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Recht: Bestellt und bezahlt.. Preis wurde falsch angezeigt...

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Kalterer Böhmer
Registriert
09.09.08
Beiträge
2.871
Hallo Leute!

Bin gerade ziemlich verärgert über DELL. Dort habe ich am Sonntag ein Bundle bestehend aus Maus, Rucksack und USB Stick für 32 Euro über den Webshop bestellt. Per Sofortüberweisung habe ich auch gleich bezahlt. Eine Bestellbestätigung kam dann auch am Montag. So und heute erhalte ich folgende Mail

Sehr geehrter Dell Kunde,

Wir bedanken uns für ihre Bestellung vom 6.9. 2009 (xxxxxxxxxxxxxxxxx).

Infolge eines Systemfehlers wurde der Produktpreis für eine kurze Zeit falsch angezeigt und wir können ihre Bestellung vom Rucksack, Maus und USB Speicher nicht weiterverarbeiten und haben Ihre Bestellung storniert.

Wenn sie bereits einen Betrag überwiesen haben, schicken sie bitte eine Mail an [email protected] mit den folgenden Daten für eine Zurückerstattung:

Name des Kontoinhabers
Kontonummer
Bankname
Bankleitzahl
IBAN

Das Geld wird auf ihr Konto in 7-10 Tagen eintreffen.

Um neu zu bestellen, gehen sie bitte auf www.dell.de

Wir entschuldigen uns für die Ihnen enstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüssen

Dell

Kann mir jmd sagen wie die rechtliche Situation aussieht? Muss ich mir das gefallen lassen? Müssen die zu dem Preis liefern?
 
Hat nicht Quelle in so einer Situation auch ausliefern müssen? :-/
 
Zu wessen Gunsten waren die Preise denn da falsch ausgezeichnet?? Und um wieviel daneben lag der Preis?

Andreas
 
zu meinen Gunsten... jetzt kann man das Set für 70 Euro neu bestellen.
 
Hier finden sich noch mehr "Geschädigte".
Und -so- sah das Angebot aus.
 
tja da kann man wohl nichts machen.. Ein Hoch auf DELL! Jetzt darf ich 10 Tage auf mein Geld warten und bekomme nichts dafür. Mongos
 
Urteil: Falsche Preisangabe im Netz -

Kaufvertrag gültig Das Landgericht Köln hat in einem Urteil zu der Frage Stellung genommen, wie eine falsche Preisangabe im Internet zu behandeln ist (Az. 9 S 289/02). Demnach muss ein Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen zum falschen Preis liefern.


Im Internet war ein Projektor zu einem Preis von zirka 3.000 Euro angeboten worden, den ein Kunde entsprechend bestellte. Vom Anbieter erhielt der Kunde im automatisierten Verfahren ("Auto-Reply") unverzüglich eine Bestätigung per Mail, dass der Auftrag bald ausgeführt werde. Nur wenige Minuten später erhielt der Kunde eine weitere Mail mit dem Hinweis, dass die Preisangabe im Internet falsch gewesen sei. Der Projektor könne nicht zu dem genannten Preis geliefert werden.
Die Kölner Richter verurteilten den Internetanbieter zur Lieferung des Projektors zu dem günstigeren Preis. Aufgrund der automatisierten Antwort des Anbieters sei ein Vertrag zum Preis von zirka 3.000 Euro zustande gekommen. Eine Anfechtung dieser Willenserklärung ist nicht möglich.

Praxistipp: Bei automatisierten Bestellungsbestätigungen ist deutlich und unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es sich bei der Erklärung nicht um eine rechtsverbindliche Annahme eines Vertragsangebotes handelt. Andernfalls lassen sich Fehler im Internetangebot durch eine Anfechtung nicht mehr korrigieren.

Quelle: http://www.pcwelt.de/news/recht/39939/urteil_falsche_preisangabe_im_netz_kaufvertrag_gueltig/