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Rechtsfrage - Online Vertragsabschluss

shakeza

Alkmene
Registriert
10.02.08
Beiträge
33
Moin!

Mein kleiner Bruder (17 Jahre) ist bei web.de in den Club eingetreten. Dieser kostet pro Monat 5,-€. In den AGB's steht das man 18 sein muss um in den Club zu dürfen. Hier ein Link zu den AGBs https://www3.digitaledienste.web.de...nate/?si=iok58.1mz7i4.2uYgQg.2N*#clubangebot,

So jetzt hat mein Bruder eine Mahnung bekommen über 40.-€ weil er die Club-Beiträge nicht bezahlt hat. Er hat wohl falsche Altersangaben bei web.de gemacht und diese haben das nicht überprüft. Nun ist es doch so, dass Verträge mit Minderjährigen unwirksam sind wenn die Eltern nicht zustimmen.

Meint ihr der Vertrag ist unwirksam / nichtig oder soll er lieber zahlen?!

Gruß
shakeza
 

Juniorclub

Meraner
Registriert
02.08.08
Beiträge
228
Meines Wissens nach ist die ganze Sache ungültig..(mehrere Gründe als nur der minderjährige Vertragspartner)..hab ähnliche Erfahrungen gemacht ;). Einfach mal im Netz nach solchen vorgefertigten Anwortbriefen suchen. Die muss man dann nur noch mit seinen Daten (Name, Datum, usw.) ausfüllen und zurückschicken. Dagegen sollen die angeblich nichts machen können (außer die sind halt im Recht :oops:). Vielleicht postet ja einer unserer anderen fleißigen Forenmember so etwas ähnliches ;).

Max
 

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
Registriert
04.02.08
Beiträge
461
Der Vertrag ist derzeit schwebend unwirksam. Und laut §108 1 ist der Vertrag von der Zustimmung des Vertreters abhängig - in Deinem Fall Eure Eltern.

§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

somit: ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist der Vertrag nichtig.
 

Juniorclub

Meraner
Registriert
02.08.08
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LOL stimmt. Haben genau das vor nem Monat in Wirtschaft durchgenommen :D , als wir noch Schule hatten *happy*.
 

shakeza

Alkmene
Registriert
10.02.08
Beiträge
33
Genau so denk ich mir das auch...!

Das einzige was mich stutzig macht, ist das in den AGBs steht das man wahrheitsgemäße Angaben machen muss, dass hat er ja nicht indem er gesagt hat das er 18 ist...!

Naja ich werde da mal anrufen und denen erklären, dass sie keinen cent sehen...!^^
 

skappley

Aargauer Weinapfel
Registriert
09.06.07
Beiträge
745
Naja ich werde da mal anrufen und denen erklären, dass sie keinen cent sehen...!^^

Da kannst denen auch einfach freundlich erklären, dass dein Bruder einen Blödsinn gemacht hat und er noch nicht 18 ist. Wahrscheinlich ist der Fall damit erledigt.

Und deinem Bruder würde ich erklären, dass er solche Dinge in Zukunft bleiben lassen soll, sonst wird das mühsam oder teuer mit der Zeit ;).