Quobor
Gast
Ich habe da mal eine Frage zum Wahlrecht, oder spezieller die Sperrklausel.
Gilt die Regel für die Erst-, oder Zweitstimme? Oder beide Zusammen?
Gruß Q.
Gilt die Regel für die Erst-, oder Zweitstimme? Oder beide Zusammen?
Gruß Q.
Ja, würde ich auch sagen.Zweite Stimme, da bei der ersten eh nur ein Kandidat durch kommt.
Ich kann mich allerdings an einen Fall erinnern, als die PDS die 5 Prozent nicht bekam, aber zwei Kandidaten in ihrem Wahlkreis per Direktmandat (1.Stimme) doch einen Platz bekommen hatten. Die beiden waren allerdings zum zugucken verdammt, weil nur eine Partei Vorschläge einbringen darf usw.
Ja, genau die Situation meinte ich. Das mit dem "zugucken" war auch etwas überspitzt ausgedrückt, gebe ich gerne zu. Danke für's Richtigstellen.Du meinst, sie hatten keinen Fraktionsstatus....
3 Überhangmandate eben Die Zweitstimmen fallen weg, das bedeutet 3 Zusätzliche Sitze im Bundestag wenn ich mich nicht irre?Du meinst, sie hatten keinen Fraktionsstatus. Dennoch dürfen sie natürlich abstimmen, Redebeiträge liefern etc. Weiteres "prominentes" Beispiel: der Ex-CDU-MdB Martin Hohmann, der aus seiner Fraktion ausgeschlossen wurde.
Übrigens: wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, aber sonst bundesweit bei den Zweitstimmen unter 5% bleibt, zieht sie trotzdem mit den ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitzen in den Bundestag ein. Auch dies ist schon geschehen, ebenfalls bei der PDS, die ja in eingein (hauptsächlich Ostberliner) Wahlkreisen sehr stark ist.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.