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Qualcomm: Verkaufsverbot in Deutschland durchgesetzt

Marcel Bresink

Breuhahn
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In den USA hat das Gericht keine Patentverletzung festgestellt, in Deutschland schon. Das lag wohl auch daran, dass Qualcomm dem Gericht in Deutschland Informationen über die Funktionsweise vorenthalten konnte.

Es ist genau umgekehrt: Apple hat sich geweigert, dem Gericht in Deutschland Informationen über die Funktionsweise der "Patentumgehung" vorzulegen, während sie dies in den USA getan haben, offenbar weil das Gericht dort zugesagt hatte, dies als vertrauliches Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Apple hat also selbst darauf verzichtet, sich angemessen zu verteidigen, weil ihnen die Geheimhaltung wichtiger war. Deshalb mussten sie quasi nach deutschem Recht verurteilt werden.
 

AnnoPirat

Schöner von Nordhausen
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Aber das man die iPhones nicht mehr untereinander auf der Seite vergleichen kann ist selten dämlich... die gab es doch trotzdem mal ‍♂️
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Es ist genau umgekehrt: Apple hat sich geweigert, dem Gericht in Deutschland Informationen über die Funktionsweise der "Patentumgehung" vorzulegen, während sie dies in den USA getan haben, offenbar weil das Gericht dort zugesagt hatte, dies als vertrauliches Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Apple hat also selbst darauf verzichtet, sich angemessen zu verteidigen, weil ihnen die Geheimhaltung wichtiger war. Deshalb mussten sie quasi nach deutschem Recht verurteilt werden.

Ich meinte dieses Sachverhalt:
https://www.patentprogress.org/2018...-distract-from-its-anti-competitive-behavior/

Muss aber gestehen, dass ich mich da nicht wirklich auskenne.
 

Marcel Bresink

Breuhahn
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Ja, aber das ist eben nicht der Sachverhalt, sondern eine von mehreren Falschmeldungen, die internationale Medien verbreitet haben, weil sie die rechtlichen Details offenbar nicht verstanden haben.

Tatsächlicher Sachverhalt ist:
- Es stand ein Ingenieur von Qorvo für die Gerichtsverhandlung als Zeuge bereit, der hätte aussagen können, wie Apples (bzw. Qorvos) alternative Lösung für das umstrittene Patent in Wirklichkeit funktioniert. Apple behauptet, diese Lösung würde Qualcomms Patent nicht berühren.
- Apple hat sich dafür entschieden, diesen Zeugen nicht aussagen zu lassen, mit der Begründung, dass Qualcomm nicht erfahren soll, wie Apples Chip arbeitet.
- Apple muss dem Gericht jedoch einen sogenannten "substantiierten Vortrag" liefern, wenn sie behaupten, dass die Vorwürfe von Qualcomm falsch sind. Weigert sich aber Apple, Tatsachen vorzubringen, um ihre Gegenbehauptung zu untermauern, gilt dies gemäß § 183 Zivilprozessordnung als "fehlende Erklärung". Dies führt zu einer sogenannten Geständnisfiktion, d.h. das Gericht ist verpflichtet, dies als Geständnis der Schuld von Apple zu werten. Apple musste zwingend verurteilt werden.
 

ruedi04

Idared
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§ 183 ZPO: Zustellung im Ausland??
Vermutlich ist § 138 ZPO gemeint: was nicht ausdrücklich bestritten wird, gilt als zugestanden (kurz gefasst).
 

Mitglied_171097

Gast
Wieso wird eigentlich nicht Weltweit das Verkaufsverbot ausgesprochen? Warum nur in Deutschland?
 

au37x

Carmeliter-Renette
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War gestern im  Store in Augsburg. Sieht schon seltsam aus. Nur XR und XS/Max stehen rum. Sogar Hüllen für 7 und 8 waren weg.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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@Marcel Bresink

Nicht ganz richtig. Mit Geständnis einer Schuld hat das alles gerade nichts zu tun. Die Ebene davor, die des reinen Sachverhaltes (rein die Erklärung über Tatsachen) ist die des 138 ZPO.

Die spannende Frage ist hier eine andere, die (uns Juristen) immer wieder völlig unabhängig vom Fall Apple - Qualcomm interessiert. Reicht der Vortrag und substantiiertes Bestreiten aus, muss ich im Fall XY überhaupt dann schon in die Beweisaufnahme oder kehrt sich der Spieß erst einmal wieder einmal um, so dass die andere Seite etwas zu substantiieren hätte. Das wäre dann Qualcomm. Dann wäre es auf die Beweisaufnahme gar nicht mehr angekommen.

Da wir alle nicht wissen, was in den Schriftsätzen genau vorgetragen wurde und diese grundsätzliche Frage zur Beweislast vielleicht grundsätzlich zu klären ist, also ob es auf die Beweisaufnahme mit dem Zeugen überhaupt angekommen wäre, kann man selbst als Jurist derzeit nur spekulieren. Die ersten Instanzen gehen zuweilen mit genau dieser Frage etwas sagen wir mal hemdsärmelig um.

Man darf gespannt sein.
 
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Carpenter

deaktivierter Benutzer
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Es geht ja darum, dass Qualcomm einen prozentualen Anteil am Verkaufspreis verlangt und das ist schon fragwürdig. Sie wollen für die gleichen Lizenzen von Apple mehr Geld, als von deren Konkurrenten.

Du spricht hier aber von den alten Gebühren. Der max. Wert ist auf 400 Dollar Verkaufspreis, von Qualcomm angesetzt worden. Egal wie hoch der Verkaufspreis am Ende ist. Nicht nur Apple bezahlt höhere Preise. Ob man das richtig findet, muss jeder für sich entscheiden.

Mich würde nur interessieren, ob Apple zu Anfang diesen Vertrag akzeptiert hat (altes Lizenzmodell).