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Oracle Virtual Box virtualisiert Mac OS X

Paul_

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
Registriert
30.04.09
Beiträge
855
Hallo Freunde,

wie mir gerade aufgefallen ist bietet die neue (Beta) Version von ehemals Sun Virtual Box, nun Oracle VM Virtual Box, die Auswahl Mac OS X als Gastsystem.

Die Installation und das starten funktioniert auch einwandfrei.
Was haltet ihr von dieser Möglichkeit und was denkt ihr über die Legalität?

Notiz an die Moderatoren: Das hier ist keine Diskussion, wie man Mac OS X virtualisiert, das erklärt Oracle schon in den Hilfedateien, hier geht es um einen Meinungsaustausch wie verwerflich, illegal oder eben nicht es ist.
 
Mac OS X auf Mac Hardware zu virtualisieren ist erlaubt.

Bietet VBox die Option auch unter Winodow an ?

cu
 
Nice. Viele dank für diese Information. Das wusste ich noch nicht obwohl ich VirtualBox nutze. :D
Direkt mal testen heute.

Endlich gibts nen sauberes Testsystem zum rumspielen :) ohne extra Boot oder für teures Geld.

mfg
paule
 
Die Beta gibt es übrigens hier zum download
Übersicht(Betriebsysteme)
Mac OS X (32 und 64-bit) (*.dmg)


Ich frage mich was Apple dagegen unternehmen will und wird. Ich glaube es läuft auf jedem Host-System.

Beim Heimbastler mag das stimmen. Aber in einer Unternehmensumgebung wirst du so schnell nicht auf sowas stoßen, weil das absolut illegal ist und sich kein Unternehmer auf sowas einlässt. Jaja, die Bastelstuben gibts auch hier.

Aber dort wo wirklich Geld verdient wird, gibts das dann nicht.

cu
 
Woher hast du deine Information, daß das
absolut illegal ist
?

Gibt es dazu eine deutsche Rechtsprechung?

Und warum sollte Apple etwas dagegen haben, zumindest soweit es um eine Virtualisierung auf einem Mac geht? Bei anderer Hardware mögen sie etwas dagegen haben – aber können sie das auch rechtlich durchsetzen? Bisher scheint mir die deutsche Rechtsprechung zu solchen Koppelverträgen doch erstaunlich kundenfreundlich.
Und eine Virtualisierung ist mit Sicherheit keine ernstzunehmende Alternative zum nativen Betrieb von OS X, nur etwas für Test- und Ausnahmefälle. Für Firmen also sowieso kaum interessant (denk ich mal – selbst für Testzwecke wird ein einfacher Mac billiger sein als die Zusatzzeitkosten bei der Virtualisierung, zumal da ja keineswegs alles wirklich rund laufen muß).
 
Woher hast du deine Information, daß das
?

Gibt es dazu eine deutsche Rechtsprechung?

Und warum sollte Apple etwas dagegen haben, zumindest soweit es um eine Virtualisierung auf einem Mac geht? Bei anderer Hardware mögen sie etwas dagegen haben – aber können sie das auch rechtlich durchsetzen? Bisher scheint mir die deutsche Rechtsprechung zu solchen Koppelverträgen doch erstaunlich kundenfreundlich.
Und eine Virtualisierung ist mit Sicherheit keine ernstzunehmende Alternative zum nativen Betrieb von OS X, nur etwas für Test- und Ausnahmefälle. Für Firmen also sowieso kaum interessant (denk ich mal – selbst für Testzwecke wird ein einfacher Mac billiger sein als die Zusatzzeitkosten bei der Virtualisierung, zumal da ja keineswegs alles wirklich rund laufen muß).

Das sehe ich ebenfalls so. Das einzige Szenario wäre in einen Xen oder Hyper-V System. Aber da läuft OS X nicht drunter. VirtualBox wird Firmenseitig selten eingesetzt. Weswegen es im Firmenumfeld nicht zum Zuge kommen wird.
Der Einsatz eines Macs lohnt sich da tatsächlich eher. Wobei sich die Frage eh erübrigt. Eine Firma die Software für den Mac vertreiben möchte, muss sich zwangsläufig sowieso einen Mac zulegen.

mfg
paule
 
weil das absolut illegal ist
Das einzig absolute an dieser Behauptung ist ihr rein spekulativer Charakter.
Einen entsprechenden Prozess dürfte Apple -ebenso wie andere Anbieter- hierzulande mit Pauken und Trompeten verlieren.
Das ist ihnen sonnenklar, daher vermeiden sie in dieser Hinsicht jeden Gang zur Justiz wie der Teufel das Weihwasser.
Kein Urteil -> keine klare Rechtslage -> keine Illegalität.

Von "klarer Illegalität" kann in diesem Kontext nur dann die Rede sein, wenn ein und die selbe Lizenz auf mehreren Systemen gleichzeitig zum Einsatz kommt. Dabei ist es nämlich (rechtskräftig entschieden) absolut unerheblich, ob die mehrfachen Installationen auf unterschiedlicher Hardware laufen, oder aber auch nur in rein virtuellen Umgebungen, aber dennoch zumindest möglicherweise zeitgleich auf dem gleichen physischen Gerät.
 
Meines Wissens müssen Lizenzbedingungen bereits auf der Packung vermerkt sein, und auf der Snow Leopard Hülle steht lediglich etwas, dass man den Lizenzen zustimmen muss, was aber in den bisherigen Fällen nicht als bindend empfunden wurde.
An sich ist nach Rechtsprechungen entweder die gesamte Lizenz ungültig, weil auf der Packung zu geringe Informationen sind oder alles bis auf die Vermerke auf der Packung, was in diesem Fall nur ist, dass man Hardware von Apple benötigt.
Und bisher hat noch nicht einmal Microsoft gegen Raubkopierer geklagt.
Sollte man die Lizenz tatsächlich auf mehreren Computern nutzen wäre das natürlich illegal.

Dürfte ich eine Lizenz zwei Mal auf einem Mac nutzen, einmal nativ und gleichzeitig als Virtuelle Maschine?
 
Dürfte ich eine Lizenz zwei Mal auf einem Mac nutzen, einmal nativ und gleichzeitig als Virtuelle Maschine?
Nein. Das wäre wohl nur dann bedenkenlos möglich, wenn es ausdrücklich gestattet wird.
Das wurde schon anfangs der 90er in einer Auseinandersetzung zwischen IBM (PC-DOS) und Insignia Solutions (SoftWindows) geklärt - allerdings in den USA. Die Begründung eines "offenkundig unerwünschten und nicht zu rechtfertigenden Mehrwerts" (sic) dürfte aber in unsere Rechtssprechung übertragbar sein. Das meinten zumindest einige recht namhafte Anwälte seinerzeit hierzu.
 
Andere Frage, da es sich um die aktuelle VB-Beta handelt: Bringt sie sonst irgend welche Verbesserungen? Mich nervt nach wie vor die konstant hohe CPU-Auslastung. Zwischen 30 und 40 % mit WinXP gehen auch, wenn man sonst nichts damit unternimmt.
Ansonsten kann man nur loben, dass die entwicklungsmäßig wirklich konstant was tun. Abstürze habe ich noch nicht erlebt. Wenn man nur ab und zu was mit Windows machen muss, ist VB eine super Alternative zu den kommerziellen Virtualisierungs-Lösungen.
 
Meines Wissens müssen Lizenzbedingungen bereits auf der Packung vermerkt sein, und auf der Snow Leopard Hülle steht lediglich etwas, dass man den Lizenzen zustimmen muss, was aber in den bisherigen Fällen nicht als bindend empfunden wurde.

Was ist aber wohl bei wenn ein Benutzer SL zum zweiten mal installiert. Schliesslich hat er die AGB bei der ersten Installation zu Gesicht bekommen. Bei einer zweiten Installation kann er ja nicht sagen: Ich hab die Lizenzbedingungen vor der Installation nicht gekannt. ;)
 
Damit AGBs in Deutschland rechtsbindend sind, muss man sie VOR dem Kauf zu Gesicht bekommen. Es ist irrelevant, ob man das System nun ein zweites Mal installiert…

Aber nur von der AGB-Seite aus. Man besitzt eben nur eine Lizenz und diese darf man nicht ein zweites Mal einsetzen…