Applicator
Halberstädter Jungfernapfel
- Registriert
- 01.07.10
- Beiträge
- 3.802
Ausnahmsweise wird hier einmal ein Apostroph richtig gesetzt (Genitivform eines Eigennamens, dessen Nominativform auf einen s-Laut endet) ... und dann ist es auch wieder nicht recht...Liebe AT-Redaktion,setzt euch doch mal mit dem Apostroph im Deutschen bzw. im Englischen auseinander. Das hier ist nämlich weder das eine noch das andere.
Hmm, muss ich jetzt meine Einstellung zu den kleinen Gangstas ändern, die zu 20 Tagessätzen à 50 EUR verknackt werden, weil sie 'ner alten Dame die Tasche entrissen haben?Hier geht es aber aus Sicht der Krebsforschung darum: Bekomme ich Geld oder bekomme ich kein Geld. Und wenn irgendein Heini sich diesen dämlichen Pulli kauft und damit 20$ spendet, die er sowieso nie gespendet hätte, dann ist das besser als kein Geld.
Ob nun St. Croix damit für sich Werbung macht oder nicht, who cares? Meinste andere Unternehmen machen das aus Spaß
Ich habe Dich sehr gut verstanden, deshalb fühle Dich bitte ausdrücklich in meine Kritik mit eingeschlossen:…Also noch einfacher kann ich es eigentlich nicht erklären.
Oder wolltest du damit nur aussagen, dass St. Croix das Geld der Krebsforschung nicht zukommen lassen wird und lügt?
Nein, die erste Charge ist ausverkauft, Du kannst weiterhin bis zum 16.10 bestellen, die Ware wird aber erst am 7.11 verschickt!Update: Der Pullover ist inzwischen ausverkauft. Die Werbung scheint also bestens funktioniert zu haben.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.