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steuerliche Fragen zu Werkstudentenjob

frizzo

Gelbe Schleswiger Reinette
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Servus zusammen,

an alle Steuerberater, Unternehmer die Werkstudenten angestellt haben und an alle Werkstudenten mit Erfahrungen auf diesem Gebiet und natürlich für alle Studenten die ähnliche Fragen dazu haben.

Im Zuge meines Studiums wird es demnächst Zeit Berufserfahrung zu sammeln und deshalb bin ich auf der Suche nach einem Werkstudentenjob neben dem Studium.

1. Was zahlt ihr euren Werkstudenten bzw. was bekommt ihr?

2. Wie seid ihr angemeldet und wie macht ihr das mit der Abrechnung? Es gibt ja die Möglichkeit sich als Werkstudent mit weniger als 20h pro Woche anzumelden um frei von Sozialabgaben zu bleiben? Wie macht ihr es dann wenn ihr über die 20h kommt? Damit meine ich jetzt nicht nur 21h oder 23h sondern wenn ihr über längeren Zeitraum dann doch mal 30-35h pro Woche schafft?


Ich weiss am besten ist es hier immer einen Steuerberater direkt zu Fragen, die Sache läuft auch, keine Angst. Ausserdem bespreche ich das Thema mit meinem möglichen Arbeitgeber dann ja nochmal aber ich wollte gerne mal Erfahrungsberichte von euch haben wie ihr die Situation gelöst habt?

Vielen Dank schonmal und Grüße an alle!
 

DubiDuh

Zwiebelapfel
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1.288
Hallo,

ich habe als Werkstudent für 16h ca 1000 Euro/Monat bekommen. Da dies über den Steuerfreibetrag fällt, war ich steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei und mein AG hat alles entsprechend abgeführt. Die Familienversicherung der Krankenkasse fällt bei einer Beschäftigung dieser finanziellen Größenordnung raus, sodass ich mich selbst im Studententarif versichert habe (~80EUR/Monat). Sobald ich mehr als 20h gearbeitet hätte, wäre ich bei der KK nicht mehr als Student angesehen, sondern müsste den vollen Beitrag zahlen.

Grüße.
 
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double_d

Baumanns Renette
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aber ich wollte gerne mal Erfahrungsberichte von euch haben wie ihr die Situation gelöst habt?
Hierzu vorweg der Hinweis:
Die allgemeinen Informationen zu den Bemessungsgrenzen, sowie die allgemeinen Voraussetzungen für studentische Arbeitnehmer, gerne auch mit Verweis auf eine Quelle, können hier vollumfänglich genannt werden.

Allerdings sind "Erfahrungen" auf dem Gebiet bitte deutlich zu differenzieren.

Tipps und Erfahrungen, wo und wie man an einen Nebenjob kommt, was und wie dabei zu beachten ist sind willkommen.
Wie man allerdings steuerlich damit umzugehen hat, ggfls. sogar die Grenzen aushebelt oder umgeht, weniger Steuern zu entrichten hat, die Stundenzahl erhöhen kann usw., ist als Steuerberatung einzustufen und ist genauso wie eine Rechtsberatung hier im Forum nicht zulässig.

Haltet Euch bitte daran, falls Ihr dem TE antworten wollt.
Entsprechende Beiträge mit "beratendem" Inhalt werden kommentarlos gelöscht.
 
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svaeni

Reinette Coulon
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Ich habe 15h/Woche gearbeitet, dafür 1400€ brutto bekommen. Davon gingen als Werksstudent aber dankenswerterweise eben nicht alle Sozialversicherungen ab. Krankenversicherung lief dann über den Studententarif.

Insgesamt schon recht fair finde ich.

Viele Leute versuchen das zu umgehen indem sie auf Rechnung arbeiten. Oft auch auf Initiative des Arbeitgebers. Dadurch macht man sich u.U. strafbar, weil man Sozialabgaben und Lohnsteuer nicht bezahlt. Das würde ich mir sehr gut überlegen.
 
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frizzo

Gelbe Schleswiger Reinette
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@svaeni danke für deine Infos. Darf ich fragen in welcher Branche das war und zu welchem Zeitpunkt im Studium weil für 60h im Monat 1400€ das ist schon ein saftiger Stundenlohn. Glückwunsch!

@double_d dafür gibt es leider kein "Gefällt mir" :D
 

svaeni

Reinette Coulon
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@svaeni danke für deine Infos. Darf ich fragen in welcher Branche das war und zu welchem Zeitpunkt im Studium weil für 60h im Monat 1400€ das ist schon ein saftiger Stundenlohn. Glückwunsch!

@double_d dafür gibt es leider kein "Gefällt mir" :D
Ein Verband, kurz nach der ersten juristischen Staatsprüfung. Ist etwa A13 wenn ich mich nicht irre und ungefähr das was man auch in ner Großkanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter verdienen würde.
 
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Bierhefe

Leipziger Reinette
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@frizzo: Die zwanzig Stunden pro Woche dürfen nur in der vorlesungsfreien Zeit überschritten werden. Das ist der Nachteil am Werksstudenten-Status. Du zahlst bis ungefähr 800€ Brutto im Monat keine Lohnsteuer sondern nur den RV-Beitrag. Wenn dein Jahresverdienst unter 9.688€ (oder so) liegt, zahlst du nur unterjährig Lohnsteuer. Die gezahlten Steuern kannst du dir also in dem Fall zurückerstatten lassen.

Wie viel du pro Stunde verlangen kannst, hängt von deinen Kenntnissen und der Branche ab. Ohne Vorkenntnisse wirst du z.B. in Berlin nur Jobs finden die um die 10/h zahlen. Mit Vitamin B oder speziellem Wissen ist natürlich viel mehr drin.
 
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frizzo

Gelbe Schleswiger Reinette
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Erwarte ich auch dafür nicht. ;)
Aber den Spielverderber musst Du mir nun einfach abnehmen. Da stecken u. U. rechtliche Konsequenzen fürs Forum hinter.

Kein Problem. Habe ehrlich gesagt nicht genau drüber nachgedacht und versteh das teilweise schon. Nach deinem Post hab ich den Thread fast schon abgeschrieben aber genau solche Antworten wie die nachfolgende habe ich mir auch erwartet.


@frizzo: Die zwanzig Stunden pro Woche dürfen nur in der vorlesungsfreien Zeit überschritten werden. Das ist der Nachteil am Werksstudenten-Status. Du zahlst bis ungefähr 800€ Brutto im Monat keine Lohnsteuer sondern nur den RV-Beitrag. Wenn dein Jahresverdienst unter 9.688€ (oder so) liegt, zahlst du nur unterjährig Lohnsteuer. Die gezahlten Steuern kannst du dir also in dem Fall zurückerstatten lassen.

Wie viel du pro Stunde verlangen kannst, hängt von deinen Kenntnissen und der Branche ab. Ohne Vorkenntnisse wirst du z.B. in Berlin nur Jobs finden die um die 10/h zahlen. Mit Vitamin B oder speziellem Wissen ist natürlich viel mehr drin.

Ah okay das hört sich doch gut an. Problem wird eher sein dass ich wohl über die 9.688€ kommen werde.
Wie ist das mit der "unterjährigen Lohnsteuer" zu verstehen?! Bei dem Thema bin ich nicht sonderlich gut informiert.

Mit was für Abgaben werde ich da rechnen müssen?! Also in welcher Höhe wenn ich im Monat zB auf 1000-1500€ komme?!

Danke schonmal an alle. Ich hoffe ich habe mich bei allen bedankt mit einem kurzen "Gefällt mir"?!
 

svaeni

Reinette Coulon
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Versteuerung von Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit ist etwas aufwendiger.

Die Einkommenssteuer berechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen (zvE). Dieses ist die Differenz zwischen Einkommen und Werbungskosten (+Sonderausgaben) und kann deshalb natürlich erst nach Ablauf des Steuerjahres berechnet werden.

Weil aber der Gesetzgeber glaubt dass die meisten Arbeitnehmer nicht die nötigen Reserven zurückhalten würden um am Ende des Jahres die gesamte Einkommenssteuer zu begleichen gibt es die Lohnsteuer.

Das ist eine Steuer die unmittelbar auf den monatlichen Brutto-Lohn erhoben wird. Dein Arbeitgeber behält diese ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab. Die Lohnsteuer wird mit der Einkommenssteuer verrechnet, wenn du eine Steuererklärung abgibst (immer dann sinnvoll, wenn du einen Verlustvortrag machen möchtest – kann für viele Studenten sinnvoll sein – oder wenn deine Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000€ liegen). Zu viel gezahltes wird erstattet, hast du zu wenig gezahlt, musst du nachzahlen.

Die Höhe der Lohnsteuer hängt von deinem Lohn und von deiner Steuerklasse ab. Wenn du nur eine Tätigkeit hast und nicht verheiratet bist, wird die Steuerklasse regelmäßig Steuerklasse 1 sein.

Jetzt kannst du einfach "Brutto-Netto-Rechner" googlen, und dort deine Daten eingeben und ausrechnen lassen. Möglicherweise zieht der Rechner die vollen Sozialabgaben ab, du musst als Werksstudent aber nur Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung leisten (wenn ich mich gerade nicht irre), d.h. die Abzüge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung musst du wieder drauf schlagen. Bei mir kamen da mit Kirchensteuer von 1400€ brutto ca. 1200€ netto raus.

Als ich dann kein Werksstudent mehr war und noch etwas weiter dort gearbeitet habe, neben meinem neuen Job, wurde aus Steuerklasse 1 dann Steuerklasse 6 und die Studenten-PRivilegien entfielen, so dass von den 1400€ noch etwa 850€ blieben.

Man sieht also Steuerklasse und Sozialversicherungspflicht machen einen ganz erheblichen Teil aus.

Weitere Details insbesondere zur Steuererklärung und zum Verlustvortrag erklärt dir ein auf Studenten spezialisierter Steuerberater.
 
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