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Rechtgültigkeit von gedruckten Unterschriften

henp

Fuji
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Hallo ATler,

Nach dem Launch von Lion und dem Etndecken der Funktion Signaturen in Vorschau würde mich mal interessieren, ob solche Unterschriften ,wie man sie jetzt mit Vorschau recht komfortabel machen kann, auch Rechtskräftig sind und eine "echte" Unterschrift ersetzen können? Denn es ist ja meine Unterschrift halt nur digitalisiert und vektorisiert.

Kennt sich da jemand aus?

Gruß Hendrik
 

weasel77

Schöner von Nordhausen
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Nein, das ist - rechtlich - reine Verzierung.
Gültig wären allenfalls bestimmte digitale Signaturen (Stichwort S/MIME/.
 
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Rechtsgültig ist der falsche Begriff.

Rechtsgültig ist auch dein Klick auf den "Kaufen"-Button bei Amazon.

Die Frage ist, ob so eine Unterschrift auch formwirksam ist. Hier lautet die Antwort: diese Signatur entspricht nicht der Schriftform. D.h. du kannst diese Unterschrift nicht für verträge verwenden, die Schriftform vorsehen.

Die angesprochenen digitalen Signaturen können der elektronischen Form (§ 126a BGB) genügen, dafür müsste dieser Unterschrift aber den Anforderungen des Signaturgesetzes entsprechen, wovon ich jetzt mal spontan nicht ausgehen würde.

Also bleibt es bei der Verzierung. ;)
 

henp

Fuji
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schade, ist nämlich sehr Praktisch, aber der Unterschied dürfte bei 4/0 Druck ja kaum zu erkennen sein wenn man dunkles Blau nimmt ;)
für nicht so persönliche und geschäftliche Briefe kann Ichs denk ich nehmen per?
 

henp

Fuji
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meinst du es so aussehen lassen wie eine echte in Blau? oder generell?

ich find Urkundenfälschung für eine Verzierung ehrlich gesagt etwas weit her gehohlt, solange ich keine Verträge, Urkunden, etc. damit signiere.
Wäre jegliche Verwendung so einer Signatur verboten, so hätte Apple dieses Feature sicher nicht eingebaut oder?
 

weasel77

Schöner von Nordhausen
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Wenn es sich nicht um eine Urkunde handelt, dann ist natürlich auch keine Urkundenfälschung... :)
 

henp

Fuji
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was fällt den unter Urkunden? Verträge und ?
 

weasel77

Schöner von Nordhausen
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http://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde
http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenfälschung

Im materiellen Strafrecht wird die Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung definiert, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Verkörperung bedeutet, dass die Urkundssubstanz nicht flüchtig sein darf (Perpetuierungsfunktion, fehlt z. B. bei Schrift im Sand). Auch muss die Gedankenerklärung visuell wahrnehmbar sein, so dass beispielsweise eine Tonbandaufnahme nicht eine Urkunde sein kann.
 

standby

Morgenduft
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Interessant, die Idee mit der Urkundenfälschung. Darf man fragen, woher du dieses Spezialwissen beziehst?
Strafrechtlich wäre zunächst einmal die Tatvariante fraglich, also entweder das Herstellen einer unechten Urkunde oder das verfälschen einer echten. Vorliegen käme wohl nur die erste Modalität in Betracht. Unecht in diesem Zusammenhang ist aber nur eine Urkunde, die entgegen der Garantiefunktion über den Aussteller täuscht. Insofern eine gewagte These.
Die korrekte Antwort ist einzig: es kommt darauf an. Es gibt neben formbedürftigen auch formlose Rechtsgeschäfte, teilweise wird die Nachbildung eines Namenszuges in gedruckter Form sogar gesetzlich angeordnet. (Abschlussfunktion)
Wenn du beispielsweise eine einfache Willenserklärung in den Rechtsverkehr entlässt (beispielhaft also ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages) ist dies grds. formfrei.
Was willst du denn genau mit der eingescannten Untschrift anstellen?
 

henp

Fuji
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Briefe unterzeichnen;
Rund-(Briefe)/Mails unterzeichnen und damit einen persönlichen Touch verleihen, solche Sachen halt.
Also keine Verträge würde ja auch kein Sinn machen. Sowas geht doch?!?
 

henp

Fuji
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hab ich mirs doch gedacht! Danke für die Aufklärung!