• Das kreative Thema des Monats Oktober wird vor allem diejenigen unter Euch besonders ansprechen, denen Do-it-yourself quasi im Blut liegt. Zeigt uns Eure Improvisationskünste oder fotografiert, was andere Leute sich so im Alltag zusammengestrickt haben. --> Zum Mitmachen bitte hier klicken

sh33p = Betrüger!

Silver111

Reinette Coulon
Registriert
25.12.06
Beiträge
944
Hallo,

ich wollte euch nur mal warnen, dass der User Sh33p ein Betrüger ist. Er scheint sehr seriös und nett, aber man erhält keine Ware nach der Bezahlung.

btw. ist er aber so dumm, alle seine Kontaktdaten (Name, Adresse, TelNr. Bankver.) rauszugeben und per Forum/ICQ kam ein Kaufvertrag zustande. Mal schaun, was sich machen lässt..
 
ich habe diesen Menschen ja bereits gesperrt.
Hast Du denn mittlerweile etwas erreichen können?
 
Nee, habe im Moment einen zu vollen Terminkalender.

Aber:

Werde doch demnächst zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Denn ein Kaufvertrag ist ja entstanden.
Am liebsten würde ich ja persönlich hinfahren und ihm seine Bude leerräumen, aber najo..
 
Nee, habe im Moment einen zu vollen Terminkalender.

Aber:

Werde doch demnächst zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Denn ein Kaufvertrag ist ja entstanden.
Am liebsten würde ich ja persönlich hinfahren und ihm seine Bude leerräumen, aber najo..

Frage: Was genau gilt da als Kaufvertrag? Die ICQ History? Das was er im Forum geschrieben hat?

Da hab ich wieder was dazugelernt.. :)
 
Würd ich auch nicht mein Leben drauf verwetten, aber bin mir eigentlich recht sicher, dass es gilt.
 
Naja, wenn dann gilt das als mündl. Kaufvertrag. Wenn die Gegenpartei allerdings sagt, dass sie zu dem Zeitpunkt nicht im ICQ war usw. dann wird das sicher schon schwieriger...
 
aber forum? durch die kombi user/pw kann man das doch einem bestimmten kerl zuordnen....
 
Klar. Gab ja auch einige PNs per Forum, daher kann man das schon alles belegen.
 
Nach deutschem Recht wäre wohl tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen worden, da wohl offensichtlich zwei Willenserklärungen abgegeben wurden. Wann genau die Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem IM-Dienst zugegangen ist, ist sicherlich fraglich und wird es (noch) keine Rechtsprechung geben.

Auf jeden Fall wäre dies ein interessanter Rechtsstreit... :)
 
da bin ich auch mal interressiert, wie das so geregelt ist. Würde sagen über ICQ wird schwierig. Aber die PNs dürften doch eindeutig mit IP sein, oder? Und wenn er nicht grade sagt , dass jemand in seine wohnung eingebrochen ist, war ers wohl.
 
so, war heute bei der Polizei. Haben mich doch recht ernst genommen. War anfangs etwas skeptisch.

Habe Formulare auszufüllen und das wird dann an die Kripo für die Straganzeige weitergegeben. Laut dem Bearbeiter sollte alles klappen und rechtsgültig sein.

Nach der Strafanzeige mach ich dann noch eine Zivilklage, damit er dann nicht nur Strafe an den Staat zahlt, sondern auch noch deftig an mich..

Ich halte euch auf dem laufenden..
 
Naja, ich kann solche Leute nicht leiden. Ehr gesagt, geht dann auch einiges an meinen Anwalt und wenn er sich auch einen nimmt, auch an seinen. Hoffe er bekommt finanzielle Probleme.. : )
 
wenn du Pech hast, hat er die finanziellen Probleme schon und du kannst maximal einen Titel erwirken ...
 
wenn du Pech hast, hat er die finanziellen Probleme schon und du kannst maximal einen Titel erwirken ...
wovon man ausgehen kann, warum macht sonst jemand so eine Dummheit?

Er scheint sein Unwesen übrigens auch auf ebay getrieben zu haben, da sein account dort von ebay gesperrt wurde.
 
wovon man ausgehen kann, warum macht sonst jemand so eine Dummheit?

Er scheint sein Unwesen übrigens auch auf ebay getrieben zu haben, da sein account dort von ebay gesperrt wurde.

Wodurch das Ausmaß eventuell sogar für gewerbsmäßigen Betrug reicht. Dann käme er nicht mehr mit einer Geldstrafe davon.
 
Frage: Was genau gilt da als Kaufvertrag? Die ICQ History? Das was er im Forum geschrieben hat?

Da hab ich wieder was dazugelernt.. :)

Ein Vertrag kommt entgegen der landläufigen Meinung nicht nur bei Schriftlichkeit rechtsgültig zustande. Es gilt Formfreiheit (bei uns in der CH zumindest, wird in D aber sicher auch so sein ;)), nach der man einen Vertrag natürlich auch mündlich abschliessen kann (Beweisbarkeitsfrage im Streitfall ist dann natürlich wieder eine andere Sache) , oder durch konkludentes, also schlüssiges Verhalten wie Gesten (Nicken, Handschlag) oder das Abstellen der Ware an der Kasse, Besteigen öffentlicher Verkehrsmittel etc.

Auch die Partnerwahl ist übrigens frei. :-p

Er scheint sein Unwesen übrigens auch auf ebay getrieben zu haben, da sein account dort von ebay gesperrt wurde.

1, 2, 3 - out!^^