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Rechtsfrage

chasinstar

Gloster
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18.12.08
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Hallo Gemeinde

Hallo Geminde
Also ich versuche es mal zu beschreiben ich habe mir am 15.1.2010 ein neues Sofa in einen Möbelhaus bei mir in der Nachbar Stadt gekauft. Soweit so gut nur als mir diese Gelifert wurde und ich es aufgestellt habe mit einen kollegen, bemerkten wir das

- ein Kissen weniger befüllt ist als andere
- die Couch enorme Geräusche aufweisst

Die Geräusche kommen daher weil ein Holzteil in der Couch auf ein anderes kommt wenn man sich setzt. Beim Schlafen knart es nur.

Ich habe den Mangel im Möbelhaus vorgetragen und da wurde mir gesagt es würde jemand aus einer Polsterei kommen und sich das anschauen am 25.2.2010 (Morgen). Nach einer woche nachdem mir das gesagt wurde bekam ich einen Anruf und sollte die anfahrt des Polsteres bezahlen was ich aber abwenden konnte indem ich meinen Dad da Anrufen lies.

Und jetzt zum eigentlichen Teil der Herr vom Möbelhaus sagte das, das Austellungstück auch geräuche machen würde und das Sofa ja auch Reduziert gewesen sei was es auch war von 657 Euro auf 399 Euro. Er sagte auch das wenn Fehler in der Produktion passieren wir nicht alle als mangel ansehen können.

Was halt ihr von dieser ausssage muss das Sofa getauscht werden, habe ich evtl. recht mein geld zurück oder nachlass zu bekommen? Weil so möchte ich das Sofa nicht und es war ein richtiger Fehlkauf für mich meine altes was dafür an die Straße kam hat kein Geräusch gemacht.

Ich bitte darum NUR User zu Antworten die sich mit so etwas auskennen oder dazu auch was vernünftige sagen können.
Im Vorraus schonmal vielen lieben dank.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Ausstellungsstücke sind sehr oft reduziert, was aber an Deinen Gewährleistungsansprüchen nichts ändert.

Du solltest definitiv noch einmal nachhaken und auf Nachbesserung bestehen!
 

chasinstar

Gloster
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Hallo

Also ich habe nicht das Ausstellungstück bekommen ich habe eine Orginal Verpackte vom Lager das Ausstellungsstück steht auch n ioch da ;) wurde mir also nicht gelifert! Die Couch war auch nicht als B ware oder so gekenzeichnet.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Fazit: Auf einwandfreie Ware bestehen!

Was man bezahlt, sollte man auch bekommen.

Rede noch einmal in freundlichem aber bestimmten Ton mit dem Verkäufer, also dem Möbelhaus und bestehe auf einwandfreie Ware!
 

chasinstar

Gloster
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Ok Danke erstmal warte jetzt ab was der Herr Morgen von der Polsterei sagt und dann schaue ich mal weiter und melde mich hier auch wieder zu wort!

Dir aufjedenfall schonmal Danke
 

C64

Kaiser Alexander
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Eigentlich klarer Fall! (wenn nicht irgendwas verschwiegen wurde...) ;)
Reduziert oder nicht, macht da keinen Unterschied, denn die Ware wurde ja nicht aufgrund von Mängeln (2. Wahl) reduziert, oder?
 

chasinstar

Gloster
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Hallo

Die Couch wurde nicht wegen 2. Wahl oder Sonstiges Reduziert zumindes nicht das Ich es wüsste es stande nix dran und wurde mir auch nix zu gesagt!
 

All4Me

Carola
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So, da deine neue Couch beim hinsetzen Geräusche von sich gibt denke ich, dass ein Sachmangel vor liegt. Denn ein Mangel liegt nach §434 BGB auch vor, wenn die Beschaffenheit der Sache nicht der Beschaffenheit von Sachen gleicher Art entspricht. Das heißt:
Deine Couch quietscht. Normale Couchen quietschen nicht! Daraus folgt: Es liegt ein Mangel vor.
Und was du für Möglichkeiten hast wenn ein Mangel vorliegt kannst du in §437 nachlesen.
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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437 selbst begründet keinen Anspruch, aber lassen wir das.
Was genannt wurde ist auf Nachbesserung bestehen oder eben Zurückgeben. Bislang würde auch ich sagen, alles richtig gemacht. Was
Wenn du dich aber absichern willst und eventuell auch den Gang vor Gericht nicht scheust, solltest du dich dringend mit dem Anwalt deines Vertrauens in Verbindung setzen.
Nur er kann dir wirklich rechtliche Hilfe geben, und darf, nicht wie in einem Forum.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Zunächst mal sollte man nicht die große Keule auspacken und gleich zum Anwalt bzw. zum Gericht marschieren.

In der Regel hilft ein Gespräch mit dem Verkäufer bzw. wenn dieser nicht „zieht“, die dezente Frage nach jemandem, der die Kompetenz oder Entscheidungsgewalt besitzt, in diesem Fall zu entscheiden.

Alles in allem ist es völlig unabhängig davon, ob eine Ware reduziert ist oder nicht, dass man als Kunde eine einwandfreie Funktionalität verlangen kann.

Also kommen wir wieder zu dem Punkt, mit dem Verkäufer zu sprechen.

Übrigens: Tipps, wie man sie in diesem Thread finden kann, sind nicht nur Anwälten erlaubt.
 

chasinstar

Gloster
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18.12.08
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Also die große Keule habe ich nicht ausgepackt habe es in meine Möbelhaus gemldet und sitze ja jetzt hier und warte auf den Herrn von der Polsterei der mir geschickt wird um sich die sache zu beschauen!
Finde es schonmal sehr gut das hier jeder die selbe meinung hat wie ich das es ein Mangel ist! Sieht halt nur leider der Verküfer nicht so wie er sich mir gegenüber gab er meinte wie schonmal gesagt das Ausstellungstück was noch im Möbelhaus wäre mache auch geräuche und es wäre dann aus der Produktion so und können nicht als mangel bezeichnet werden.

So habe ich es Verstanden!!!