Ravensburger: Apple ermahnt Entwickler von "Memory-Apps"

Marc Freudenhammer

Horneburger Pfannkuchenapfel
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Ravensburger_Memory.pngApple verschickt seit Kurzem Nachrichten an Entwickler von iOS-Apps, die den geschützten Begriff 'Memory' im Namen tragen. Sollten die Apps, vornehmlich natürlich Spiele, nicht umbenannt werden, droht der Rauswurf aus dem App Store, berichtet die Spiele-Seite Gamasutra. Zwei App-Entwickler hatten zu dem Thema entsprechende E-Mails von Apple erhalten. Die Ermahnung aus Cupertino hat auch eine Vorgeschichte. Vor gut einem Jahr war der deutsche Spielehersteller Ravensburg an Apple herangetreten und hatte auf die massenhafte Verletzung der eigenen Rechte an dem Begriff 'Memory' hingewiesen (wir berichteten).[PRBREAK][/PRBREAK]

Die Angelegenheit landete sogar vor dem Münchener Landgericht, konnte dann aber mit einem Vergleich geregelt werden. Ein einfacher Suchvorgang im App Store zeigt, in welchem Ausmaß Entwickler die geschützte Wortmarke für die eigene Software genutzt haben (siehe Screenshot). Auch wenn die Rechte von Ravensburger an dem Begriff 'Memory' nicht für die USA gültig sind, kann der Großteil der betroffenen Apps weltweit heruntergeladen werden. Warum Apple erst jetzt auf die Idee kommt, die Entwickler auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, kann nur spekuliert werden.



Memory-Apps_Store.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
"Memory stick."
Die haben doch sicherlich nicht an das "Karten aufdecken" gedacht. ;)
 
<- findet es doof, dass man simple Wörter einer Sprache (z.B. "Apple" oder "Memory") als Marke sichern kann.
 
Lasse mir nun Berliner, Hamburger und Thüringer schützen. Wer isst, zahlt ;-)
 
So rum funktioniert es zum Glück nicht ;)
 
... aber nur wenn man solche Marken nicht besitzt.

Ich finde das dämlich, weil es mit der Zeit zwangsläufig zu Überschneidungen kommt. Das sind schließlich normale Wörter, die man auch benutzt, wenn man nicht "Kopieren" will.

Bei "Memory" sehe ich das weniger dramatisch, da sie ja nur in Deutschland die Markenrechte haben und das ein englisches Wort ist, was einem sonst nicht unterkommen würde hier.
Bei "Apple" sehe ich das schon kritischer.
 
@ cascade Laut Gamasutra hat Ravensburger die Rechte für folgende Länder:

Armenien, Österreich, Bosnien und Herzegowina, Belarus, Belgien, Brasilien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Ägypten, Equador, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Indien, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg , Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Peru, Polen, Portugal, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweiz, Türkei, Ukraine und Venezuela.
 
Die Namensrechte gelten hierbei aber nicht allgemein, will ich meinen. Sie beziehen sich gezielt auf den Zusammenhang mit Spielen bzw. Brettspielen und entsprechenden Softwareanwendungen/Apps. Daher ist das in gewissem Maße völlig in Ordnung, denn es kann keiner belangt werden, der den Begriff verwendet, in einem völlig anderem Zusammenhang (Memory Stick etc.) . Problematisch wird es erst, wenn Spiele angeboten werden, die eben diesen Namen haben aber nicht vom Rechteinhaber sind. Und das ist wie man sieht bei einem Großteil der Apps der Fall. Meiner Ansicht nach, kann Ravensburger daher über Apple nur gegen Spiele mit dem Namen Memory vorgehen, nicht aber gegen Apps wie "Memory Stick Free..." (Welche übrigens ebenfalls Markenrechte verletzt (Sony).
 
Die Namensrechte gelten hierbei aber nicht allgemein, will ich meinen. Sie beziehen sich gezielt auf den Zusammenhang mit Spielen bzw. Brettspielen und entsprechenden Softwareanwendungen/Apps. Daher ist das in gewissem Maße völlig in Ordnung, denn es kann keiner belangt werden, der den Begriff verwendet, in einem völlig anderem Zusammenhang (Memory Stick etc.) . Problematisch wird es erst, wenn Spiele angeboten werden, die eben diesen Namen haben aber nicht vom Rechteinhaber sind. Und das ist wie man sieht bei einem Großteil der Apps der Fall. Meiner Ansicht nach, kann Ravensburger daher über Apple nur gegen Spiele mit dem Namen Memory vorgehen, nicht aber gegen Apps wie "Memory Stick Free..." (Welche übrigens ebenfalls Markenrechte verletzt (Sony).


Gut. Korrigiere mein Vorhaben: Lasse mir nun Linsen in Verbindung mit Spätzle schützen (zugelassen nur in der geschabten Variante). Und natürlich Spätzle in Verbindung mit Käse (gemeinhin als Käse- oder Kässpätzle bezeichnet). Nur echt, wenn selbstgemacht!. :-p
 
Da es dieses Gericht schon lange gibt wirst du dir schwertun das in der Kategorie Nahrungsmittel schützen zu lassen. Du könntest aber vermutlich den Namen als Marke eines Elektronikkonzerns schützen lassen und fortan jeden verklagen der ein Linsen und Spätzle Smartphone verkauft.