Rechtsfrage: Kauf unter falschen Angaben

Svenrique

Adams Parmäne
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Hallo liebe ATler.

Meine Freundin hat sich im Media Markt einen Laptop gekauft, welcher selbst nach zwei Wochen Nutzung nicht über 75min Laufzeut hinauskommt. Das Ding wurde schon eingeschickt und als Antwort sagte man uns, dass der Akku mit dieser Laufzeit den Angaben des Herstellers entspricht.

Nun, eine Stunde Laufzeit ohne daran zu arbeiten ist ein Witz weshalb wir das Ding morgen zurücktragen möchten. Ich erinnere mich an eine Klausel, die besagt, ein Gerät könne zurückgegeben werden, wenn der Kauf augfrund falscher Angaben zustande kam.

Da man uns beim Kauf eine Laufzeit von mindestens zwei Stunden zusicherte (natürlich nicht unter Vollast), sehe ich da eigentlich eine gute Chance.
Was meint Ihr?


Leider habe ich über Google nur Dinge betreffend Imobilien und E-bay gefunden.
 

debunix

Prinzenapfel
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Probiere es bei google mit dem Begriff "zugesicherte Eigenschaft". Das dürfte dich ziemlich genau ans Ziel führen.
 
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Svenrique

Adams Parmäne
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Vielen Dank. Mir hat der passende Begriff gefehlt. Wörter wie "Kauf unter falschen Angaben" sind wohl juristisch nicht korrekt.

Danke Dir nochmals.
 

MacMan2

Gast
Das spielt keine Rolle ob zugesichert oder nicht, du hast das Recht bei einem Kaufvertrag wenn offensichtliche Mängel auftreten zwei Mal Nachbesserung zu verlangen und ist dieses erfolglos passiert kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Mangel lag von Anfang an vor und der Verkäufer ist verpflichtet nachzubessern, kann er das nicht so muss er dir ein neues geben oder dir das Geld zurückzahlen.

MacMan2
 

jarod

Spartan
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Hallo liebe ATler.

Meine Freundin hat sich im Media Markt einen Laptop gekauft, welcher selbst nach zwei Wochen Nutzung nicht über 75min Laufzeut hinauskommt.

Da man uns beim Kauf eine Laufzeit von mindestens zwei Stunden zusicherte (natürlich nicht unter Vollast), sehe ich da eigentlich eine gute Chance.
Was meint Ihr?
jetzt bin ich mal etwas spitzfindig und behaupte,dass mit 75 min die zwei studen klausel erfüllt ist.
zumindestens liegt die laufzeit damit über 60 min. und man sicherte euch ja auch eine laufzeit "von mindestens" zwei stunden so.
recht haben und recht kriegen,zwei paar schuhe in diesem land.
aber das mit dem rücktritt vom kaufvertrag stimmt schon,außerdem noch alles in der garantie.
viel glück ;).
 

Nathea

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jetzt bin ich mal etwas spitzfindig und behaupte,dass mit 75 min die zwei studen klausel erfüllt ist.
zumindestens liegt die laufzeit damit über 60 min. und man sicherte euch ja auch eine laufzeit "von mindestens" zwei stunden so.
...
Also wenn ich ausrechne: 2 Stunden x 60 Minuten = 120 Minuten, dann ist das die Untergrenze, wenn die zugesicherte Eigenschaft lautete "Mindestlaufzeit 2 Stunden".

Warum sollte Deiner Meinung nach die zwei-Stunden-Klausel bereits mit 75 Minuten erfüllt sein?

Interessant wäre es aber sicherlich, im Internet oder in anderen Quellen schriftlich zu finden, dass diese 2 Stunden zugesichert werden. Ist denn dazu für das gekaufte Gerät nichts zu finden? Kann ich mir kaum vorstellen.

Gruß,
Nathea
 

ysh

Antonowka
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Kleiner Tip: Diskutier nicht mit dem Abteilungsleiter oder Bereichsleiter rum, sondern lass dir gleich den Verkaufsleiter geben. Sollte es in eurem MM keinen VL geben dann gleich zum Geschäftsführer. Ich würde auch nicht wieder erst in der Computerabteilung vorstellig werden sondern gleich an der Information im Eingangsbereich den VL oder GL verlangen. Und möglichst unten an der Info reden, denn da kann er nicht dumme Sprüche ablassen da Belegschaft und Kundschaft drum herum ist. Das wirkt manchmal Wunder! :)

Viel Glück!
 
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JGmerek

Boskop
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Hallo,

die Frage lässt sich so leicht nicht beantworten, denn es kommt natürlich genau darauf an, was mit der Zusagen der Akkulaufzeit gemeint ist. Hierzu sollte es zwar Herstellersprezifikationen geben, aber an die ist nicht so leicht heranzukommen. Bei deiner Suche sollte Dir das von debunix genannte Stichwort "zugesicherte Eigenschaft" helfen. Weitere wären vielleicht auch "Sachmangel" "Gewährleistung"

Hier noch ein praktischer Rat: Sollte Dir der Verkäufer das Gerät nicht ohne weiteres zurücknehmen, davon ist in diesem Fall auszugehen, so hol Dir auf jeden Fall Rat vom Profi. Wenn Du nicht weißt wo: Schau mal hier.

Viel Erfolg
Jens

Der Tip von ysh ist gut und funktioniert auch manchmal. ;)
 
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Svenrique

Adams Parmäne
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Wir fahren nun los und versuchen unser Glück. Für diejenigen die es interessiert werde ich dann später melden, wie es ausging.
Problematisch ist eben, dass der PC wegen Einschicken und Überprüfen nun schon einen Monat alt ist. Ich werde in jedem Fall YSHs Tipp befolgen.
 

Svenrique

Adams Parmäne
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Hallo an alle Mitschreiber.

Es hat alles problemlos geklappt. Relativ unvermittelt kamen direkt zum Abeitlungsleiter, welcher zwar nicht sonderlich glücklich war, aber dann einsah, dass ein Laptop mit einer Akkulaufzeit von 1h 15min unbefriedigend ist. Er hatte uns danach sogar noch sehr freundlich beraten. Wir hätten uns sogar das Geld auszahlen lassen können, doch da meine Freundin dringend einen Laptop braucht, hat sie sich für einen Samsung entschieden (irgendwann krieg ich sie zu Apple...).
Anwalt, Geschäftsführer und dergleichen konnten heute also das gute Wetter genießen.

Danke Euch allen nochmal,

Svenrique.
 

JGmerek

Boskop
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Hallo,

na dann Glückwunsch. Super verhandelt.:-D

Viel Spaß mit dem neuen Notebook.

Grüße
Jens
 

Svenrique

Adams Parmäne
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Viel Spaß mit dem neuen Notebook.
Scherzkeks...:innocent:

"Spaß" hatte ich die letzten Stunden beim Rumärgern Einrichten von Vista. Bin noch nichtmal ein Jahr auf dem Mac unterwegs und kenne mich bei dem Win-Kram nicht mehr aus.
Aber jetzt ist gut und meine Freundin kann damit machen was sie will.