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Sicherheit: Kreditkarte VS. Lastschrift

ando-x88

Celler Dickstiel
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Wisst ihr, was sicherer ist: Zahlungen (im Internet) mit Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren?
Bei Lastschrift kann man wohl innerhalb von ein paar Tagen das Geld zurückfordern, falls ein Unberechtigter Geld abgebucht hat, allerdings muss man immer seine Bankverbindung angeben...
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Bei Lastschrift kannst du in einem Zeitraum von, ich meine 6 Woche, die Zahlung wieder zurückbuchen lassen.
Kommt immer darauf an wo man einkauft, bei seriösen Händlern, Amazon etc. dürfte das eh kein Problem sein.

Deine Bankverbindung musste du aber eigentlich so gut wie immer angeben wenn du was mit dem Konto machen willst, außer vom Automaten Geld abheben (Einzahlungen auf Konto (Gehalt)).
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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ich finde kreditkarte - auch hier kannst du falsche zahlungen bemängeln, bei lastschrift gibts du ja die erlaubnis dein konto belasten zu dürfen, bei kreditkarte geb ich das eben nicht "frei" sondern lediglich ein zahlungsmittel an ... kommt aber immer auf den lieferanten an, bei "komisch" wirkenden quellen nutz ich meine kreditkarte auch nicht, dann eher mal paypal mit kreditkarte ... je nach dem, generell sollte man den kopf halt einschalten ...
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Kreditkartenzahlung ist sehr sicher und nur mit einem minimalen Risiko im Schadensfall verbunden.

Bei der Citibank bekommt man sogar per SMS eine Benachrichtigung, wenn gerade etwas auf die Karte gebucht wurde.
 

atani

Schöner von Nordhausen
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Lastschriften können bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss zurückgebucht werden.
Bei Kreditkarten haftet man im Schadensfall mit maximal mit 50€.

Wichtig ist einfach, sich vorher zu überlegen, wo man seine Daten angibt. Wenn jedoch mal etwas passiert, gibt es bei beiden Verfahren die Möglichkeit, wieder an sein Geld zu kommen.
 

ando-x88

Celler Dickstiel
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Haftet man beim Lastschriftverfahren auch mit einem bestimmten Betrag?
Auf der Internetseite meiner Bank steht, dass die in Zusammenarbeit mit Visa sich um eventuelle Probleme kümmern, z.B. wenn man etwas Reklamieren will und der Händler nicht reagiert oder wenn eine bestellte Ware nicht ankommt. Man soll wohl auf jeden Fall sein Geld wiederbekommen, solange das innerhalb von 6 Wochen gemeldet wird.
 

gammler1403

Normande
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Beim Lastschriftverfahren haftet man nicht. Da reicht es dem Bankangestellten zu sagen, dass Abbuchung xyz nicht richtig sein und die Bank holt das Geld zurück.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Die Antwort kann nur klar heissen: Einzugsermächtigungsverfahren.

Liegt aber aus Sicht des Käufers nur leicht vorn.

Einzugsermächtigungsverfahren:

Wird von den Banken i.d.R. nur den guten und seriösen Kunden angeboten, eben weil der Käufer (also der Kontoinhaber, von dessen Konto abgebucht wird) die Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann. In der Regel spricht man hier von sechs Wochen, in denen jede Belastung widerrufen werden kann. Der Kontoinhaber bekommt damit IN JEDEM FALL sein Geld zurück.

Kreditkarte:

Eine einmal erteilte Belastungsermächtigung (also der eigentliche Kaufakt mit Erfassung der Kreditkartendaten und Angabe des dreistelligen Sicherheitscodes) lässt sich NICHT WIDERRUFEN. Die Kartengesellschaft haftet nur bei nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Karte, da aber dann i. d. R. mit dem vollen Betrag. Die Lieferung eines defekten Artikels oder der Streit über die Frage, ob überhaupt geliefert worden ist, reicht da nicht aus.

Fazit:

Auf Seite der Käufer ist das Einzugsermächtigungsverfahren eindeutig zu bevorzugen, wird jedoch nur extrem selten angeboten (eben wegen der Lastschriftwidersprüche, die ja auch zu unrecht jederzeit möglich sind). Die Weitergabe der Kontonummer stellt doch heute überhaupt kein Problem mehr dar, da die Nummer ohnehin beinahe Jedermann aus dem Umfeld schon hat (der Arbeitgeber, der Vertrieb von Zeitschriftenabonnements, die Verkehrsbetriebe bei Monatskarten, die Versicherungen und schlicht jeder, bei dem man mal mit seiner EC-Karte bezahlt hat. Das schöne ist ja hier, dass eine missbräuchliche Kontoverfügung durch die Bank auch erstattet wird und man ein nur verschwindend geringes Risiko hat, welches übrigens bei Barzahlung durch die Möglichkeit des Verlustes des Bargeldes (durch Diebstahl oder Schusseligkeit) deutlich größer ist.
 

atani

Schöner von Nordhausen
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[...]
Einzugsermächtigungsverfahren:

Wird von den Banken i.d.R. nur den guten und seriösen Kunden angeboten, eben weil der Käufer (also der Kontoinhaber, von dessen Konto abgebucht wird) die Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann.
[...]

Richtig. Da es ein Risiko für die Bank darstellt, wird ein gewisser Lastschriftrahmen vereinbart, in welchem Umfang eine Bank Lastschriften einziehen darf. Die Bewertung dieses Rahmens kann mit der eines Kredits gleichgestellt werden. Folglich sind die Kunden i. d. R. gut/seriös.

Haftet man beim Lastschriftverfahren auch mit einem bestimmten Betrag?
[...]

Nein. Allerdings trägt der Händler die Kosten für die Rückbuchung und hat eine Forderung gegenüber dir, sofern die Rückbuchung mangels Deckung oder Widerspruchs erfolgte.
Wenn er die Abbuchung ohne Ermächtigungsverfahren getätigt hat, kann dir nichts passieren. Wurde sie allerdings erteilt, solltest du dir genau überlegen, ob du sie zurückgibst.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Nein. Allerdings trägt der Händler die Kosten für die Rückbuchung und hat eine Forderung gegenüber dir, sofern die Rückbuchung mangels Deckung oder Widerspruchs erfolgte.
Wenn er die Abbuchung ohne Ermächtigungsverfahren getätigt hat, kann dir nichts passieren. Wurde sie allerdings erteilt, solltest du dir genau überlegen, ob du sie zurückgibst.

Nette Antwort, aber nicht mein Zitat, dass Du hier anführst. ;) ... und ein wenig falsch. Selbstverständlich gibt es bei einer berechtigten Rückgabe (wegen Widerspruch) keinen Anspruch des Einziehenden gegen den Lastschriftretournierenden. Soweit käme das ja noch, dass ein unberechtigter Verfügungsversuch zu einer Forderung des Verursachers führen könnte. ;)

Worauf Du hinauswillst: Gibt man aus Spaß oder Übermut zurück (obwohl dem Einzug eine Forderung und eine Einzugsermächtigung zugrunde liegt) oder die Bank "mangels Deckung", weil Dein Konto die erforderliche Deckung zur Einlösung des Lastschriftbetrages nicht aufweist, dann hat der Einziehende Schadensersatzansprüche gegen Dich. Daneben dann natürlich noch die Hauptforderung. Eigentlich ganz einfach. :-D
 

atani

Schöner von Nordhausen
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Stimmt, das ist nicht eindeutig herauszulesen. Jedoch sollte es jetzt, nach deiner Antwort, jedem klar sein. ;)
 

gammler1403

Normande
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Wo wir gerade mal beim Thema Lastschrift und Kreditkarte sind. Wenn ich meine Kreditkarte verliere, kann der Dieb dann mit der gefälschten Unterschrift einkaufen gehen oder braucht er die PIN-Nr dazu?
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Wo wir gerade mal beim Thema Lastschrift und Kreditkarte sind. Wenn ich meine Kreditkarte verliere, kann der Dieb dann mit der gefälschten Unterschrift einkaufen gehen oder braucht er die PIN-Nr dazu?

Kann er. Er zahlt mit Deinem guten Namen, also nix PIN. ;)

Karte bei feststellen des Verlustes sofort telefonisch sperren. Namen des annehmenden Mitarbeiters und Datum / Uhrzeit aufschreiben. Dann Anzeige bei der Polizei. Im Falle solcher Verfügungen erhälst Du dann i. d. R. den gesamten Betrag zurück, ggf. abzgl. eines Anteiles bei wenigen Anbietern.

Alles kein Problem also.
 

ando-x88

Celler Dickstiel
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Also so wie ich das jetzt hier gelesen habe, muss ich mir keine großen Sorgen beim Einkaufen im Internet machen, wenn ich mit Kreditkarte bezahle. Das man vorher nachguckt, an wen man seine Daten weitergibt ist natürlich klar.
Ich will die Karte eigentlich auch nur für Amazon, eBay (Gebühren, Provision) und Paypal nutzen
 

MarkStarkWien

Gloster
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Creditkarte, eh klar.
apple-Ware kaufen, einen Monat später zahlen. Das Geld auf Tagesgeldkonto parken. Vor Abbuchungstag umschaufeln.

Wieder Zinsen bekommen; die Umtausch-Marge für das apple-Care-Paket bei der paypal-Zahlung. Eh klar. Jeder Pfennig gilt.