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Rechtsfrage zu einem Kauf

NEOCHI

Auralia
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31.01.07
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200
Hi,

ich habe über Hood.de eine Ipod touch 8Gb für 105€ ersteigert. Nach der Auktion habe ich geschaut ob die Adresse von dem Verkäufer Stimmt. Tat sie natürlich nicht. Der Verkäufer meldete sich sofort per Mail und bestand auf paypal Zahlung. Nach einigen Mails mit ihm verweigerte er PostIdent, Nachnahme bzw. Treuhand Service. Auch Abholen lassen wollte er nicht. Seine Address korrigierte er dann mit dem Verweiß er sei Umgezogen. Die Staße gab es dann schon in dem Ort die davor aber nicht.

Fazit: Ich habe einen Kaufvertrag und würde gerne Anzeige erstatten. Geld habe ich keins Bezahlt und nun wollte ich mal frage wie es dabei ausschaut. Mal abgesehen das sich das nicht Lohnt für mich da ich den Ipod eh nicht bekomme, möchte ich nicht das der Typ so einfach davon kommt. Er wirds ja sicher bei anderen auch Probieren.

Irgendwelche Tips?

Gruß
 
Die Frage ist, ob du da wirklich Anzeige erstatten willst. Wegen was denn? Geschädigt im eigentlichen Sinne bist du nicht. Ausserdem ist der Betrag doch recht gering...
 
Hast Du denn jetzt mit PayPal bezahlt? Wie sieht es da mit dem Käuferschutz aus? Oder gilt der nur für eBay-Auktionen? Ich hatte so einen Fall noch nie.

Auf jeden Fall Anzeige erstatten! Und einen Tipp: Auf der Polizeistation nicht abwimmeln lassen (machen die manchmal), die müssen jede Anzeige annehmen!

edit: Das hatte ich überlesen:
Geld habe ich keins Bezahlt
Da Du nicht geschädigt bist, kannst Du natürlich nicht ohne weiteres Anzeige erstatten. In dem Fall musst Du erst einen Beweis für einen Betrugsversuch erbringen.
 
Das stimmt wohl. Dennoch habe ich eine Kaufvertrag, der nicht erfüllt wurde. Allerdings auch von mir nicht. Es geht mir auch mehr darum das der Typ sowas nicht nochmal macht. Weniger um meinen Nutzen.

@Zeisel
Ne bezahlt habe ich nix. Habe wie gesagt nur den Kaufvertrag.
 
Mein Tipp: Lass es. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis. Ich gehe davon aus, dass es auch bei Hood eine Blacklist gibt.

Danach stellst du das Teil halt nochmal rein.

Wenn ich jeden Anzeigen würde, der bei Ricardo.ch meine Konditionen nicht erfüllt, dann könnte ich das zum Hauptberuf machen.
 
Da Du nicht geschädigt bist, kannst Du natürlich nicht ohne weiteres Anzeige erstatten. In dem Fall musst Du erst einen Beweis für einen Betrugsversuch erbringen.

Das habe ich mir schon fast gedacht. Grrrr
Ich will nicht das der so davon kommt. Das ärgert mich jetzt mal.

@skoenig1

Alles klar, schade halt.
 
Ne bezahlt habe ich nix. Habe wie gesagt nur den Kaufvertrag.

Dann könnte "der Typ" Dich anzeigen - und hätte im Falle einer Klage wohl die besseren Karten. Oder kannst Du beweisen (Vermutungen zählen nicht vor Gericht), dass er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hätte, wenn Du das Geld überwiesen hättest?
 
Er kann mich gerne Verklagen dann müsst er nachweisen das er den touch hat den er verkauft. Das einzige was ist, das die Adresse die er angegeben hat nicht stimmt. Das war auch kein Schreibfehler die gibts da einfach nicht.
Außerdem hab ich ihn mehre andere Methoden angeboten. Naja er meldet sich jetzt eh nicht mehr in so fern.
 
sowas hatte ich auch schonmal..
War damals ein Mischpult für um die 800 euro bei ebay....
ich hatte das geld schon überwiesen und dann hat sich herausgestellt dass das ein "Geist" war..
Zum glück hat die bank das zurücküberwiesen (was sie normalerweise nicht darf) weil so etwas schon öfters auf seinem konto vorgekommen ist...
nochmal glück gehabt..
sowas ist echt das letzte..
 
Das würde eh wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ausserdem ist die falsche Adresse nur ein Indiz, aber kein Beweis für einen Betrugsversuch...
 
Dann könnte "der Typ" Dich anzeigen - und hätte im Falle einer Klage wohl die besseren Karten. Oder kannst Du beweisen (Vermutungen zählen nicht vor Gericht), dass er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hätte, wenn Du das Geld überwiesen hättest?

Ich kenne hood.de nicht und weiß nicht, wie da etwaige Vorausleistungspflichten geregelt sind.

Grundsätzlich ist es aber so, dass keiner der Vertragsparteien bei einem Kaufvertrag zur Vorleistung verpflichtet ist. Die Erfüllungsgeschäfte (Warenübergabe und Kaufpreiszahlung) nach dem Verpflichtungsgeschäft Kaufvertrag werden daher grundsätzlich "parallel" abgewickelt - eben "Ware gegen Geld".

Eine etwaige Klage auf Zahlung des Kaufpreises durch den von dir beschriebenen Verkäufer würde bei vernünftiger Betrachtung also allenfalls auf eine Verurteilung Zug um Zug hinauslaufen - soweit keine Verpflichtung zur Vorleistung des Käufers bei den hood.de-Bedingungen besteht. Eine Zahlung müsstest du also auch im Falle einer Verurteilung erst vornehmen, wenn du im Gegenzug den Kaufgegenstand erhältst.

Das geht natürlich aber auch anders herum: Du könntest ihn auf Herausgabe der Kaufsache (Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises) verklagen. In der Praxis aber auch nur dann, wenn du eine ladungsfähige (und richtige) Adresse mitsamt Klarnamen (Vor- und Zuname) von ihm hast. Sollte sich dann in diesem Prozess herausstellen, dass er die Kaufsache gar nicht hat bzw. aus anderen Gründen nicht übergeben und übereignen kann, liegt sicherlich genug Material für einen Anfangsverdacht für einen strafbaren versuchten Betrug vor. Denn beim Betrug ist auch schon der Versuch strafbar - eine tatsächliche Schädigung beim Opfer muss (noch) nicht eingetreten sein.

Aber wie andere hier schon schreiben: Der Aufwand für dich ist nicht gering, und du wirst abwägen müssen, ob sich ein solcher Schritt lohnt.
 
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