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Sperrklausel

  • Ersteller Ersteller Quobor
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Quobor

Gast
Ich habe da mal eine Frage zum Wahlrecht, oder spezieller die Sperrklausel.
Gilt die Regel für die Erst-, oder Zweitstimme? Oder beide Zusammen?

Gruß Q.
 
Präzisier die Frage male bitte ien bisschen, damit man weiß, um was es genau geht. Dann kann ich dir wahrscheinlich helfen.
Gruß
 
Zweite Stimme, da bei der ersten eh nur ein Kandidat durch kommt.
 
Zweite Stimme, da bei der ersten eh nur ein Kandidat durch kommt.
Ja, würde ich auch sagen.
Bei der Sperrklausel kommt es ja darauf an, dass eine Partei bundesweit über die "5-Prozent-Hürde" kommt. Dafür ist die Zweitstimme verantwortlich. Mit der Erststimme gibst du deinem Kandidaten vorort deine Stimme.
Ich kann mich allerdings an einen Fall erinnern, als die PDS die 5 Prozent nicht bekam, aber zwei Kandidaten in ihrem Wahlkreis per Direktmandat (1.Stimme) doch einen Platz bekommen hatten. Die beiden waren allerdings zum zugucken verdammt, weil nur eine Partei Vorschläge einbringen darf usw.
 
Ich kann mich allerdings an einen Fall erinnern, als die PDS die 5 Prozent nicht bekam, aber zwei Kandidaten in ihrem Wahlkreis per Direktmandat (1.Stimme) doch einen Platz bekommen hatten. Die beiden waren allerdings zum zugucken verdammt, weil nur eine Partei Vorschläge einbringen darf usw.

Du meinst, sie hatten keinen Fraktionsstatus. Dennoch dürfen sie natürlich abstimmen, Redebeiträge liefern etc. Weiteres "prominentes" Beispiel: der Ex-CDU-MdB Martin Hohmann, der aus seiner Fraktion ausgeschlossen wurde.

Übrigens: wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, aber sonst bundesweit bei den Zweitstimmen unter 5% bleibt, zieht sie trotzdem mit den ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitzen in den Bundestag ein. Auch dies ist schon geschehen, ebenfalls bei der PDS, die ja in eingein (hauptsächlich Ostberliner) Wahlkreisen sehr stark ist.
 
Du meinst, sie hatten keinen Fraktionsstatus. Dennoch dürfen sie natürlich abstimmen, Redebeiträge liefern etc. Weiteres "prominentes" Beispiel: der Ex-CDU-MdB Martin Hohmann, der aus seiner Fraktion ausgeschlossen wurde.

Übrigens: wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, aber sonst bundesweit bei den Zweitstimmen unter 5% bleibt, zieht sie trotzdem mit den ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitzen in den Bundestag ein. Auch dies ist schon geschehen, ebenfalls bei der PDS, die ja in eingein (hauptsächlich Ostberliner) Wahlkreisen sehr stark ist.
3 Überhangmandate eben :-) Die Zweitstimmen fallen weg, das bedeutet 3 Zusätzliche Sitze im Bundestag wenn ich mich nicht irre?
 
Du irrst Dich, das hat mit Überhangmandaten nichts zu tun. Überhangmandate entstehen, wenn einer Partei nach Erststimmen mehr Mandate zustehen, als nach dem Zweitstimmenergebnis. Das ist hier nicht der Fall, da die Partei genau mit den nach dem Zweitstimmenergebnis errechneten Sitzen in den Bundestag einzieht. Ist nur eine "Aushebelung" der 5%-Klausel.