitet haben, oder zum 15. des Monats oder zum Monatsende oder irgendwann zu einem unbestimmten Zeitpunkt...?

Viele Grüße, Juuro!
 

sale53

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Juuro schrieb:
Hallo!

Das Thema passt zwar nicht so ganz bei Apfeltalk rein, aber wie ich mitbekommen habe gibts hier doch auch einige selbständige. Darum denke ich dass ich hier eine Antwort auf meine Frage fidnen werde.

Ich habe seit Januar 2006 eine GbR. Vor einigen Tagen habe ich die Umsatzsteuervoranmeldung der Monate Januar bis Juni endlich per ELSTER ans Finanzamt geschickt. Per Post habe ich die Rechnungen über diesen zeitraum hinterhergeschickt. Das ist auch alles bei denen angekommen und wurde bearbeitet. Da ich Betriebs- und Geschäftsaustattung gekauft habe bekomme ich noch etwas Geld raus.
Meine Frage ist jetzt wann ich damit rechnen kann!? Überweist das Finanzamt direkt nachdem sie den fall bearbeitet haben, oder zum 15. des Monats oder zum Monatsende oder irgendwann zu einem unbestimmten Zeitpunkt...?

Viele Grüße, Juuro!


Vorab gefragt, warum schicktst du deine Rechnungen an das Finanzamt??? Ist überhaupt nicht nötig.

In der Voranmeldung verrechnest du Vor- und Umsatzsteuer. Wenn du mehr Umsatzsteuer bezahlt hast, wirst du normalerweise innerhalb 14 Tagen dein Geld auf dem Konto haben. Es gibt da keinen besonderen Stichtag.

Gruß

Klaus
 

Juuro

Schafnase
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Okay, danke! Nicht schlecht.

Öhm, muss ich die rechnungen nicht mitschicken? o_O Wie wollen die ansonsten feststellen ob das stimmt was ich da angebe?
 

sale53

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Juuro schrieb:
Okay, danke! Nicht schlecht.

Öhm, muss ich die rechnungen nicht mitschicken? o_O Wie wollen die ansonsten feststellen ob das stimmt was ich da angebe?


Das Finanzamt geht normalerweise, wenn du nicht irgendwie negativ aufgefallen bist, davon aus, dass deine Angaben stimmen. Falls du einmal eine sog. Betriebsprüfung bekommen solltest - keine Panik: relativ unwahrscheinlich bei Personengesellschaften deiner Größe - würden deine fehlerhaften Angaben, falls dieser Zeitraum geprüft wird, auffallen und geahndet.
Ich habe selbst am Anfang meiner Laufbahn einmal eine Auffforderung zur Vorlage bekommen, weil durch Anschaffungen eine Erstattung von ca. 3500 DM fällig wurden.
Ohne Aufforderung des Fin.amtes ist es nicht nötig, Rechnungen zur U.steuervoranmeldung einzureichen.
Aber ein guter Rat: Bleib möglichst bei der Wahrheit, übertreib es nicht.

Gruß

Klaus
 

proteus

Langelandapfel
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Hm, grundsätzlich sind solche Fragen mit Vorsicht zu genießen, weil es sich um eine Rechtsberatung handelt.
Ich mache es aber trotzdem.
Das Finanzamt ist per höchstrichterlicher Entscheidung angewiesen, wohlwollend zu prüfen.
Die Rechnungen mußt du nicht mitsenden, nur mindestens 10 Jahre aufheben.
Am besten einen Ordner mit verschiedenen Fächern für die unterschiedlichen Sparten.
Denk daran, das z.B. Fachbücher einen anderen Mehrwertsteuersatz haben.
Dauerfristverlängerung beantragen, ist immer hilfreich.
Rechne grundsätzlich nie mit den Rückerstattungen. Spätestens wenn auch andere Steuern fällig werden ( EK; Gewerbe. usw) neigen einige Finanzämter zur Verrechung.
Du solltest sowohl Ausgaben als auch Umsätze sorgfältig planen, auch, in welchem Monat du sie buchst, sonst kann es sehr schnell zu einem Ungleichgewicht der Zahlungsbelastung kommen. Immer ausreichend Geld auf die Seite tun, gerade bei der Umsatzsteuer ist das Finanzamt sehr schnell mit Pfändungen bei der Hand.
Aber einer gewissen Umsatzgröße ist ein Steuerberater hilfreich, vor allem, weil er mit dem FA besser handeln kann.
Gerade hierbei ist wichtig, die Unterlagen, Bankbelege, rechungen usw. möglichst umfassend vorzubereiten, um Kosten zu sparen ( Faustregel 1% vom Umsatz p.a.)

Viel Glück und viel Spaß von jemandem, der sich seit 1988 damit rumschlägto_O
 

Juuro

Schafnase
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Vielen lieben Dank! Sehr nett! Ähm, aber was bedeutet das "p.a." bei der Faustregel?
 

proteus

Langelandapfel
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Your welcome, Karma please;)
 

AhabDE

Wohlschmecker aus Vierlanden
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Du solltest dir auf jeden Fall ein Buch zum Thema Buchhaltung kaufen, damit du wenigstens die Grundbegriffe kennenlernst und weisst was du wie verbuchen musst. Zudem würde ich mir mal eine ein/zweistündige Beratung bei einem Steuerberater deiner Wahl gönnen, der dir ebenfalls, am Besten zusammen mit deinem Buchführungsprogramm, die Grundlagen zeigt, damit nichts aus dem Ruder läuft und nach deinem ersten Geschäftsjahr plötzlich massive Probleme mit den Papieren beim Finanzamt bekommst.
 

sale53

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Die Mahnungen, die Proteus ausgesprochen hat, kann ich nur unterstreichen.
Wenn deine geschäfte gut laufen, wirst du Einkommensteuer zahlen müssen plus einer Einkommensteuervorauszahlung!! So schön auch der warme Regen einer Rückzahlung ist, lege Geld für die erste Steuererklärung zurück.
Ich kenne zwar deine Betriebsgröße nicht. Was aber überlegenswert ist, wäre ein Buchführungsprogramm, um von vornherein eine gewisse Struktur in deine Buchführung zu bringen.
Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren mit MacKonto (ca. 100 €) Es bietet aber alles, was du brauchst, incl. einer Elster-Schnittstelle. Handbuch für Buchführungsgrundlagen und Buchungstechnik ist auch dabei.

Na ja, wenn du noch Fragen hast....

Viel erfolg

Gruß

Klaus