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Paket verloren gegangen was nun?

smoe

Roter Winterkalvill
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Hast du denn nochmal beim Händler nachgefragt? Hat der mittlerweile überhaupt verstanden worum es geht?

Wenn du nach wie vor versucht das ganze im Alleingang mit dem Paketdienst zu klären machst du das imho ganz falsch.

Sieh es doch mal aus Sicht des Paletdienst: Ein Kunde verschickt ein Paket, das System sagt das Paket sei angekommen, und der Kunde beschwert sich nicht. Jetzt kommt irgendwer anders (nicht dein Kunde) mit dem du keinerlei Vertrag geschlossen hast, und will den Wert der Sendung von dir haben. Da würdest du doch auch nicht mitmachen?

Wenn das Paket versichert war, dann muss sich da eigentlich nur der Händler an den Paketdienst wenden und die Sache ist vermutlich schnell geklärt...
 

Mitglied 39040

Gast
Vor 14 Tagen wurde Dir schon mehrfach geraten, zum Anwalt zu gehen, tisi!
Hättest Du die Zeit doch nur genutzt, statt ergebnislose Korrespondenz zu führen… (allein die Formulierung: „dort am Abend nicht mehr auffinden konnten“ hätte kein Anwalt eingebaut: das impliziert doch, daß die Pakete zuvor sich dort befunden haben – man macht als Laie so schnell solche Fehler…)

Wenn Du – schlimmstenfalls – einen Prozeß führen müßtest, hätte der Unterlegene (das kannst Du selbst sein, aber eben auch der Spediteur) Deine gesamten Anwaltskosten zu tragen. Über die wirklichen Erfolgsaussichten anhand der konkreten Unterlagen kann (und darf!) Dir nur ein Anwalt Rechtsauskunft erteilen.
Mir erscheint Deine Situation ungünstig und sie wird durch ‘s Verschleppen nicht besser!
 

tisi

Schöner von Nordhausen
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naja die haben ja zugeben, dass der typ das da hingelegt hat. Das ist ein chinese der kaum englisch spricht. Wie soll der das denn regeln?
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Der Chinese hat's doch auch irgendwie geschafft den Paketdienst zu beauftragen. Irgendeine Form von Kommunikation muss also funktioniert haben...

Abgesehen davon ist das einfach nicht das Problem des Paketdiensts...
 

tisi

Schöner von Nordhausen
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natürlich aber das größte Problem ist ALLE über EMS verschickten sachen die nach Deutschland kommen werden über GDSK abgewickelt ob man will oder nicht. Er hat nicht GDSK beauftragt sondern EMS was die ganze sache noch verzwickter werden lässt.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ja dann soll er halt zumindest mal bei EMS das Problem melden.
 

paul.mbp

Sternapfel
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tisi Du hast drei Möglichkeiten:

a) schreib es als Lehrgeld ab
b) kontaktiere den Verkäufer
c) geh zum Anwalt !

aber bitte unterlasse laienhafte Kommunikation die man evtl. zu Deinem Nachteil auslegen kann
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Gerade Letzeres ist wichtig.
Vermutlich hat sich der TE durch sein aktives Vorpreschen die meisten Türen schon zugeschlagen.
 

Mitglied 39040

Gast
Stimmt! – hilft aber offenbar nichts:
der TE hat hier in der Mehrzahl der Beiträge den richtigen Rat (Anwalt, und zwar schnell) gehört und doch nicht entsprechend reagiert…
 
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keine Ahnung

Winterbanana
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... Vermutlich hat sich der TE durch sein aktives Vorpreschen die meisten Türen schon zugeschlagen.

Doch wohl schon vorher! Angefangen von: "Ich rufe in der Mittagspause noch mal den Chef an..." bis hin zu dem zitierten Schreiben. Alles, aber auch wirklich Alles, von Anfang an dilettantisch, das fällt selbst einem Rechtsunkundigen auf. Wenn nicht spätestens zum jetzigen Sachstand die Sache endgültig verbockt ist, hilft wirklich nur noch ein Anwalt, und zwar nicht der Wald- und Wiesenanwalt, der mal eben einen bösen Brief diktiert.
 

JGmerek

Boskop
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Da brauchen wir keinen Anwalt, dazu gibt es ausreichend Urteile.
Das Versandrisiko liegt bei Privatverkäufen beim Käufer, er kann jedoch bestimmen welche Versandart (Versicherung) gewählt wird.

Falsch!

Das Versandtrisiko liegt beim Nicht-Verbrauchsgüterkauf nur beim Käufer, wenn dieser die Versendung verlangt (§ 447 Abs.1 BGB). Verkauft allerdings der Verkäufer über Versand, so trägt er das Risiko.

Auch dem Rat, man brauche keinen Anwalt, kann man so nicht zustimmen. Hier in dem Forum kann man zwar trefflich über viele Normen und Rechtsansichten streiten. EIne solche Diskussion kann aber auf den jeweiligen Einzelfall nicht ausreichend eingehen, so dass der Rat, geh zu einem Anwalt, nie verkehrt ist.

Liebe Grüße
Jens
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Die Frage ist ob sich ein Anwalt bei 400€ lohnt, wenn der Verkäufer irgendwo in China hockt und Kommunikation eh schon kaum möglich ist... Die Chancen, dass der Anwalt da was beim Paketdienst ausrichten kann sehe ich als recht gering an (aus schon mehrfach genannten Gründen).

Ich würde nochmal versuchen das ganze über den Händler zu regeln und, wenn da kein Weiterkommen in Aussicht ist, erstmal versuchen irgendwo eine günstige Erstberatung zu bekommen. www.Frag-einen-Anwalt.de wäre da vielleicht mal einen Versuch wert.
 

JGmerek

Boskop
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... Ich würde nochmal versuchen das ganze über den Händler zu regeln und, wenn da kein Weiterkommen in Aussicht ist, erstmal versuchen irgendwo eine günstige Erstberatung zu bekommen. www.Frag-einen-Anwalt.de wäre da vielleicht mal einen Versuch wert.

Ich würde aber sicherstellen, dass der Anwalt auch sämtliche relevanten Informationen und die entsprechenden Dokumente vorgelegt bekommt. In solchen Fällen hängt sehr viel von kleinen Einzelheiten ab. War es ein Verbrauchsgüterkauf, oder nicht, wer sind die tatsächlichen Vertragspartner, wie wurde der Vertag abgewickelt usw.? All diese Faktoren, können die Erfolgsaussichten erheblich beeinflussen.

Viele Grüße
Jens
 
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paul.mbp

Sternapfel
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Falsch!

Das Versandtrisiko liegt beim Nicht-Verbrauchsgüterkauf nur beim Käufer, wenn dieser die Versendung verlangt (§ 447 Abs.1 BGB). Verkauft allerdings der Verkäufer über Versand, so trägt er das Risiko.

Auch dem Rat, man brauche keinen Anwalt, kann man so nicht zustimmen. Hier in dem Forum kann man zwar trefflich über viele Normen und Rechtsansichten streiten. EIne solche Diskussion kann aber auf den jeweiligen Einzelfall nicht ausreichend eingehen, so dass der Rat, geh zu einem Anwalt, nie verkehrt ist.

Liebe Grüße
Jens

Ähm... den Paragraphen erwähne ich doch in meinem Beitrag (dort im zweiten Zitat)
http://www.apfeltalk.de/forum/showthread.php?t=409486&p=3734209&viewfull=1#post3734209

Der Hinweis auf den Anwalt bezog sich übrigens nicht auf tisi und sein GDSK Problem, sondern meine Konversation mit kojak über den ebay Verkauf von prince junior und dessen Videobeweisaktion
 
Zuletzt bearbeitet:

misshobbit

Gloster
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Ich verstehe da was nicht.
Verbockt hat das ganze doch der Zusteller, der ohne Berechtigung und ohne Unterschrift das Paket im Schuppen deponiert hat.
Warum soll da nicht das Versandunternehmen haftbar gemacht werden??


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Kojak19

Hochzeitsapfel
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Weil der Besteller kein Kundenverhältnis mit der Spedition hat und der Gefahrenübergang der Lieferung erst bei Auslieferung erfolgt. Sein Ansprechpartner ist der Verkäufer.
Dieser kann sich dann im Anschluss an den Spediteur wenden, den er beauftragt hat.
 

JGmerek

Boskop
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Genau,

bei vertraglichen Ansprüchen wendet sich jeder an seinen Vertragspartner. Gehört die Lieferung zum Kaufvertrag, so muss der Verkäufer sicherstellen, dass der Käufer das erhält. Passiert dies nicht, so hat der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllt.

Es gibt zwar noch ein paar Besonderheiten in denen ein Dritter direkte Ansprüche aus einem Vertrag leiten kann, wie Vertrag zu Gunsten Dritter, oder Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, aber diese kommen hier eher nicht zum Zug.

Das heißt nicht, dass der Spediteur ungeschoren davon kommt. Ist nur die Frage wer ihr scheren darf ;)

Viele Grüße
Jens