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Rückgabe möglich mit indv Gerät?

Nohr

Empire
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03.02.09
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Hallo liebe AT'ler

Habe zu meinem Problem die Suche bemüht aber zu meinem speziellen Anliegen kein
Ergebnis gefunden.

Habe mir voller begeisterung ein MacBook Pro über Unimall gekauft.
Hab bei der Konfiguration 4gb Ram und einen Adapter genommen.
Achja und einen Drucker dank dem 80€ Rabatt :)

Auf der Rechnung steht nun "Individuell konfiguriert"
Sofort schoss es mir durch den Kopf was für ein Idiot ich doch war
da ich das MacBook ja nun nichtmehr in den 14 Tagen zurückgeben könnte
falls Mängel auftrefen (z.b. Tasten, Flecken, Display).

Ganz schlüssig bin ich nun aber nicht, dürfte ich in diesem Falle das Notebook
doch zurückschicken? Und wenn ja mit Drucker und Adapter?
Soweit ich informiert bin kann man doch nur Standardkonfigurationen
wieder zurückschicken oder?

Ich hoffe jemand von euch weiß Rat, könnte fast losheulen :(

lg
 

ametzelchen

Rheinischer Bohnapfel
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Ich bin zwar kein Experte in Sachen Recht, aber die verbauten Teile sind sicher keine Maßanfertigung, wie es z.B. bei einem Tisch der Fall wäre, den ein Schreiner extra für Dich - nach Deinen Wünschen - baut.
Das sind Bauteile, die ohne großen Aufwand demontiert werden können und wieder verwendet werden.
Vielleicht kannst Du in den AGBs was dazu finden?
 

Nohr

Empire
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Hallo ametzelchen

Hab dies gefunden:
Apple offers certain products that may be custom-configured to your specifications, and Apple encourages you to review your order carefully. Since a custom-configured product is built to your specifications, the order cannot be changed, modified, or canceled once your order is in production. Please review Apple’s Return and Refund Policy carefully before ordering.

Das heißt zumindest ich kanns nicht nach belieben zurückschicken.
Aber wie steht es bei Mängeln? Wenn ich das Produkt kaufe erwarte ich doch dass es in
einwandfreiem Zustand ist.
Wie z.b. Fingerabdrücke oder Staub hinter der Glaswand.
Müsste das dann nicht wenigstens auf Garantie gehen?
Diesbezüglich wurde ich in den AGB's leider nicht fündig :(

lg
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Das Fernabnahmegesetz gilt nur für Geräte von der Stange, sobald du es "Individualisierst", auch da gehört der RAM dazu, verfällt das Recht der Rückgabe. Auch wenn es in diesem Fall leicht ist diese Individualisierung rückgängig zu machen ist, bist du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Edit: Alle Mängel müssen kostenlos behoben werden.
 
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Nohr

Empire
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Das dacht ihr mir schon :(

Und die Schwere des Mangels wird wohl Apple feststellen oder?
FIngerabdrücke unter dem Glas wären ja in dem Fall kein Defekt.

Ich werd wohl stark hoffen dass ich doch ein gutes Gerät unter den vielen minderwertigen kriege :mad:

lg
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Mach jetzt mal keine Panik hier, das neue MB/MBP wird jetzt schon ein paar Monate her gestellt, in letzter Zeit habe ich so gut wie nichts mehr über diese Mängel hier gelesen.

Auch Staub und Fingerabdrücke auf der Rückseite der Glasscheibe sind Mängel die bisher von Apple immer beseitigt wurden.

Wenn du so weiter machst hast du bald keine Freude mehr an deinem Book.
 

>OT<

Zuccalmaglios Renette
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Genau reg dich doch nicht jetzt schon auf, dass macht die Sache auch nicht besser. Wenn du dann ja das Problem hast wird sich Unimall oder Apple deiner schon annehmen, die machen sowas ja nicht zum ersten mal. Außerdem sind die MacBooks jetzt schon so lange da, dass man erwartet ein Fehler freies zu bekommen.
 

.:DoT:.

Idared
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Außerdem: Wenn du ein Problem hast, dann rede mit den leuten. Du hast bei unimall gekauft und die verkaufen sicher mehr als ein paar Geräte am Tag. Abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin ob das tatsächlich rechtlich als individuelles Gerät durchgeht, denke ich da kann man schon auf Kulanz hoffen. Wenn nicht, dann kann man meiner Meinung nach auch ruhig einen raueren Ton anschlagen. Mach dir nicht so einen Kopf... Jetzt ist es so... Wird schon schiefgehen ;)
 

Tartaros

Grahams Jubiläumsapfel
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Also das mit den Geräten von der Stange stimmt so nicht.
Ich kenn mich bei Fahrradädern gut aus, und da gilt ein nach Kundenwunsch aus Teilen zusammengebautes Gerät nach einem Gerichtsurteil nicht als individuell gefertigtes Gerät.
Daher würde ich meinen Hintern verwetten, dass jedes Gericht dir bestätigen würde, dass ne RAM-Erweiterung das ganze nicht zum individuell gefertigten Gerät macht, da der Originalzustand ohne Probleme wieder hergestellt werden kann
Was anderes wäre das z.B. bei einer Gravur oder so. Da ist der Originalzustand so einfach wiederherzustellen.

Sollte dein MBP Mängel aufweisen ist das sowieso eine ganz andere Geschichte. Die sind immer durch Garantie/ Gewährleistung abgedeckt, egal wie individuell du dein MBP konfigurierst...
 

s23

Seidenapfel
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Also das mit den Geräten von der Stange stimmt so nicht.
Ich kenn mich bei Fahrradädern gut aus, und da gilt ein nach Kundenwunsch aus Teilen zusammengebautes Gerät nach einem Gerichtsurteil nicht als individuell gefertigtes Gerät.

Ja, die Aussage ist auch richtig. Individualisiert ist ein Gegenstand dann, wenn er nur von dem ursprünglichen Besteller verwendet werden kann und für die breite Masse keinen Vorteil/Nutzen hat. Und das ist bei modulhaften Komponenten nicht der Fall.

Der Themenersteller kann also ganz normal von seinem Widerruf gebrauch machen.
 

Nohr

Empire
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Danke euch schonmal

Ihr macht mir ja richtig Mut dass es doch nicht so schlimm sein wird.
Mittwoch solls kommen, dann werd ich sehen obs gut geht :eek:

lg
 

nabossha

Boskoop
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ich kann DIch ebenfalls trösten - habe gerade ein telefonat mit Apple Care gehabt weil bei meinem 4 tage alten MBP die airport-karte defekt ist - Apple hat mir den sofortigen umtausch des Rechners angeboten weil das gerät ja noch keine 14 tage alt ist - ich kann am montag beim vertriebsservice anrufen und mir vorgängig ein neues gerät zustellen lassen, das alte muss ich dann innert 14 tagen per vorbezahltem kurier retournieren (für diese leistung will apple eine kreditkartenangabe haben, falls ich mich entscheide, doch lieber beide geräte zu behalten :p )

meine konfiguration war ebenfalls "individuell" aber eben wenn die hardware defekt ist muss in jedem falle eine gewährleistung erfolgen...