• Wieder einmal haben uns unsere Apfeltalker tolle Fotos zur Abstimmung eingesandt. Welches ist Euer Favorit? Stimmt mit ab! Hier geht es zur Abstimmung --> Klick
  • Es ist bereits Apfeltalk-Tradition und wir möchten sie auch in diesem Jahr fortsetzen: Unser Apfeltalk-Weihnachtslogo-Wettbewerb hat begonnen! Gestaltet für uns das Weihnachtsbanner, das im Monat Dezember bis zum Weihnachtsfest unsere Webseite schmücken soll. Lasst Eurer Kreativität freien Lauf! Hier geht es zum Wettbewerb --> Klick

Probleme mit Fonts nach update auf 10.6.7

Hallo,

ich habe auch die Erfahrung mit den OTF(PS) Schriften gemacht.
Da ich den Fontograpfer 5 benutze ist es kein Problem die betroffenen Schriften zu konvertieren (TTF).

In einem anderen Forum habe ich meine Hilfe angeboten und wollte der Betroffenen den Font konvertieren.

Mir wurde darauf hin auf die Finger geklopft und behauptet es sei illegal Fonts zu konvertieren.
Ich frage mich nun warum muss ich dann 399 USD ausgeben um ganz legal eine Software zu erwerben, die ich nicht nutzen darf.
Ich will ja nur meine legal erworbene Schrift in ein funktionierendes Format bringen, das kann doch nicht illegal sein.

Beste Grüße
vsw
 
  • Like
Reaktionen: SilentCry
Fontographer ist IMHO für das Erzeugen und Bearbeiten eigener Schriften gedacht. Was du privat damit konvertierst, kriegt ja keiner mit. Wenn du aber anderen einen Gefallen tust, könntest du ein Geschäft der Fonterzeuger verhindern.
Wenn's um Geld geht, da hört für viele leider der Spaß auf, auch wenn es gut gemeint ist...
 
Ich möchte da mal ganz keck behaupten, da ist überhaupt nichts illegal daran. (Wie man sieht kann man das online machen. OK, das ist natürlich kein Beweis der Rechtmäßigkeit, bestenfalls ein Anscheinsbeweis: Wenn es eine offizielle Seite gibt, wäre die vermutlich dicht gemacht worden, wäre das illegal.)

Wenn die Schrift legal zur Verwendung lizenziert wurde lasse ich mich locker auf jeden Rechtsstreit ein, wenn ich aus einem otf ein ttf mache. Man kann es mit der Sorge, alles "rechtens" zu machen auch wirklich übertreiben.
*Würde* wirklich ein Fonterzeuger auf so ein schmales Brett gehen wäre der darauffolgende Streit eine spannende Sache: Ein betroffener Kunde könnte nämlich Klage einreichen auf Wiederherstellung der lizenzierten Funktionalität. Da Apple keinen offiziellen Bug bestätigt hat könnte der Kunde vom Fonthersteller verlangen, den Font so bereit zu stellen, dass er auf einem aktuellen OS X funktioniert, denn die Annahme, dass der Font nicht OK ist und OS X jetzt nur strenger als vorher prüft, ist ja erstmal schlüssig und in einer Privatklage müsste dann der Fonthersteller beweisen, dass es NICHT sein Font ist. Viel Spaß. Und in der ganzen Zeit dazwischen auf Schadenersatz klagen weil er ja in der Zeit bis zur Behebung den Font nicht verwenden kann.

Was kann der Fontfuzzi in der Zwischenzeit einklagen? Die "illegale" Konvertierung zu unterlassen? Aus welchem Rechtstitel? Die meisten Fonts sind sicher ohne bilateralen Einzelvertrag mit genauer Ausformulierung der Nutzungsrechte erworben worden. Und selbst da gibt es Schranken was man dem Käufer verbieten oder auferlegen darf.
Welcher Schaden entsteht dem Fonterzeuger durch die Konversion der legal gekauften Schrift? Keiner. Welche Rechte Dritter werden verletzt? Keine. (Die Fonts werden ja nicht jemand anderem als dem Lizenznehmer _zur Nutzung_ zur Verfügung gestellt, lediglich zum Zwecke der Dienstleistung; das ist wie das Vorlegen eines erworbenen Buches an einen Scanservice, der Service ist ein Dienstleister für den Lizenznehmer, der danach Buch und PDF-Scan zurück bekommt, daran ist nichts illegal.)

Wie gesagt, das wäre ein lustiger Rechtsstreit. Ich denke, mit einem Minimum an Hirn macht sich der Konvertierer keine Sorgen und der Fonthersteller nicht lächerlich.
 
Du scheinst Jurist zu sein. Ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mal nachgeschaut:

Adobe behandelt die Konvertierung ihrer Schriften in der Lizenzvereinbarung:
Im Rahmen der Adobe-Lizenzvereinbarung können Sie Schrift-Software konvertieren oder ändern, solange auch die konvertierte Software denselben Bedingungen in der Lizenzvereinbarung unterliegt, wie die Originalschrift. Sie dürfen also die konvertierte oder geänderte Software für eigene und geschäftsinterne Zwecke nutzen, diese jedoch nicht an Personen weitergeben, verkaufen oder übermitteln, die nicht der Lizenzvereinbarung der Originalschrift unterliegen. Beachten Sie außerdem, dass die Installation einer konvertierten Software als eine aktivierte Lizenz auf einem Rechner gilt. Dies ist wichtig, da die Anzahl der Installationen pro Lizenzvereinbarung beschränkt ist. Wenn Ihre Lizenzvereinbarung nur eine (1) Installation zulässt, können Sie entweder die Originalschrift oder die geänderte Schrift, nicht aber beide gleichzeitig, auf einem Rechner verwenden.

Sie dürfen Software zum Bearbeiten von Schriften verwenden, um Variationen lizenzierter Adobe-Schriften zu erstellen. Diese Variationen unterliegen jedoch denselben Lizenzbestimmungen wie die Originalschriften. Sie können eine Adobe-Schrift z. B. Mit Fontographer oder FontLab an Ihre Anforderungen anpassen. Das Ergebnis darf jedoch nicht weitergegeben oder verkauft werden und gilt als eigenständige Arbeitsplatzlizenz im Sinne der Lizenzvereinbarungen.

Ein Beauftragter der für Unternehmen und Organisationen tätig ist, kann über deren rechtmäßig izenzierte Kopien der Schrift-Software von Adobe verfügen. Die Ergebnisse seiner Arbeit dürfen jedoch nicht an Externe weitergegeben werden. Der Beauftragte darf beispielsweise (I) keine Kopie der Originalversion oder der lokalisierten bzw. angepassten Version der Schrift-Software zur eigenen oder Drittverwendung erstellen, oder (II) die Originalversion oder lokalisierte bzw. angepasste Version der Schrift-Software an Dritte weitergeben.

Link

LG, Mike
 
  • Like
Reaktionen: ImperatoR
Danke, Mike, das bestätigt meine Position. Speziell der letzte Absatz ist imho unmissverständlich ein OK für jeden Dritten, der als Dienstleister die Schrift konvertiert.