• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Rechtliche Frage zur Lizenzierung

Thaddäus

Golden Noble
Registriert
27.03.08
Beiträge
18.393
Hallo Leute.

Ein Freund und ich selbst sind bekennende Star Trek Fans. Nun ist unsere Idee ein Spiel im Stil von Star Trek - Birth Of The Federation fürs iPhone zu schreiben.

Da Star Trek ja aber eine geschützte Marke ist, und Activision oder Bethesda ja offizielle Star Trek-Lizenzen besitzen, ist unsere Frage die, ob wir einfach so eine App mit Star Trek-Inhalten schreiben und veröffentlichen dürfen.

Falls das nicht so einfach ist, wie würdet ihr vorgehen, um da keine Probleme mit irgendwelchen Anwälten zu kriegen?
 

cusertrumpl

Thurgauer Weinapfel
Registriert
04.02.08
Beiträge
999
Ihr dürft ähnlichkeiten Übernehmen, aber nie geschützte Namen verwenden. Ich mein (keine Garantie) eine Beschreibung der App darf ein "ist ähnlich, wie" oder "für alle StarTrack Fans" ist ok.
 

Thaddäus

Golden Noble
Registriert
27.03.08
Beiträge
18.393
Ich hab nur grad gesehen, dass es im Appstore so einen Tricorder mit dem LCARS-Design gibt. Das ist ja genau übernommen. :oops:
 

below

Purpurroter Cousinot
Registriert
08.10.06
Beiträge
2.858
Ich hab nur grad gesehen, dass es im Appstore so einen Tricorder mit dem LCARS-Design gibt. Das ist ja genau übernommen. :oops:

Das Problem ist, dass das keine Garantie dafür ist, dass DU nicht verklagt wirst.

Gruss,

Alex
 

Tafkas

Rheinischer Krummstiel
Registriert
25.11.06
Beiträge
381
Was ist denn wenn du einfach phonetisch ähnliche Begriffe verwendest? So etwas wie StahTreck
 

Amin Negm-Awad

Süsser Pfaffenapfel
Registriert
01.03.07
Beiträge
665
§ 14 Absatz 2 Nummer 1, 2 MarkenG lautet

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder

Es kann sein, dass hier eine Schranke nach § 23 Nummer 2 MarkenG vorliegt. Das müsste ich nachschauen. Dazu müsste ich aber wissen, an welche Adresse ich die Rechnung schicken soll.
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder

Ich weiß aber auch nicht, was du mit "Inhalten" meinst. Das können Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes sein. Hier ist abzugrenzen, ob es sich um reine Ideen oder geschützte Werke handelt.
 

Peter Maurer

Pommerscher Krummstiel
Registriert
16.03.04
Beiträge
3.077
Lies das, das und das, wenn Du ein Optimist bist, skoenig1. Ich denke, das ist so ziemlich das Best-Case-Szenario fuer solche Faelle.