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Rechtliche Frage zu Forenbeiträge

Thaler schrieb:
Sollte er weiterhin darauf bestehen, dann frag ihn doch mal nach einer Anspruchsgrundlage. Würde mich brennend interessieren.

möglich wäre § 823 Abs.1 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB analog = Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung.
Kommt aber meines Erachtens bei diesem Sachverhalt nicht durch.
 
Ich glaube auch, dass weder §823 noch §1004 zutreffen. Denn er hat ja nicht widerrechtlich gehandelt. Beiden Parteien haben eine gültige Willenserklärung abgeben, er hat die AGBs gelesen und sie akzeptiert, also kein widerrechtliches Handeln.
 
Dieses Thema scheint wohl einige hier zu interessieren, also derzeitiger verlauf war, das er all seine Lyrics und Gedichte gelöscht bekommen hat aber seine normalen beiträge noch nicht. Im moment muss ich dann noch die Reaktion des Users abwarten.

Was ich vergessen hatte zu erwähnen, das Forum und der Betriber(ich) sind in Österreich, jedoch der User aus Deutschland, gilt hier dann das Deutsche recht oder gibt es ein EU recht?