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Taugt die Künstlersozialkasse was für Grafiker?

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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22.02.04
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Nach dem ich, wie viele, erbost über die Abgaben der KSK war, fragte mich eine Kollegin, warum dort nicht Mitglied sei. Sie zahle sehr wenig. Ich verdiene meinen Lebensunterhalt als Grafiker, sitze nun vor einem Antragformular und bin mir unsicher, ob das nicht auch negative Auswirkungen haben könnte. Vielleicht wird am Ende alles noch teurer oder ich gerate zwischen irgendwelche Fronten? Im Netzt werde ich nur verwirrt, und ich kenne niemanden, der als Grafiker gut verdient und auch dort ist. Hat mir jemand ein paar Erfahrungen dazu?

Lemming
 

Gero

Alkmene
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Auch ich bin freier Grafiker und über die KSK versichert, und ich zumindest komme finanziell gut über die Runden. Was übrigens auch an der KSK liegt, denn ich spare jeden Monat einen Teil meiner Sozialabgaben:

Die KSK übernimmt im Prinzip (aber nicht ganz) den Teil der Sozialversicherung, den Dein Arbeitgeber tragen würde, wenn Du angestellt wärst. Mehr tut sie nicht. Insofern ist eine Versicherung über die KSK *immer* günstiger als wenn Du 100 % der Sozialabgaben selber trägst.

Sie ist gegründet worden, um Malern, Bildhauern und anderen Kunstschaffenden (das Wort von der "brotlosen Kunst" ist nicht umsonst geflügelt) unter die Arme zu greifen. Zahlen musst nicht Du, sondern Dein Kunde - und zwar muss er das unabhängig davon, ob Du Mitglied bist oder nicht.

Mein erster Rat: Tritt der KSK bei und freue Dich über die paar hundert Euro, die Du plötzlich monatlich mehr hast.

Mein zweiter Rat: Stecke die paar hundert Euro, die Du plötzlich mehr hast, in eine sichere (!) Geldanlage, etwa Tagesgeld, Festzinssparen o.ä. und stocke dadurch Deine Altersbezüge auf.
 

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Danke, das hört sich doch schon mal gut an :)
 

lisemie

Riesenboiken
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Einziger Bedenkpunkt: Alle Deine (regelmäßigen) Kunden sind abgabepflichtig. Von irgendwas finanziert sich die KSK ja auch. Es ist gut möglich, dass sie von der KSK überprüft werden, und falls sie nicht freiwillig gezahlt haben oder nichts von der Abgabepflicht wußten, wird eine Nachzahlung (ich meine) für die letzten 5 Jahre fällig. Das kann schonmal bitter für Deine Kunden werden. Also am besten gleich alle draufhinweisen, dass sie theoretisch und so... Das Geld wird überall knapp, deshalb wird neuerdings sehr energisch gefahndet.

Sagt jemand, der das jahrelang auch nicht wußte, bis ein erboster Kunde sich beschwert hat.

Grüße, lisemie

Edit: Noch der Link zu näheren Infos.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Infos zur KSK gibt es hier.

Ergänzung: Hoppla, der Link wurde bereits gepostet.
 

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Danke Euch. Die Kunden wissen das, zumindest ein Teil. Aber da werden sie früher oder später sowieso nicht drum herum kommen. Ich möchte das natürlich nicht forcieren, aber ich wäre sehr froh, wenn ich hier monatlich einiges einsparen könnte.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Ich behaupte, dass der kleinste Teil der Kunden das weiss , denn abgabepflichtig an die KSK sind viele:

Abgabepflichtig sind Unternehmer unabhängig von ihrer Rechtsform. Im Gesetz (§ 24 KSVG) werden drei Gruppen unterschieden:

a. Typische Verwerter
Sie verwerten typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen und sind als solche für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig (§ 24 Abs. 1 S. 1 KSVG).

  • Verlage, Presseagenturen und Bilderdienste,
  • Theater, Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen, Voraussetzung ist, dass ihr Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten,
  • Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten,
  • Rundfunk und Fernsehen,
  • Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern,
  • Galerien und Kunsthandel,
  • Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte
  • Varieté- und Zirkusunternehmen, Museen
  • Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten.
b. Werbung / Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen (§ 24 Abs. 1 S. 2 KSVG)
Abgabepflichtig sind auch Unternehmer, die Werbung/Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben und nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Unerheblich ist dabei, ob die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit sich auf ein bestimmtes Projekt bezieht oder das Image des Unternehmens verbessert werden soll. Die Zwecke, die mit den Maßnahmen verfolgt werden, können vielfältig sein. In Betracht kommen z. B. Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit für bestimmte Unternehmen oder Branchen, Verfolgung von politischen, sozialen, karitativen o. a. Zielen, die Sammlung von Spenden oder die Finanzierung von Hilfeleistungen.

c. Generalklausel (§ 24 Abs. 2 KSVG):
Nach der Generalklausel fallen auch Unternehmer unter die Abgabepflicht, die unabhängig vom eigentlichen Zweck des Unternehmens nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke des Unternehmens zu nutzen und damit Einnahmen zu erzielen. Es kann sich dabei z. B. um Unternehmer handeln, die Produkte oder Verpackungen gestalten lassen. Abgabepflichtig nach der Generalklausel sind auch Unternehmer, die jährlich mehr als drei Veranstaltungen mit selbständigen Künstlern und Publizisten organisieren und damit Einnahmen erzielen wollen.

Quelle: http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Schon so mancher Unternehmer hat hier gestaunt …
 

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Ich muss das hier noch mal anwärmen, da ich vor dem Fragebogen sitze: Die Beispielbeitragsrechnung auf der KSK Seite besagt, dass man bei einem Jahreseinkommen von 10.000,- im Monat 156,- zahlt. Das wären bei 50.000,- also schon 780,-, bei 100.000,- sind es 1.560,-??? Kann man das so pauschal hochrechnen?
 

Gero

Alkmene
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Nein, so kannst Du nicht rechnen, unter anderem deshalb, weil es die Beitragsbemessungsgrenze gibt. Frag am besten bei der KSK nach den Beiträgen an.
 

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Na gut, dann wird das wohl der einfachste Weg sein. Hätte ja sein können :)
Vielen Dank für die Antwort.