Für mich klingt das Ganze aber eher nach einem schlechten Kleber da dieser auf den Bildern der betroffenen Geräte eher gelb verfärbt auf mich wirkt und sich zum Teil löst.
@Ichse
Wenn bei Apple direkt gekauft, dann ja. Ansonsten ist es recht unmöglich bei Apple direkt von einem Kaufvertrag, sagen wir mal vom Media Markt zurückzutreten.![]()
U ...Jedenfalls bekommt man keine gebrauchte Klapperkist. Gab es nie und gibt es nicht ...
Keine Ahnung. Manchmal hat man einfach pech. Niemand hat eine Glaskugel in die er schauen kann.
@Ichse
Ja dann soll sich der Media Markt (oder jeder andere Verkäufer von Neuware) um die Gewährleistung kümmern. Um das was gesetzlich geregelt ist. Apple ist nicht für den Kauf beim Media Markt zuständig, sondern nur für den Kauf bei sich selbst und sonst eben für die Garantie.
Ich glaube aber du hattest meinen Satz vorhin nicht richtig verstanden.
Ich hatte glaube nicht geschrieben, dass man ein beim MediaMarkt gekauftes iPhone bei Apple rückabwickeln soll, oder?
Außerdem hat der Käufer das Recht, sich während der laufenden Garantie entweder an den Hersteller oder an den Verkäufer zu wenden. Egal wo das Gerät erworben wurde...
Das kann Dir ein Anwalt für Wirtschaftsrecht noch besser erklären, als ein BWLer!![]()
Ich habe ebenso wieder trotz Displaytausch beim ersten und Kompletttausch beim zweitem Mal Dreck drunter. Ich kotze. Hab schon überlegt mit Apple zu verhandeln und zum SE zu wechseln. Aber ich glaub das wird alles nichts, zumal das SE ja deutlich günstiger ist.
Aber das stetige Wechsel inklusive Displayschutzglas und Fahrtkosten gehen halt auch ins Geld... äußerst ärgerlich!
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.