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Öffentliches Posten von Babybildern...geht das zu weit?

bitundbyte

Antonowka
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Und die DSVGO ist EU Recht und somit dem deutschen Recht übergeordnet.
Nein, das stimmt so nicht!
Richtig ist, das das EU-Recht, in diesem Fall die DSGVO, in nationales Recht übergehen muss und national sogar ggf. höhere Ansprüche/Anforderungen enthalten darf. Davon hat Deutschland, wie könnte es anders sein, reichlich Gebrauch gemacht.

Das mag kleinlich klingen ist aber juristisch ein gewaltiger Unterschied.
Es gab eine Zeit kurz vor der Einführung da konnte ich die Texte schon singen. :D
 

Mitglied 115348

Gast
EU-Recht hat prinzipiell „Anwendungsvorrang“ gegenüber nationalem Recht. Dennoch steht es nicht »über« D-Recht. Darin läge u. a. ein Souveränitätsproblem.
 

Bödefeld

Starking
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218
Nein, das stimmt so nicht!
Richtig ist, das das EU-Recht, in diesem Fall die DSGVO, in nationales Recht übergehen muss und national sogar ggf. höhere Ansprüche/Anforderungen enthalten darf. Davon hat Deutschland, wie könnte es anders sein, reichlich Gebrauch gemacht.

Das mag kleinlich klingen ist aber juristisch ein gewaltiger Unterschied.
Es gab eine Zeit kurz vor der Einführung da konnte ich die Texte schon singen. :D

Nein, das stimmt so nicht ganz. Die DSGVO ist eine Verordnung und gilt daher in den Mitgliedstaaten unmittelbar.
EDIT: Allerdings gab es bei DSGVO gewisse Öffnungsklausel, weswegen hier einige Sonderregelungen galten.
 
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bitundbyte

Antonowka
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Nach über 9 Seiten in diesem Threat ein Praxistest:

Vor ein paar Minuten bin ich beim durchscrollen auf stern.de zufällig über dieses Foto gestolpert und habe ein Screendump davon gemacht.
Ist das ok oder doch nicht?

Bildschirmfoto 2021-04-07 um 01.05.16.png
 
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Mitglied 105235

Gast
Also einfach so wird wohl kaum ein Reporter in der Küche der Lahms stehen und Fotos machen oder?
 

El Cord

Pomme Etrangle
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Es ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, dass man seine Kinder zum Geldscheffeln missbrauchen darf.

“Veröffentlichen Eltern Fotos ihrer Kinder, so kommt regelmäßig der Ausnahmetatbestand des § 23 I Nr. 1 KUG in Betracht. Danach ist ein Verbreiten zulässig, wenn es sich um ein Ereignis der Zeitgeschichte handelt. Diese Ausnahme wird auf Pressepublikationen bezogen und räumt der Presse vor dem Hintergrund von Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 10 EMRK einen weiten Definitionsspielraum ein, wann ein Ereignis der Zeitgeschichte angehört. Im Einzelfall muss eine Interessenabwägung erfolgen.“

 
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Martin Wendel

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Habe gerade eine interessante Reportage gesehen, in welchem Ausmaß auch nicht sexuelle Bilder von Kindern von Instagram, Facebook & Co. im Darknet geteilt werden:

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_macminimal

Melrose
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Der Missbrauch ist bekannt. Lediglich ist ein Schaden an den gezeigten Personen nicht erklärbar. Dieser Missbrauch würde JEDE Publikation mit Kinderbilder bzw Bildern Minderjähriger völlig ausschließen. Realitätsferner und unangemessener geht es kaum.

Insofern muss man fragen ob nicht mehr Energie darauf verwandt werden sollte, allzu Sorglosen nahezubringen, Bilder nur dem privaten Kreis zur Verfügung zu stellen.
 

Martin Wendel

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Dieser Missbrauch würde JEDE Publikation mit Kinderbilder bzw Bildern Minderjähriger völlig ausschließen. Realitätsferner und unangemessener geht es kaum.
Ich gehe davon aus, dass die Jagd nach Kinderfotos für Pädophile weitaus uninteressanter wird, wenn es sich bei der Ausbeute weitgehend um Werbesujets und Bilder von Kindermodels und -schauspielern handeln würde.
 
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_macminimal

Melrose
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Ich gehe davon aus, dass die Jagd nach Kinderfotos für Pädophile weitaus uninteressanter wird, wenn es sich bei der Ausbeute weitgehend um Werbesujets und Bilder von Kindermodels und -schauspielern handeln würde.

Ich nicht.

edit: Selbige wären übrigens ebenso schützenswert! Denn auch dort wäre Missbrauch möglich bzw praktiziert > Verbot/Strafe für die Eltern?

Wir sprechen hier vom WWW. Die Quelle ist den Leuten vermutlich völlig egal wenn das Motiv stimmt.

Wie gesagt halte ich viel mehr davon den richtigen Umgang zu propagieren als digitale Bilder nach Motiv „verbieten“ zu wollen oder die Unbedarftheit von Teilen der Menschheit anzuprangern.

Ich kenne mich mit Foto-/Social-Plattformen nicht aus aber hochgeladene Bilder standardmäßig auf „hidden“ zu setzen und nur per explizit formuliertem OptIn in die öffentliche Suche zu bringen. Unbedarfte haben dbzgl. ja nicht nur mit Bildern ihrer Kinder Probleme…

Ein realistischer, pragmatischer Weg die Zahl der (auf Nachfrage oft ungewollten) „Veröffentlichungen“ effektiv zu begrenzen.
 
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