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Die kartellrechtliche Untersuchung der Europäischen Kommission gegen Google, die bereits im November 2010 begonnen hat, kommt zu einem vorläufigen Ergebnis. Die EU-Kommission wirft dem US-Unternehmen vor, seine marktbeherrschende Stellung in Europa auszunutzen und damit den Wettbewerb zu behindern und den Verbrauchern zu schaden. Google muss nun eine Stellungnahme zu den angesprochenen Punkten abgeben. Sollte die weitere Untersuchung die Vorwürfe jedoch bestätigen, kann eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 10 Prozent der jährlichen Einnahmen – rund 6 Milliarden US-Dollar – verhängt werden. Außerdem müsste Google seine Geschäftspraxis in Europa ändern. Getrennt von dieser Untersuchung möchte die EU-Kommission nun auch eine Kartellprüfung von Android einleiten.[prbreak][/prbreak]
Hintergrund der Kartellprüfung ist die Reihung der Suchergebnisse bei Google. Die EU-Kommission wirft Google vor, dass das Unternehmen seine eigenen Dienste vorrangig reihe und damit systematisch bevorzuge. Als Beispiel wird der Preisvergleichsdienst Google Shopping gennant, der bei Suchergebnissen besonders prominent platziert werden soll und dadurch die Konkurrenzfähigkeit von anderen Mitbewerbern beeinträchtig. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass Google diese Geschäftspraxis einstellen muss und Preisvergleichsdienste von Google in den Suchergebnissen gleichberechtigt behandeln muss. Google hat nun zehn Wochen Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und eine förmliche Anhörung zu beantragen. Die bisherigen Stellungnahmen von Google hätten nicht ausgereicht, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.
Unterstützung bei der Behandlung von Wettbewerbsfragen bei Suchmaschinen-Betreibern hat die EU-Kommission im November letzten Jahres vom EU-Parlament bekommen. Mit einer eindeutigen Mehrheit sprach sich das Parlament dafür aus, strengere Regelungen für Suchmaschinen-Betreiber umzusetzen. Langfristig sollen Online-Suchen von weiteren kommerziellen Dienstleistungen getrennt werden, um einer Bevorzugung von verknüpften Dienstleistungen entgegenzuwirken. Die USA warf der EU daraufhin vor, gezielt gegen US-Technologieunternehmen vorzugehen. EU-Kommissarin Margrethe Vestager sprach nun jedoch davon, dass dies nicht der Fall sei. Dies würde sich auch daran zeigen, dass ein Viertel der Beschwerden gegen Google sogar von US-amerikanischen Unternehmen ausgingen. „Wir wollen nicht in das Design der Webseite oder wie der Such-Algorithmus funktioniert eingreifen“, so Vestager. „Vielmehr geht es uns darum, dass Kunden sich sicher sein können, die besten Vergleichsangebote zu sehen.“
Bei der Kartellprüfung der Geschäftspraxis von Google handelt es sich nach der Kartellprüfung von Microsoft im Jahr 2004, bei dem das Unternehmen zu einer Strafzahlung von 1,7 Milliarden US-Dollar verdonnert wurde, um die bisher größte Wettbewerbsprüfung. Demnächst möchte die EU-Kommission außerdem eine Untersuchung von Android einleiten. Die Kommission will sich dabei auf die Frage konzentrieren, ob Google die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste zum Nachteil der Verbraucher und anderer Entwickler behindert hat.
Bild von Pixabay
Via The Verge & EU-Kommission
Hintergrund der Kartellprüfung ist die Reihung der Suchergebnisse bei Google. Die EU-Kommission wirft Google vor, dass das Unternehmen seine eigenen Dienste vorrangig reihe und damit systematisch bevorzuge. Als Beispiel wird der Preisvergleichsdienst Google Shopping gennant, der bei Suchergebnissen besonders prominent platziert werden soll und dadurch die Konkurrenzfähigkeit von anderen Mitbewerbern beeinträchtig. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass Google diese Geschäftspraxis einstellen muss und Preisvergleichsdienste von Google in den Suchergebnissen gleichberechtigt behandeln muss. Google hat nun zehn Wochen Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und eine förmliche Anhörung zu beantragen. Die bisherigen Stellungnahmen von Google hätten nicht ausgereicht, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.
Unterstützung bei der Behandlung von Wettbewerbsfragen bei Suchmaschinen-Betreibern hat die EU-Kommission im November letzten Jahres vom EU-Parlament bekommen. Mit einer eindeutigen Mehrheit sprach sich das Parlament dafür aus, strengere Regelungen für Suchmaschinen-Betreiber umzusetzen. Langfristig sollen Online-Suchen von weiteren kommerziellen Dienstleistungen getrennt werden, um einer Bevorzugung von verknüpften Dienstleistungen entgegenzuwirken. Die USA warf der EU daraufhin vor, gezielt gegen US-Technologieunternehmen vorzugehen. EU-Kommissarin Margrethe Vestager sprach nun jedoch davon, dass dies nicht der Fall sei. Dies würde sich auch daran zeigen, dass ein Viertel der Beschwerden gegen Google sogar von US-amerikanischen Unternehmen ausgingen. „Wir wollen nicht in das Design der Webseite oder wie der Such-Algorithmus funktioniert eingreifen“, so Vestager. „Vielmehr geht es uns darum, dass Kunden sich sicher sein können, die besten Vergleichsangebote zu sehen.“
Bei der Kartellprüfung der Geschäftspraxis von Google handelt es sich nach der Kartellprüfung von Microsoft im Jahr 2004, bei dem das Unternehmen zu einer Strafzahlung von 1,7 Milliarden US-Dollar verdonnert wurde, um die bisher größte Wettbewerbsprüfung. Demnächst möchte die EU-Kommission außerdem eine Untersuchung von Android einleiten. Die Kommission will sich dabei auf die Frage konzentrieren, ob Google die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste zum Nachteil der Verbraucher und anderer Entwickler behindert hat.
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Via The Verge & EU-Kommission