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sichere Verwahrung von Zugangsdaten/Bankdaten etc.

Tarquinio

Golden Delicious
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Hi Ihrs,

ich bin auf der Suche nach einer sicheren Verwahrung von Informationen auf meinem Mac. Dabei muss es nicht so spezifisch wie 1Password sein. Mir würde es reichen in einem passenden Programm verschiedene Notizen anzulegen. Mir wäre es wichtig, dass die Daten verschlüsselt gespeichert werden.

Was benutzt ihr dazu?
 

FrankR

Gascoynes Scharlachroter
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Benutze seit langem 1Password - aber das willst Du ja nicht, davor auch den Schlüsselpunkt. Eine verschlüsseltes Image und darin eine "normale" Textdatei mit dem Editor Deiner Wahl wäre auch eine Option.
 

pumpkin

Gelbe Schleswiger Reinette
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Ich kann dir 1Password auch nur wärmstens empfehlen. Alternativen wurden ja bereits genannt.
 

Madleine

Gloster
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In einem Satz:

Lass die Finger von Homebanking.
Wenn Du es relativ sicher haben willst und bequem benutze Telefonbanking.

lG
 
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salome

Golden Noble
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1 Password ist perfekt! Vor allem auch, weil es ein App für sämtliche anderen Devices gibt und man Codes und Passwörter auch unterwegs parat hat.

Wenn Homebanking das Gleiche ist wie Onlinebanking, dann wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Bei den meisten Banken in Österreich kann man die Sicherheit noch Mal um eine Windung höher drehen, indem man sich den jeweiligen PinCode als sms schicken lässt. Eine eigene Software ist nicht nötig.
Salome
 

Madleine

Gloster
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Hy .
Ja ich meine das sehr ernst.
Ich habe meine Gründe bezüglich Homebanking zu denen ich leider nicht viel sagen DARF ...
Homebanking ist unsicher und sehr gefährlich.
Aber ich denke auch das wird hier wieder runtergeputzt werden ... abe ich kann dem TE nur ans Herz legen meinen Rat zu befolgen...
lG
 

Hangkünstler

Zwiebelapfel
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Eine Begründung dafür wäre sehr schön


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smoe

Roter Winterkalvill
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Autofahrn auch, und Messer, und Ohrenstäbchen.

Entweder du begründest das, oder du lässt es sein, alles andere ist doch kindisch...
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Hy .
Ja ich meine das sehr ernst.
Ich habe meine Gründe bezüglich Homebanking zu denen ich leider nicht viel sagen DARF ...
Homebanking ist unsicher und sehr gefährlich.
Aber ich denke auch das wird hier wieder runtergeputzt werden ... abe ich kann dem TE nur ans Herz legen meinen Rat zu befolgen...
lG

Entschuldige, aber das klingt recht stark nach "... mal am Stammtisch gehört".

Nicht viel sagen zu dürfen bedeutet übrigens nicht garnichts sagen zu dürfen.

Also lass uns an Deinem Wissen doch mal ein wenig teilhaben und gewähre uns vor allem einen Einblick, wie Dein Rat im Zahlungsverkehr eines Unternehmens zu bewerkstelligen ist.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Hy .
Ja ich meine das sehr ernst.
Ich habe meine Gründe bezüglich Homebanking zu denen ich leider nicht viel sagen DARF ...
Homebanking ist unsicher und sehr gefährlich.
Aber ich denke auch das wird hier wieder runtergeputzt werden ... abe ich kann dem TE nur ans Herz legen meinen Rat zu befolgen...
lG

"Nicht dürfen" impliziert eine Unterlassungsanordnung. Diese kann sich jedoch nur auf Falschaussagen beziehen. Eine sachlich begründete Aussage, soweit sie der Wahrheit entspricht, kann rechtlich nicht untersagt werden (Art. 5 I GG). Insofern: Heiße Luft, nicht mehr. Erinnert mich ein wenig an den "Agenten" oder was das war aus "Hallo Spencer"(?)... Pssstt... Hey.. Du...
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Das heißt ein Manager einer Firma der Betriebsgeheimnisse ausplaudert kann dafür nicht bestraft werden, solange er nur die Wahrheit sagt?
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Das Ausplaudern von Betriebsgeheimnissen zieht immer entsprechende Konsequenzen nach sich, unabhängig davon, ob das Plaudertäschchen Manager oder Angestellter ist.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Das heißt ein Manager einer Firma der Betriebsgeheimnisse ausplaudert kann dafür nicht bestraft werden, solange er nur die Wahrheit sagt?

Es kann ihm rechtlich durch ein Gericht nicht untersagt werden, privatrechtlich nur durch NDAs oder sonstige Verschwiegenheitsvereinbarungen. In diesen Fällen handelt es sich aber um Abreden, die *freiwillig* geschlossen werden, du daher dein Recht selbst einschränkst. Das ist ähnlich wie beim Zahnarzt: Dort gibst du ja auch nicht jedenfalls dein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit auf, sondern räumst dem Arzt sogar ein, dass er dich "verletzten" darf.

Eine andere ganz andere Frage ist es, ob du in der Folge ggf. Schadenersatzpflichtig wirst. Dies ist überlicherweise aber nur dann der Fall, wenn du z.B. gegen eine o.g. Vereinbarung verstößt (üblicherweise bedeutet übrigens nicht, dass nicht noch sonstige Schadenersatzansprüche, z.B. aus den §§ 280 ff BGB o.ä. bestehen können, hier wird es jedoch ungleich schwerer, diese durchzusetzen, da der Schaden konkret beziffert werden muss, daher gibt es in NDAs etc. normalerweise auch entsprechende Angaben zu den Strafzahlungen). Bliebe also die Frage, warum jemand mit (s)einer Bank eine solche Verschwiegenheitserklärung mit möglichen Schadenersatzansprüchen unterschreiben sollte. ;) Außer er/sie arbeitet z.B. bei der Bank, selbst dann ist aber eine abstrakt-konkrete Darstellung allgemeiner Gefahren zulässig, da diese ja nicht konkret eine Gefahr des Geschäftsbereiches des Arbeitgebers darstellen würde.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Okay, aber kurz gesagt: Es kann wesentlich mehr Gründe für ein "darf das nicht sagen" geben, als nur eine Unterlassungserklärung. Darauf wollte ich hinaus. Dass entsprechende Verträge freiwillig unterschrieben wurden, ändert ja nichts daran, dass man sich daran halten muss.