julien1204
Oberdiecks Taubenapfel
- Registriert
- 10.04.07
- Beiträge
- 2.728
und davor hattest du "Vorbereitung der Übergabe an den ausliefernden Spediteur"???
Mein Status sieht wie folgt aus:
Shipped on: Oct 27, 2008 via Kuhne & Nagel Spedition s.a r.
Estimated Delivery Date (Subject to change)05 Nov 2008 (Subject to change)
okay....letzte frage....wie lang hat der switch dazwischen gedauert????? ich hab den Status seit montag abend.




meins soll morgen ankommen...... hab aber immernoch kein tracking.
Freitag is hier Feiertag demnach kommts glaub ich fruehestens montag...... ich werd mich wohl am wochenende hinsetzen und nen ordentlichen beschwerdebrief an Apple schreiben.


Hiermit bekunde ich offiziell, dass ich durchdrehe-
Mein MacBook wurde letzte Woche Freitag (24. Oktober) versendet- aus Shanghai mit dem SCHIFF !
Laut Apple- Hotline wird die Lieferung am Freitag (31. Oktober) in Holland ankommen (!!!)
D.h. der Liefertermin auf meiner Rechnung steht für den Ankunftstermin des MacBooks in Holland!
Mein MacBook wird dann mit dem Drucker und dem iPod gegen Montag/Dienstag bei mir ankommen, was total widersprüchlich ist mit der Aussage einer anderen Dame an der Apple- Strippe, die meinte mein MacBook sei schon in Holland und das Problem liege bei Canon, die Probleme mit der Auslieferung ihrer Drucker haben werden.
Ich werde jegliches Tracken sein lassen, weil ich sowieso nur aufs neue enttäuscht werde.
Hoffe ihr habt mehr Glück als ich. Ich drücke die Daumen.

Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.