tomsie
Bismarckapfel
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Hallo iyotta,
auf deiner verlinkten Seite "Ordnungsgemäße Rechnung: Gesetzliche Anforderungen" steht, dass auch Kleinunternehmer ihre Steuernummer bzw. USt.-Ident.-Nr. auf Rechnungen ausweisen müssen. Dies wiederholst du ebenfalls in deinem Beitrag hier.
Anscheinend gibt es aber unter Verweis auf § 14 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 UStG eine Ausnahmeregelung davon:
Vielleicht überarbeitest du deine Existenzgründer-Seite dahingehend noch.
auf deiner verlinkten Seite "Ordnungsgemäße Rechnung: Gesetzliche Anforderungen" steht, dass auch Kleinunternehmer ihre Steuernummer bzw. USt.-Ident.-Nr. auf Rechnungen ausweisen müssen. Dies wiederholst du ebenfalls in deinem Beitrag hier.
Anscheinend gibt es aber unter Verweis auf § 14 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 UStG eine Ausnahmeregelung davon:
Quelle: Schreiben des BMF vom 28. Juni 2002 - IV B 7 - S 7280 - 151/92 (http://www.lrz-muenchen.de/~rgerling/gesetze/sonst/steuernummer.html).[…] Nicht verpflichtet zur Angabe der Steuernummer in der Rechnung sind Kleinunternehmer sowie Unternehmer, die über nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze sowie Umsätze, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13bUStG ist, abrechnen.
Vielleicht überarbeitest du deine Existenzgründer-Seite dahingehend noch.