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probezeit beim thw, kündigung möglich?

lutz123

Ontario
Registriert
14.02.06
Beiträge
343
hallo,
ich habe mich letzte woche beim thw für 6 jahre verpflichten lassen um nicht zum bund zu müssen. heute habe ich vom bund ein schreiben bekommen, dass ich t5, also nicht wehrdienstfähig bin. ich weis dass es beim thw eine probezeit von einem halben jahr gibt, in der mir der thw ohne angabe von gründen kündigen kann. allerdings bin ich mir nicht sicher ob beide seiten, also ob auch ich ohne angabe von gründen in dieser zeit kündigen kann. ich hoffe hier kennt sich jm etwas aus und kann mir weiter helfen, ich habe zu diesem thema leider bis jetzt nichts im netz gefunden.


gruß lutz
 
Eigentlich - So isses zumindest bei Arbeitsverträgen, die ich kenne - Gilt das für beide Seiten.
Müsste aber definitiv im Vertrag stehen.
 
Ein Kollege von mir hat vorgestern erzählt, dass er auch beim THW in der Probezeit gekündigt hat, als er nicht mehr zum Bund musste.

Habe nur noch das hier gefunden.

Viel Erfolg,

Dirk
 
Zuletzt bearbeitet:
nur frage ich mich auch, was denn der thw machen will, wenn ich einfach nicht zu den treffen komme, dann werden die mir ja eh kündigen denke ich mir
 
Hab ich mir eben eigentlich auch gedacht. Gerade weil du in der Probezeit bist, werden die sich ganz schnell von dir verabschieden, denke ich. ;)
 
ja von daher, mit irgendwelchen geldstrafen oder was weis ich, können die mir ja bestimmt auch net kommen.
 
Lies mal deinen Vertrag. ;) Nicht, dass da irgendwas drin steht, was in die Richtung geht oder so.
 
Ich denke es wird reichen wenn du dem THW das so begründest. Ich bin selbst beim THW und das THW hat sicher kein Interesse an Leuten die das nicht wirklich machen wollen. Was bringt ein Helfer der bei extrem Situation nur halb oder garnicht bei der Sache ist und dann noch widerwillens!
 
ja ich werde einfach mal nett fragen, ob man da so einfach austreten kann. eigentlich finde ich die arbeit die beim thw gemacht wird ja auch nicht schlecht, aber ich bin mir nicht sicher wie ausgelastet ich ab herbst im physikstudium bin.
 
auf der seite des thw wird man fündig:

Die letzten Worte gehören der Entlassung

Das Dienstverhältnis endet mit der Entlassung oder durch den Tod. Bei Helfern, die nicht mehr aktiv im Katastrophenschutz mitwirken, entfallen die Voraussetzungen für ihre Freistellung vom Wehrdienst. Helferinnen und Helfer im THW können während der sechsmonatigen Probezeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden, ansonsten u.a. bei Wegfall der Aufnahmevoraussetzungen oder bei Dienstpflichtverletzungen. Sie können ferner ihr Dienstverhältnis durch schriftliche Erklärung, die mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende abzugeben ist, beenden. Vom Wehr- oder Zivildienst freigestellte Helfer, die während der sechsjährigen Mindestverpflichtungszeit von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, können zum Grundwehrdienst bzw. Zivildienst herangezogen werden.
 
Manchmal gibt es auch eine "ich hab's mir anders überlegt"-Frist von beispielsweise 14 Tagen, innerhalb derer man noch "vom Vertrag zurücktreten" kann.
--> Kleingedrucktes lesen und mit den Leuten sprechen :-)
 
ja, so genau hab ich mir den vertag nicht durchgelesen, aber das liegt auch daran, dass ich froh war dass das mit dem thw geklappt hat und ich dachte, dass ich t2 gemustert werde.
 
also es war kein problem zu kündigen. in der halbjährigen probezeit dürfen also beide parteien ohne angabe von gründen kündigen.

gruß lutz