• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Die Bildungsoffensive hier im Forum geht weiter! Jetzt sollen Kreativität und technische Möglichkeiten einen neue Dimension erreichen. Das Thema in diesem Monat lautet - Verkehrte Welt - Hier geht es lang --> Klick

Registrierung wegen Widerruf überprüfen

escherha

Stechapfel
Registriert
06.02.10
Beiträge
157
Hallo - ich habe mal eine Frage und zwar würde ich mein Macbook in Form eines Widerrufs zurückschicken und soll dafür eine Eidesstattliche Versicherung zur Registrierung ausfüllen, das ich es nicht registriert habe. Ich weiß das ich mit mit meiner Apple ID angemeldet habe wo kann ich genau nachsehen, dass das Macbook registriert ist oder nicht? Da es über ein Händler gekauft wurde ist es ja automatisch zum Zeitpunkt bei Apple gemeldet. Aber wo kann ich sehen ob es registriert wurde?

Wenn ich bei Apple auf die SupportSeite gehe und Garantiestatus überprüfe sehe ich überall drei Häkchen bis auf 3 Jahre Protection, aber da steht Restgarantie bis 22. November 2012 (was da der Händler wahrscheinlich gekauft hat).

Muss da irgendwo registriert stehen?
 
Also registriert wird das Gerät beim ersten Einschalten, indem du dich mit deiner Apple ID anmeldest - Hast du das getan, ist das Gerät auf deine Apple ID registriert und, so ist es meines Wissens nach z.B bei Media Markt, wird nicht mehr zurückgenommen. ( Es sei denn es ist kaputt )
Das sollte aber auch explizit auf der Rechnung draufstehen - Ansonsten gibt es da seitens des Verkäufers keinen Anspruch auf Verweigerung der Rücknahme, geschweige denn auf das Verlangen einer Eidesstaatlichen Versicherung.

Ich bin gerade auch mit meiner Seriennummer auf der Support Seite von Apple gewesen und bin überrascht - Soweit ich mich erinnern kann gab es früher einen extra Punkt zur Registrierung. Der fehlt nun.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass dieses Registrierungsdatum jetzt aus der Garantiezeit gelesen werden kann - Ist aber nur eine Vermutung - Allerdings wäre das logisch.
 
aber ohne dem kann man es (online bestellt) ja nicht ausprobieren wie bei Mediamarkt im Laden - das versteh ich nicht
 
Naja - Da weiß ich nicht wie die das handhaben - Ich versteh deine Argumentation schon, klar will man das vielleicht mal ausprobieren - Aber wenn es registriert ist, ist es nunmal registriert.

Erklären kann ich mir das auch nicht so wirklich - Aber die werden ihre Gründe haben.
Kann mir auch eigentlich nicht vorstellen, dass man so eine Aktivierung / Registrierung nicht wieder rückgängig machen kann.
 
naja nicht nur vielleicht mal ausprobieren sondern überhaupt mal - ist ja mein erster Mac gewesen. Und wenn man es nicht anders ausprobieren kann - ist diese Erklärung doch nichtig oder?
 
Naja - Stand es denn irgendwo schriftlich drauf ? Oder wurdest zu explizit darauf hingewiesen ?

Denn im Grunde hast du IMMER 14 Tage Rückgaberecht, gerade in deinem Online - Shop.
Aber wenn vertraglich bzw. einfach darauf hingewiesen wurde, dass der Umtausch nach Registrierung ausgeschlossen ist, dann hast du ein Problem.
 
@y_S: sorry, aber das ist alles Unsinn.
Morgen mehr.
 
Gebe Reservist recht. Du kannst da System wurde auf Werkszustand setzen, somit sind auch alle getätigten Registrierungen auf dem Book gelöscht. Hast du das Gerät schon im Internet registriert, kannst du es dort auch wieder entfernen...
 
Kurz nochmal die Schritte herausgesucht ( kann man ohne Probleme über Google finden)

1. Öffnen Sie iTunes.
2. Melden Sie sich mit Ihrer Apple-ID an, indem Sie im iTunes-Menü die Option "Store" > "Anmelden" wählen.
3. Wählen Sie im iTunes-Menü "Store" > "Meinen Account anzeigen".
4. Klicken Sie im Bildschirm "Account-Daten" auf "Geräte verwalten".
5. Klicken Sie auf die Taste "Entfernen" neben dem Gerätenamen, dessen Verknüpfung Sie aufheben möchten.
 
Mag sein, dass sich die ein oder andere Aussage ein wenig überschlagen hat.

Aber.

Wenn man ein MacBook z.B im Mediamarkt kauft, dann teilt einem der Verkäufer mit, dass das Gerät nach Registrierung vom Umtausch ausgeschlossen ist und stempelt das auch auf die Rechnung. ( Es sei denn es ist beschädigt etc. )
Aber in diesem Fall ist das Gerät in einwandfreiem Zustand.

Und so wie ich es mal gelernt habe kann ein Händler bestimmte Waren explizit vom Umtausch ausschließen.

Da es in diesem Fall online gekauft wurde, lass ich mich gerne von dir belehren - Da kenn ich nur die allgemeine 14 tägige Rückgabe ohne Angabe von Gründen, sprich auch bei Nichtgefallen.
 
Vielen Dank für die Antworten. Über Apple Self Support habe ich auch gefunden, das ich per Apple ID die Registrierung meiner Geräte aufheben kann - ich hoffe das reicht aber werde zur Not die Anleitung über Itunes auch machen - aber soll ich überhaupt die eidesstattliche Erklärung unterschreiben - wäre ja gelogen?
 
Mag sein, dass sich die ein oder andere Aussage ein wenig überschlagen hat.

Aber.

Wenn man ein MacBook z.B im Mediamarkt kauft, dann teilt einem der Verkäufer mit, dass das Gerät nach Registrierung vom Umtausch ausgeschlossen ist und stempelt das auch auf die Rechnung. ( Es sei denn es ist beschädigt etc. )
Aber in diesem Fall ist das Gerät in einwandfreiem Zustand.

Und so wie ich es mal gelernt habe kann ein Händler bestimmte Waren explizit vom Umtausch ausschließen.

Da es in diesem Fall online gekauft wurde, lass ich mich gerne von dir belehren - Da kenn ich nur die allgemeine 14 tägige Rückgabe ohne Angabe von Gründen, sprich auch bei Nichtgefallen.

Im Mediamarkt ist ja der Unterschied das man dort das Macbook Live ausprobieren kann und somit auch die Möglichkeit des ausprobieren hat
 
Kurz nochmal die Schritte herausgesucht ( kann man ohne Probleme über Google finden)

1. Öffnen Sie iTunes.
2. Melden Sie sich mit Ihrer Apple-ID an, indem Sie im iTunes-Menü die Option "Store" > "Anmelden" wählen.
3. Wählen Sie im iTunes-Menü "Store" > "Meinen Account anzeigen".
4. Klicken Sie im Bildschirm "Account-Daten" auf "Geräte verwalten".
5. Klicken Sie auf die Taste "Entfernen" neben dem Gerätenamen, dessen Verknüpfung Sie aufheben möchten.

Also bei der Anleitung ist nur mein Ipad gelistet. Nicht mein Iphone oder Macbook.

Aber auf der Apple Support Seite sind alle gelistet. Wenn man dort Registrierung aufheben macht, so ist es ja nicht mehr registriert oder kann man irgendwo einen Verlauf des Gerätes mit Registrierungen sehen?
 
Im Mediamarkt ist ja der Unterschied das man dort das Macbook Live ausprobieren kann und somit auch die Möglichkeit des ausprobieren hat

Ja da hast du Recht. Nur ich bin mir nicht sicher wie das ist, wenn ein OnlineShop dich direkt auf sowas hinweist ...
 
Mediamarkt ist sogar noch kulant, dass sie überhaupt einen Umtausch gewähren (wenn auch mit diesen Bedingungen), das Recht auf Rückgabe innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Ware gilt nur bei Fernkauf bei einem gewerblichen Händler (Telefon, Katalog, Online). Soweit ich weiß gibt es bei diesem Rückgaberecht auch keine Ausnahmen ;)

@ksc-allstar: Die Schritte die du beschreibst sind nur dafür da, um die Apple-ID aus iTunes zu löschen, so dass gekaufte (und geschützte) Inhalte nicht mehr abgespielt werden können (wenn ich mich nicht irre). Sicher ist man auf jeden Fall wenn das Gerät vollständig auf Werkszustand zurückgesetzt wird, den Rest muss man dann mit dem Verkäufer abklären.

Was mich aber noch irritiert ist, dass du das Gerät jetzt gekauft hast und die Garantie schon seit November läuft, denn eigentlich fängt die Garantie am Tag des Kaufes an (der Händler registriert unter der SN, dass das Gerät gekauft wurde). Das weckt bei mir Zweifel ob der Händler wirklich ein Reseller ist oder nur Wiederverkäufer.
 
Das ist wie auch Apple erklärt der Kaufdatum wo das MacBook vom Händler gekauft wurde und somit automatisch bei Apple aktiviert ist. Der Kunde kann soll dann mit Vorlage der Rechnung das Kaufdatum anpassen so das er 12 Monate hat. Steht auch immer voraussichtlich Ende ...
 
Hallo - ich habe mal eine Frage und zwar würde ich mein Macbook in Form eines Widerrufs zurückschicken und soll dafür eine Eidesstattliche Versicherung zur Registrierung ausfüllen, das ich es nicht registriert habe.
Muss da irgendwo registriert stehen?
Ich würde diese eidesstattliche Versicherung definitiv nicht unterschreiben, wenn man bewusst bei so etwas lügt, anscheinend ist das MB ja registriert, dann kann das ganz arge Probleme geben. Das ist quasi wie wenn du einen Meineid vor Gericht leistest.

aber soll ich überhaupt die eidesstattliche Erklärung unterschreiben - wäre ja gelogen?

Bloß nicht!

Soweit ich weiß gibt es bei diesem Rückgaberecht auch keine Ausnahmen ;)

Korrekt.
"Rückgaberecht" gibt es so nicht, es gibt aber ein Widerrufsrecht. Das gilt aber nur im Fernabsatz.

Bei Kauf im Laden muss man sich den Bedingungen des Händlers beugen, da, sofern das Produkt nicht defekt ist, er es nicht zurücknehmen MUSS.

Bei Kauf im Internet hat man da deutlich mehr Rechte.
Widerrufen, Produkt an den Händler zurückschicken (bzw. die RÜcksendung ist laut BGB auch ein Widerruf).

Irgendwelche eidesstattlichen Versicherungen würde ich da definitiv NICHT unterschreiben!

Wenn der Händler Mucken macht, ggf. auf dieses Urteil hier verweisen http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/6426-bgh-widerrufsrecht-wertersatz-benutzung-wasserbett.html bzw. im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit einlassen.


Meines laienhaften juristischen Sachverstandes nach ist nämlich diese Forderung bei einem Widerruf sittenwidrig bzw. nicht gestattet, da hier eine unzulässige Gängelung des Käufers erfolgt.
 
Danke genauso werde ich es auch machen, da es definitiv keine andere Möglichkeit gibt das Macbook auszuprobieren ohne eine Registrierung - selbst Apple bestätigt das seit Lion.
 
Das ist wie auch Apple erklärt der Kaufdatum wo das MacBook vom Händler gekauft wurde und somit automatisch bei Apple aktiviert ist. Der Kunde kann soll dann mit Vorlage der Rechnung das Kaufdatum anpassen so das er 12 Monate hat. Steht auch immer voraussichtlich Ende ...
Normalerweise ist es so, dass das MacBook erst "aktiviert"/registriert wird, wenn es an den Endkunden verkauft wird ;) Der Händler gibt die Seriennummer an Apple zusammen mit dem Kaufdatum weiter und es wird somit registriert. Vergisst der Händler dies, findest du auf der Support-Seite einen Hinweis, dass du deinen Kaufbeleg einschicken musst, damit der Kauf nachgewiesen wird.
Dafür ist die von dir erklärte Funktion, wäre es bei jedem verkauften Gerät so, dass der Kunde die Garantie nachtragen muss, wären die Apple-Server wahrscheinlich stark überfordert und die ASPs hätten auch einen enormen Mehraufwand.
"Voraussichtlich bis" steht dort nur, weil immer dem Verkäufer Fehler passieren können und er zum Beispiel aus Versehen beim registrieren ein falsches Datum angibt. ;)
 
ja so stand es jedenfalls bei einem Beitrag in Google und das deckt sich auch mit den Garantieangaben (Zeitraum) bei mir und der Aufkleber mit November 2011 auf dem Apple Umkarton. Man muss ja bei Apple Care ja Kaufdatum angeben oder? Wenn ja dann ist das ja eine Korrektur - aber weiß ich jetzt nicht.