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[iOS 9] Suche: App zur lokalen Aufnahme von Anrufen

miramanee

Golden Delicious
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Hallo Leute! :cool:

Ich habe kürzlich ein iPhone 4S 32GB günstig erworben und mir dafür eine zweite Nummer zugelegt. Auf meinem Android-Phone (i9503) habe ich eine App Namens "Call Recorder Pro", mit der ich automatisch alle Anrufe aufnehme, die auf der SD-Card gespeichert werden. Nun wollte ich dies auch auf dem iPhone. Bei der Suche habe ich zwar jede Menge "Call Recorder"-Apps gefunden, aber die wollen alle meine Anrufe auf deren Cloud speichern und für jede Aufnahme (teilweise voll fett) abkassieren. Völliger Nonsens! Ich werde ganz sicher keine persönlichen Daten dieser Art auf irgendwelche fremden Wolken auslagern und schon gar nicht für jede einzelne Aufnahme auch noch bezahlen. Es ist rechtlich schon hart an der Grenze überhaupt Anrufe zu speichern, aber da ich diese bisher lokal speichere und sehr genau darauf achte, dass keiner Zugriff auf meine Daten bekommt (verschlüsselte SD-Card unter Andriod), sehe ich das als "gerade noch" vertretbar.

Kann mir jemand einen (Kauf)Tipp geben? Ich brauche eine Call Recorder App, die Anrufe lokal im iPhone speichert oder bei der ich eine private Cloud angeben kann, wenn das technisch beim iPhone gar nicht anders geht. Achtet bei Tipps darauf, dass auf dem iPhone 4S nur max. iOS 9.3.5 möglich ist, welches ich auch drauf habe.

Danke vorab. :innocent:
 

Martin Wendel

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Hallo!

Aufgrund der Beschränkungen von iOS lassen sich Anrufe (zumindest jene, die ganz normal über das Mobilfunknetz laufen) gar nicht aufzeichnen, das wäre nur nach einem Jailbreak möglich (oder bei VoIP-Telefonie).

Es ist rechtlich schon hart an der Grenze überhaupt Anrufe zu speichern, aber da ich diese bisher lokal speichere und sehr genau darauf achte, dass keiner Zugriff auf meine Daten bekommt (verschlüsselte SD-Card unter Andriod), sehe ich das als "gerade noch" vertretbar.
Du siehst das so, der Gesetzgeber nicht. ;)
 
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appeltje

Weisser Rosenapfel
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Wollte auch meinen, das es nicht erlaubt ist... zumindest nicht OHNE zustimmung vom angerufene...
 
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miramanee

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Hallo! Aufgrund der Beschränkungen von iOS lassen sich Anrufe (zumindest jene, die ganz normal über das Mobilfunknetz laufen) gar nicht aufzeichnen, das wäre nur nach einem Jailbreak möglich (oder bei VoIP-Telefonie). Du siehst das so, der Gesetzgeber nicht. ;)
Hallo Martin,

vielen lieben Dank für Deine aufklärende Nachricht! :)

Ich bin aber von der Gesetzmäßigkeit diese Umstandes nicht so sehr überzeugt. Ich habe auf meinen Android auch keinen Jailbreak, respektive Root, trotzdem zeichnet Call Recorder Pro ausnahmslos alle Gespräche auf und lagert sie wie eingestellt auf die SD-Card aus. Dort ist eine Cloud optional möglich. Da möchte ich schon gerne einmal den Wortlaut des Gesetzgebers sehen (rhetorisch, nicht polemisch gemeint! :p). Denn das widerspricht vollumfänglich dem Bundesdatenschutzgesetz, wenn man durch Apps massiv genötigt wird private Daten auf externe, möglicherweise unsichere, Server (Clouds) unnötig kostenpflichtig auszulagern. Denn wie Android belegt, gibt es zahllose Apps, die das vermögen. :rolleyes:

Wenn ich nicht irre, haben beide Systeme Debian als Basis, also gilt die Entschuldigung (ggf. Seitens Apple) da nicht. Auf jeden Fall eine Entscheidung auf Apple bewusst zu verzichten, denn auf solch egoman anmutende Verhaltensweisen kann man ehrlich verzichten. Ein Primär-Phone (für Business) kann das Teil für mich somit niemals werden. Für 35 Euro habe ich aber ehrlich auch wirklich nicht so viel erwartet. :D

LG. :innocent:
 

landplage

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Ich bin aber von der Gesetzmäßigkeit diese Umstandes nicht so sehr überzeugt. Ich habe auf meinen Android auch keinen Jailbreak, respektive Root, trotzdem zeichnet Call Recorder Pro ausnahmslos alle Gespräche auf und lagert sie wie eingestellt auf die SD-Card aus. Dort ist eine Cloud optional möglich. Da möchte ich schon gerne einmal den Wortlaut des Gesetzgebers sehen (rhetorisch, nicht polemisch gemeint! :p). Denn das widerspricht vollumfänglich dem Bundesdatenschutzgesetz, wenn man durch Apps massiv genötigt wird private Daten auf externe, möglicherweise unsichere, Server (Clouds) unnötig kostenpflichtig auszulagern. Denn wie Android belegt, gibt es zahllose Apps, die das vermögen. :rolleyes:
Nur weil es Apps gibt, die einen Gesetzesverstoß ermöglichen, ist diese gesetzliche Vorgabe nicht hinfällig.
 
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miramanee

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Hiebei geht es einzig und alleine um heimliche, illegale Aufzeichnung. Ich aber informiere ausnahmslos alle Anrufer darüber, dass ich das gerade führende Gespräch aufzeichnen werde und der Anrufer soll auflegen, wenn er das nicht möchte. Freunde (gespeicherte Nummern), die das generell nicht mögen, habe ich in der Ausschlussliste eingetragen.

Der Gesetzgeber macht hier klar eine Ausnahme. Auch sicher durch Euch schon in Call-Center mitbekommen, die oft vorher fragen ob sie das Gespräch aufzeichnen dürfen. Wenn ein einvernehmliches Verhältnis zustande kommt, ist es nur hart an der Grenze, aber nicht mehr illegal.

:cool:
 

Martin Wendel

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Wenn ich nicht irre, haben beide Systeme Debian als Basis, also gilt die Entschuldigung (ggf. Seitens Apple) da nicht.
Nein, beide basieren nicht auf Debian. Android basiert auf Linux, iOS (mit ein paar Zwischenschritten) auf Unix. Aber selbst wenn die beiden Systeme denselben Unterbau verwenden würden, liegt es ganz im Ermessen der OS-Entwickler, welche Apps und Schnittstellen sie zu lassen. Und Apple erlaubt es nunmal nicht, Telefonate aufzeichnen zu lassen. Dass das mit Android auch ohne Root funktioniert, hat damit überhaupt nichts zu tun.

Ich aber informiere ausnahmslos alle Anrufer darüber, dass ich das gerade führende Gespräch aufzeichnen werde und der Anrufer soll auflegen, wenn er das nicht möchte.
Das klang in deinem ersten Beitrag nicht danach. ;) Wobei du die Zustimmung ja imho einholen müsstest, bevor du die Aufnahme startest.
 
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miramanee

Golden Delicious
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Ich bin beruflich im Bereich "Schutz&Sicherheit" tätig und würde niemals etwas Illegales tun. :cool:

Hier ein Link zur Welt, den ich im Kontext für durchaus interessant und aufklärend finde. ;)
 

Martin Wendel

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Hier ein Link zur Welt, den ich im Kontext für durchaus interessant und aufklärend finde. ;)
Eben, so wie ich sagte:
Solmecke: „Ja, das Einverständnis kann auch mündlich gegeben werden. Optimal sollte das dann so ablaufen, dass man zunächst nach dem Einverständnis fragt und sich dieses Einverständnis nach dem Einschalten der Aufnahmefunktion dann noch einmal bestätigen lässt.“
 
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paul.mbp

Sternapfel
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Sei mir nicht böse wenn ich nochmal auf den rechtlichen Grundlagen herumreite. Selbst wenn Du nicht mehr gegen obigen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch verstösst weil Du eine Einwilligung einholst, dann greift immer noch das Bundesdatenschutzgesetz.

Das schreibt zum Beispiel vor das solch eine Einwilligung schriftlich erfolgen muss und nur unter besonderen Umständen abgewichen werden darf. Bei regelmässigen, wiederholenden Telefonaten mit gleichen Gesprächspartnern liegt kein besonderer Umstand mehr vor.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4a.html

Selbst wenn ein besonderer Umstand vorliegt der eine Abweichung von der Schriftform zulässt, so gibt es weitere Fallstricke: vor der Zustimmung des Anrufenden darf keine Aufzeichnung erfolgen. Das heisst, die Zustimmung selbst ist nicht in der Aufzeichnung enthalten und somit ist es schwierig nachweisbar das eine Zustimmung erteilt wurde.

Desweiteren greifen auch noch die Vorgaben zur Datenvermeidung und Datensparsamkeit
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3a.html

Und es greifen natürlich auch noch alle weiteren Vorschriften hinsichtlich Umfang, Dauer und Art der Speicherung personenbezogener Daten.

Laut Deinen Beiträgen bist Du Dir ja durchaus der rechtlichen Grenzbereiche und möglichen Tragweite bewusst, dann frag Dich bitte einmal: ist es das Risiko wert?
 
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kelevra

Stahls Winterprinz
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Wie @paul.mbp schon richtig schreibt, ist es das eine, sich eine Einwilligung zur Aufzeichnung zu holen, und etwas anderes, die aufgenommenen Gespräche zu speichern.

Das geht schon damit los, dass du die Personen darüber informieren musst, welche Daten du wie lange zu welchem Zweck speicherst. Da du kein Telekommunikationsdienstleister bist, unterliegst du nicht den Gesetzen zur allgemein als "Vorratsdatenspeicherung" bezeichneten Kategorie.

Mit anderen Worten: Woher nimmst du dir die Privilegien, diese Daten auf unbestimmte Zeit zu speichern?

Unabhängig von diesen Punkten, die gegen geltendes EU_Datenschutzrecht (und somit auch deutsches Datenschutzrecht) verstoßen, bleibt es fraglich, ob du die Daten zureichend vor Zugriff durch Dritte sichern kannst und sicherst und wie du dies nachweisen kannst.

Ich rate dringend dazu sich mit dem Datenschutzrecht auseinander zu setzen, z.B.

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu