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Sorgen mit Blitzer App

Ich liebe Menschen, die bei Verstößen immer nach Lücken im Gesetz, Grauzonen und Verfahrensfehlern suchen anstatt zu ihrem Fehlverhalten zu stehen und die Konsequenzen dafür zu tragen. Schuld sind ohnehin immer die Anderen. Der Staat, der Nachbar, der Bewährungshelfer, der Weihnachtsmann. Nur selber ist niemand schuld. Und die Winkeladvokaten, die wegen jeder Kinderkacke sich gleich durch alle Instanzen klagen, liebe ich noch viel mehr. Kein Wunder, dass das es Jahre dauert bis man bei einem unverschuldeten Unfall zu seinem Recht kommt, wenn sich Gerichte womöglich um die Gleichbehandlung ortsfremder Blitzapp-Nutzer kümmern müssen... Glückwunsch, das war der größte Unsinn, den ich seit Helmut Kohls Versprechen für die Finzierung der Deutschen Einheit wird es keine Steurerhöhungen geben, gehört habe.
 
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Reaktionen: landplage und Kojak19
Also ich fahre ja immer innerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzung wie ein Engelchen und lasse mich trotzdem vor Gefahrenstellen warnen. Warum? Genau wegen der Raser die keine Blitzer App. benutzen und bei Sichtung des Blitzer abartig in die Eisen treten und um zig km/h zu viel herunterbremsen.

Klar, als umsichtiger Fahrer bräuchte ich da eigentlich auch keine App.. Man hält ja ausreichend Abstand. Aber leider gibt es immer wieder Drängler, die sich immer wieder in die gefährlich kleine Lücke zwischen mir und Vordermann quetschen.
Hier hilft mir die Warnung vor den Gefahrenstellen, die für mich aus diesem Grund um die Blitzer entstehen, noch umsichtiger und noch sicherer fahren zu können. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wird es Jet zu mühsam, hier weiter zu diskutieren. Fakt ist das, was ich oben geschrieben habe. Und das muss erst ein mal widerlegt (gerichtlich) werden, was bisher noch nicht geschehen ist.

Sobald du die Software dafür auf deinem Gerät installiert hast und verwendest kann und wird es vor Gericht als ein Gerät mit entsprechender Bestimmung behandelt werden. Wenn du schon kleinlich bist, dann erkennst du sicher auch den Unterschied zwischen "dafür bestimmt" und "ausschließlich dafür bestimmt". Das eine ist das iPhone in diesem Fall, das andere nicht. Die einzige Grauzone die hier meist hilft, ist die ungeklärte Frage ob das Vorhandensein der App bereits ausreicht, oder ob das Gerät wirklich aktiv zu diesem Zweck verwendet worden sein musste, letzteres lässt sich leider nicht so leicht nicht gerichtsfest nachweisen...
 
Es spricht aber nichts dagegen, wenn meine Freundin/ Beifahrer das iPhone mit Blitzer.de in der Hand hält, bedient und mich entsprechend warnt...

Aber nun wirklich BTT:
Hast du evtl. der App verboten dich zu Orten?
Vg Ben
 
In der StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers steht es wie folgt:

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das
gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Ganz genau.
Und jetzt zeig mir bitte, wo steht, dass das iPhone für die Überwachung bestimmt ist.
Du wirst sehen, dass Dies eine klassische Grauzone ist.
Du hast die einschlägige Vorschrift schon selber genannt. Es ist für die Rechtsprechung unerheblich, ob ich ein Gerät nutze, das rein die Radarwarnung übernimmt oder ob ich eines nutze, was nebenbei die Warnung übernimmt. Ein iPhone, was das macht ist genauso illegal wie ein Navi, in dem die festen Blitzer eingespeichert sind.

Es spricht aber nichts dagegen, wenn meine Freundin/ Beifahrer das iPhone mit Blitzer.de in der Hand hält, bedient und mich entsprechend warnt...
Das ist sogar, soweit ich weiß, richtig, weil eben der Paragraph auf den "Führer des Kraftfahrzeuges" abzielt.